Justizpalast München, erbaut zwischen 1890 und 1897, Dienstgebäude des bayerischen Staatsministeriums der Justiz sowie des Landgerichts München I

Rechtsanwältinnen & Rechtsanwälte

Informationen zur Zulassung

Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind unabhängige Organe der Rechtspflege (§ 1 der Bundesrechtsanwaltsordnung). Zur Rechtsanwaltschaft kann gemäß § 4 der Bundesrechtsanwaltsordnung nur zugelassen werden,

  • wer die Befähigung zum Richteramt nach dem Deutschen Richtergesetz erlangt hat, d.h. wer ein rechtswissenschaftliches Studium an einer Universität mit der ersten Staatsprüfung und einen anschließenden Vorbereitungsdienst mit der zweiten Staatsprüfung erfolgreich abgeschlossen hat oder
  • wer die Eingliederungsvoraussetzungen nach dem Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland erfüllt oder
  • wer über eine Bescheinigung nach § 16a Absatz 5 des Gesetzes über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland verfügt.

Über die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft entscheiden in Bayern die Rechtsanwaltskammern in München, Nürnberg und Bamberg jeweils für ihren örtlichen Zuständigkeitsbereich.

Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk München:

Tal 33
80331 München
Telefon 089/53 29 44-0
Telefax 089/53 29 44-28
E-Mail:
info@rak-m.de
De-Mail: info@rak-m.de-mail.de

Rechtsanwaltskammer Nürnberg:

Fürther Straße 115
90429 Nürnberg
Telefon 0911/9 26 33-0
Telefax 0911/9 26 33-33
E-Mail: info@rak-nbg.de [email] 

Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk Bamberg:

Friedrichstraße 7
96047 Bamberg
Telefon 0951/9 86 20-0
Telefax 0951/20 35 03
E-Mail: info@rakba.de [email] 

Moderne Justiz
Nachwuchs-Homepage

Hier geht's zur neuen Nachwuchs-Homepage mit vielen Infos rund um die Bewerbung und Ausbildung zur Justizfachwirtin / zum Justizfachwirt: 

www.mach-gerechtigkeit.de


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Wussten Sie eigentlich …?

... dass das Bayerische Staatsministerium der Justiz die oberste Dienstbehörde für rund 21.000 Beschäftigte in der Justiz und im Justizvollzug ist?