Justiz ist für die Menschen da - Recht Sicherheit Vertrauen

Justizvollzugsanstalt Niederschönenfeld

Luftbild Jva Niederschönenfeld


Anschrift:

Abteistraße 21
86694 Niederschönenfeld

Telefon: (09090) 706-0
Telefax: (09090) 706-999

E-Mail:

poststelle.nsf<at>jv.bayern.de

Datenschutzbeauftragte/-r:
datenschutz.nsf<at>jv.bayern.de

Bankverbindung für Einzahlungen an Gefangene

Geldsendungen sind nur als Überweisung zulässig.

Diese können auf das Konto der Landesjustizkasse Bamberg vorgenommen werden.

Empfänger: Landesjustizkasse Bamberg
IBAN: DE34 7005 0000 0000 0249 19
BIC: BYLADEMM
Bank: Bayerische Landesbank

Auf dem Überweisungsformular ist bei Verwendungszweck anzugeben:
• Name, Vorname u. Geburtsdatum des Empfängers
• Bst. 7036 09040-0
• Verwendungszweck der Einzahlung (EG ZWB, SG 1 oder SG 2)

Erläuterungen:
EG ZWB (Freizeitartikel)
SG 1 (Sondereinkauf, Pakete)
SG 2 (medizinische Ausgaben)

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Besuchsinformationen

Besuchsanmeldung:

Besucher werden nur nach telefonischer Voranmeldung für den Gefangenenbesuch zugelassen. Unter der Haupttelefonnummer 09090 7060 werden keine Besuchstermine vergeben. Anmelden können Sie sich täglich in der Zeit von 18:00 bis 21:00 Uhr unter der Sondertelefonnummer:

+49(0)9090/706-316

Eine Terminvergabe kann für den aktuellen und darauf folgenden Monat bis spätestens am Vortag des gewünschten Termins durchgeführt werden.

Besuchsverkehr:

Der Gefangene darf zweimal monatlich Besuch empfangen. Davon ist nur ein Besuch am Samstag oder Sonntag möglich, der zweite Besuch muss an einem Werktag (Montag - Donnerstag) stattfinden.

Besucher:

Zum Besuch können nur Personen zugelassen werden, die auf Antrag des Gefangenen in die Besucherkartei eingetragen sind. Die JVA kann die Zulassung zum Besuch davon abhängig machen, ob der Besucher einer polizeilichen Personenüberprüfung schriftlich zustimmt. Dazu hat jeder Besucher ein Antragsformblatt („Erklärung der Bezugsperson für Besuch“), das vom Gefangenen verschickt wird, einzureichen. Nach erfolgter Überprüfung informiert Sie der Gefangene auf dem Schriftweg über Zulassung oder Ablehnung. Ehegatten bzw. Lebenspartner, Eltern und Großeltern können ohne Überprüfung zum Besuch zugelassen werden. Jeder Besucher muss sich über seine Person ausweisen (Personalausweis, Reisepass). Mehr als drei Besucher werden nicht zugelassen. Minderjährige, die noch nicht 14 Jahre alt sind, können nur in Begleitung Erwachsener zum Besuch zugelassen werden. Kinder ab dem 1. Lebensjahr zählen als eine Person. Personen erhalten nur Zutritt zum Besuch, sofern der Metalldetektor oder die Handsonde nicht auslösen. Bei Implantaten ist ein entsprechendes Attest vorzuweisen.

Hinweise zum Besuch von Untersuchungsgefangenen:

Untersuchungsgefangene dürfen nur nach Vorlage einer schriftlichen Besuchserlaubnis (Sprechschein) des Richters oder Staatsanwaltes besucht werden.

Hinweis zur Erreichbarkeit der Justizvollzugsanstalt:

Der Landkreis Donau-Ries hat ein neues ÖPNV-Projekt gestartet, mit dem die Justizvollzugsanstalt Niederschönenfeld nun leichter erreicht werden kann. Sie können sich über das neue Projekt des Landratsamtes direkt unter dem folgenden Link informieren:
Nahverkehrs-Projekt des Landkreises Donau-Ries

Übergabe von Waren:

Dem Gefangenen darf beim Besuch grundsätzlich nicht übergeben werden.

Ausnahme: Während des Besuchs ist ein Erfrischungsgetränk zugelassen.

Am Ende des Besuchs kann der Gefangene 2 Tafeln Schokolade, durch Vermittlung des Beamten, beziehen.

Diese Gegenstände müssen jedoch aus den im Besucherraum aufgestellten Automaten entnommen werden.

Besuchsformen:

Montag, Mittwoch und Samstag. findet nur Besuch für die Besuchsform „Einzeltisch“ statt.

Dienstag, Donnerstag und Sonntag (Vormittag) findet nur Besuch für die Besuchsform „Langtisch“ statt.

Trennscheibenbesuch wird täglich abgehalten.

Sonstige Bestimmungen:

Das Mitbringen von Hunden oder anderen Haustieren ist nicht gestattet.

Mobiltelefone, Autoschlüssel und Armbanduhren dürfen nicht mit in den Besucherraum genommen werden.

Berauschende Mittel aller Art (z. B. Drogen, Alkohol, etc.) dürfen nicht in die Anstalt eingebracht werden.

In der Anstalt gilt Rauchverbot.

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Besuchszeiten
Wochentag Uhrzeit von Uhrzeit bis
Montag bis Sonntag (außer Freitag) 08:00 Uhr 09:00 Uhr
09:15 Uhr 10:15 Uhr
10:30 Uhr 11:30 Uhr
Montag bis Samstag (außer Freitag) 12:15 Uhr
13:15 Uhr
13:30 Uhr
14:30 Uhr
14:45 Uhr 15:45 Uhr

Ab 1. September 2024 findet am Freitag kein Besuch mehr statt.

An Feiertagen ist grundsätzlich kein Besuch.

Besuchsdauer:
Von Montag bis Donnerstag maximal 2 Stunden. An Samstagen und Sonntagen 1 Stunde.

Besuchszeiten für Verteidiger und Behörden:
Besuche von Verteidigern und sog. Dritten (Polizei, Behördenangehörige, usw.) sind zu folgenden Geschäftszeiten möglich:

Diese sind:

Wochentag Uhrzeit von Uhrzeit bis
Montag bis Donnerstag
07:00 Uhr
11:15 Uhr
12:30 Uhr
15:30 Uhr
Freitag 07:00 Uhr
11:15 Uhr
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Kurzübersicht

Die Kurzübersicht der Anstalt kann unter dem folgenden Link abgerufen werden:
Kurzübersicht JVA Niederschönenfeld

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Hinweis für ehrenamtliche Betreuerinnen / Betreuer

Das Formular zur Fahrtkostenerstattung kann unter dem folgenden Link abgerufen werden:
Fahrtkostenerstattung ehrenamtliche Betreuung Niederschönenfeld

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Hinweis zum Datenschutz

Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten von Dritten durch die Justizvollzugsanstalt Niederschönenfeld können unter dem folgenden Link abgerufen werden:
Informationsblatt Datenschutz

Datenschutzinfos für Bewerber/innen

Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten von Bewerber/innen durch die Justizvollzugsanstalt Niederschönenfeld können unter dem folgenden Link abgerufen werden:
Informationsblatt Bewerber/innen

Drehgenehmigungen

Zuständiger Ansprechpartner für Drehgenehmigungen ist die Behördenleitung, erreichbar über die oben genannten Kontaktdaten.

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