Amtsgericht München

Ausbildungs- und Prüfungsordnungen

JAPO - die Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Juristen

Die Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Juristen vom 13. Oktober 2003 (GVBl S. 758), zuletzt geändert durch Verordnung vom 1. Februar 2022 (GVBl S. 47), wurde durch Verordnung vom 17. November 2022 (GVBl S. 680) geändert.

Mit der Verordnung vom 17. November 2022 sind folgende Änderungen erfolgt:

In Umsetzung der am 1. Januar 2023 in Kraft tretenden Änderung von § 5b und § 5d Abs. 3 des Deutschen Richtergesetzes (DRiG) durch Art. 4 Nr. 4 und Nr. 5 Buchst. b des Gesetzes zur Modernisierung des notariellen Berufsrechts und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 25. Juni 2021 (BGBl I S. 2154) wird Rechtsreferendaren ermöglicht, im Falle der tatsächlichen Betreuung oder Pflege mindestens eines Kindes unter 18 Jahren oder eines laut ärztlichen Gutachtens pflegebedürftigen Ehegatten, Lebenspartners oder in gerader Linie Verwandten den Vorbereitungsdienst in Teilzeit abzuleisten. Die Regelung gilt erstmals für Rechtsreferendare des Einstellungstermins 2023 Frühjahr.

Angesichts der zunehmenden Bedeutung der Digitalisierung für das Recht und die Arbeitswelt der Juristen wird für das Pflichtwahlpraktikum im Vorbereitungsdienst und die Zweite Juristische Staatsprüfung ein neues Berufsfeld „Informationstechnologierecht und Legal Tech“ eingeführt. Die Regelung gilt erstmals für das im Juli 2023 beginnende Pflichtwahlpraktikum und die Zweite Juristische Staatsprüfung 2023/1.

ZAPO-J - Zulassungs-, Ausbildungs- und Prüfungsordnung für den Justizwachtmeister-, Justizfachwirte-, Gerichtsvollzieher- und Rechtspflegerdienst (Ausbildungsordnung Justiz)

Die Zulassungs-, Ausbildungs- und Prüfungsordnung für den Justizwachtmeister-, Justizfachwirte-, Gerichtsvollzieher- und Rechtspflegerdienst vom 16. Juni 2016 (GVBl. S. 123), zuletzt geändert durch Verordnung vom 8. März 2021 (GVBl. S. 137), wurde durch Verordnung vom 17. November 2022 (GVBl S. 680) geändert.

Mit der Verordnung vom 17. November 2022 sind im Wesentlichen folgende Änderungen erfolgt:

Es wurde klargestellt, dass Bedienstete, die nach erfolgreichem Abschluss ihrer eigenen Justizfachwirtausbildung zwischenzeitlich zusätzlich die Gerichtsvollzieherausbildung oder die Rechtspflegerausbildung absolviert haben und daher nicht mehr als Justizfachwirte tätig sind, weiterhin als Prüfer in der Qualifikationsprüfung für den Justizfachwirtedienst eingesetzt werden können.

Es wurden einige punktuelle Anpassungen der Prüfungsinhalte der Qualifikationsprüfung für den Justizfachwirtedienst, der Gerichtsvollzieherprüfung und der Prüfung zum Abschluss der vorbereitenden Ausbildung für andere Bewerber für den Gerichtsvollzieherdienst vorgenommen, deren Erforderlichkeit sich in der bisherigen Prüfungspraxis ergeben hat.

Erste Juristische Staatsprüfung

Die aktuellen Termine:

2023/2: 7./14.9.23, Meldeschluss 28.6.23
2024/1: 6./13.3.24, Meldeschluss 26.12.23
2024/2: 10./17.9.24, Meldeschluss 1.7.24
2025/1: 5./12.3.25, Meldeschluss 25.12.24
2025/2: 10./17.9.25, Meldeschluss 2.7.25
2026/1: 4./11.3.26, Meldeschluss 23.12.25
2026/2: 9./16.9.26, Meldeschluss 30.6.26
Die mündlichen Prüfungen für die März-Termine finden im Juli statt, die für die September-Termine im Januar/Februar des folgenden Jahres.


Ansprechpartner Erste Juristische Staatsprüfung

Irmgard Loschan-Irber


Christine Bachleitner


Zweite Juristische Staatsprüfung

Die aktuellen Termine:

2023/2: 28.11. - 8.12.23
2024/1: 4.6. - 14.6.24
2024/2: 26.11. - 6.12.24
2025/1: 4.6. - 17.6.25
2025/2: 25.11. - 5.12.25
2026/1: 9.6. - 19.6.26
2026/2: 24.11. - 4.12.26
2027/1: 15.6. - 25.6.27
2027/2: 23.11. - 3.12.27
Die mündlichen Prüfungen für die Juni-Termine finden von Mitte Oktober bis Ende November/Anfang Dezember statt, die für die November/Dezember-Termine von Mitte April bis Ende Mai/Anfang Juni des folgenden Jahres.


Ansprechpartner Zweite Juristische Staatsprüfung

Julia Schmidpeter