Justizpalast München, erbaut zwischen 1890 und 1897, Dienstgebäude des bayerischen Staatsministeriums der Justiz sowie des Landgerichts München I

Arbeitnehmerinnen & Arbeitnehmer bei Gerichten und Staatsanwaltschaften

Attraktive Bürotätigkeit

Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (Justizangestellte, Beschäftigte) bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften sind gemeinsam mit den Justizfachwirten/innen als Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Richtern, Staatsanwälten oder Rechtspflegern in Serviceeinheiten für die Geschäftsstellenverwaltung, die Protokollführung bei Gerichtsverhandlungen, die Kostenbehandlung (Berechnung von Gerichtskosten) und die Erledigung des Schreibwerks eingesetzt.

Voraussetzung für eine Tätigkeit im Justizdienst sind gute Kenntnisse in der Texterfassung. Erwartet wird daneben die Bereitschaft, in einem Team zu arbeiten, Verantwortung zu übernehmen, sich fortzubilden und mit moderner Bürotechnik umzugehen.

Die notwendigen fachlichen Kenntnisse werden in Bayern am Arbeitsplatz und in Fortbildungsveranstaltungen im Rahmen eines bayernweit einheitlichen Schulungskonzepts vermittelt. Neben der Fachschulung werden auch Schlüsselkompetenzen unterrichtet. Eine Ausbildung zur/zum Justizfachangestellten ist in Bayern nicht möglich.

Für die Einstellung in den Justizdienst als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer sind die Behördenleiterinnen und Behördenleiter der Gerichte und Staatsanwaltschaften zuständig. Die Anschriften der Gerichte und Staatsanwaltschaften sind in der Rubrik "Gerichte & Behörden" zu finden.

Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber haben bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung Vorrang bei der Einstellung vor nicht schwerbehinderten Bewerbern. Nach § 164 Abs. 1 Satz 4 SGB IX ist die Schwerbehindertenvertretung über Bewerbungen von schwerbehinderten Menschen unmittelbar nach Eingang zu unterrichten. Die Schwerbehindertenvertretung ist nicht zu beteiligen, wenn die schwerbehinderte Bewerberin / der schwerbehinderte Bewerber dies ausdrücklich ablehnt (§ 164 Abs. 1 Satz 10 SGB IX). Eine solche ablehnende Erklärung kann gemeinsam mit den Bewerbungsunterlagen eingereicht werden.

Die Eingruppierung erfolgt nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Die Vergütung richtet sich nach der konkreten Tätigkeit. Als Sonderleistungen werden derzeit vermögenswirksame Leistungen und eine Zusatzversorgung bei der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) gewährt.

Die wöchentliche Arbeitszeit eines/r vollbeschäftigten Arbeitnehmers/in beträgt 40 Stunden und 6 Minuten. Teilzeitbeschäftigung ist möglich.

Als Erholungsurlaub können jährlich bei einer Fünf-Tage-Woche 30 Arbeitstage beansprucht werden.

Moderne Justiz
Nachwuchs-Homepage

Hier geht's zur neuen Nachwuchs-Homepage mit vielen Infos rund um die Bewerbung und Ausbildung zur Justizfachwirtin / zum Justizfachwirt: 

www.mach-gerechtigkeit.de


Wussten Sie eigentlich …?

... dass das Bayerische Staatsministerium der Justiz die oberste Dienstbehörde für rund 18.500 Beschäftigte in der Justiz und im Justizvollzug ist?