Justizvollzugsanstalt Würzburg
 
				
			
Anschrift:
Friedrich-Bergius-Ring 27
97076 Würzburg
Telefon: (0931) 2702-0
Telefax: (0931) 2702-150     
Postanschrift:
Postfach 90 44
97090 Würzburg
E-Mail:
poststelle.wue<at>jv.bayern.de
Datenschutzbeauftragte/-r:
datenschutz.wue<at>jv.bayern.de
 
				
			Jugendarrestanstalt:
Friedrich-Bergius-Ring 29
97076 Würzburg
Telefon: (0931) 2702-385
Telefax: (0931) 2702-388 
E-Mail:
jaa.wue<at>jv.bayern.de
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	Überweisungen können auf das Konto der Landesjustizkasse Bamberg vorgenommen werden. BayernLB 
 IBAN: DE34 7005 0000 0000 0249 19
 BIC: BYLADEMMXXX
 Auf dem Überweisungsformular ist bei Verwendungszweck anzugeben:- Name und Geburtsdatum des Empfängers
- Bst. 703609014-2
- Verwendungszweck der Einzahlung
 
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	ACHTUNG! Aktuell ist der Zugang für Besucher und ehrenamtlich Tätige, wieder ohne Antigen-Schnelltest oder PCR-Test möglich. Eine Maskenpflicht besteht nicht mehr. 
 
 Besuche von Montag bis Donnerstag, wie auch am Samstag und Sonntag, finden nur nach vorheriger Terminvereinbarung statt.Grundsätzlich können bis zu 3 Personen gleichzeitig zum Besuch zugelassen werden. 
 
 Die Übergabe von Getränken und Speisen ist derzeit nicht zulässig.Die gesetzlich geregelte Besuchsdauer beträgt 2 Stunde monatlich für Strafgefangene und 2 Stunden im Monat für Untersuchungsgefangene. Ein über die gesetzlichen Vorgaben hinausgehender Besuch ist aktuell aus Kapazitätsgründen nicht möglich. 
 Die Voranmeldung ist unter der Telefon-Nr. 0931 / 2702-185 zu folgenden Zeiten:Uhrzeit von Uhrzeit bis Montag bis Donnerstag 
 08:00 Uhr 
 12:00 Uhr 
 Samstag 
 (nur an Besuchswochenenden)09:00 Uhr 
 11.30 Uhr 
 
 Hinweise:
 Besuchstermine können auch per E-Mail beantragt werden unter der E-Mail-Adresse:
 besuch-an.wue@jv.bayern.deHierbei ist Folgendes zu beachten: Es sollten mindestens 2 Ausweichtermine angegeben werden. Die Termine müssen seitens der Justizvollzugsanstalt Würzburg bestätigt werden. Die Besucher müssen von der/dem Gefangenen auf der Besucherliste eingetragen sein. Es können nur Besuchstermine für max. 3 Wochen (im Voraus) und frühestens für den nächsten Tag beantragt werden. Die Besuchszeit am Wochenende beträgt 60 Minuten und kann nur einmal innerhalb eines Monats in Anspruch genommen werden. Am 2. Wochenende eines Monats, sowie an gesetzlichen Feiertagen, findet kein Besuch statt. Bei Untersuchungsgefangenen ist ein Sprechschein vom zuständigen Gericht erforderlich. An gesetzlichen Feiertagen findet kein Parteiverkehr statt. nach oben
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	Besuchszeiten an Werktagen: Uhrzeit von Uhrzeit bis Einlass bis Montag bis Donnerstag vormittags 
 08:30 Uhr 
 09:30 Uhr 
 08:00 Uhr 
 10:00 Uhr 
 11:00 Uhr 
 09.30 Uhr 
 Montag bis Mittwoch nachmittags 
 13:30 Uhr 
 14:30 Uhr 
 13:00 Uhr 
 15:00 Uhr 
 16:00 Uhr 
 14:30 Uhr 
 Donnerstag nachmittags 
 13:00 Uhr 
 14:00 Uhr 
 12:30 Uhr 
 14.30 Uhr 
 15.30 Uhr 
 14:00 Uhr 
 16:00 Uhr 
 17:00 Uhr 
 15:30 Uhr 
 
 Besuchszeiten an Wochenenden:Uhrzeit von Uhrzeit bis Einlass bis 10:00 Uhr 
 gilt nur Sonntag11:00 Uhr 
 09:30 Uhr 
 13:00 Uhr 
 14:00 Uhr 
 12.30 Uhr 
 15:00 Uhr 
 16:00 Uhr 
 14:30 Uhr 
 
 Beruflich veranlasste Besuche:
 Mandantenbesuche, Vernehmungen, Besuche ehrenamtlicher Mitarbeiter
 nach obenWochentag Uhrzeit von Uhrzeit bis Montag bis Mittwoch 
 08:00 Uhr 
 11:45 Uhr 
 13:00 Uhr 
 16:00 Uhr 
 Donnerstag 08:00 Uhr 
 11.45 Uhr 
 13:00 Uhr 
 17:00 Uhr 
 Freitag 08:00 
 12:00 Uhr 
 
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	Die Kurzübersicht der Anstalt kann unter dem folgenden Link abgerufen werden: Kurzübersicht JVA Würzburg nach oben
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	Das Formular zur Fahrtkostenerstattung kann unter dem folgenden Link abgerufen werden: nach oben
 Fahrtkostenerstattung ehrenamtliche Betreuung Würzburg
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	Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten von Dritten durch die Justizvollzugsanstalt Würzburg können unter dem folgenden Link abgerufen werden: 
 Informationsblatt DatenschutzInformationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten von Bewerber/innen durch die Justizvollzugsanstalt Würzburg können unter dem folgenden Link abgerufen werden: 
 Informationsblatt Bewerber/innenInformationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten von Kunden der Arbeitsbetriebe können Sie folgendem Informationsblatt entnehmen: 
 Informationsblatt Datenschutz für KundenInformationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten von Lieferanten der Arbeitsbetriebe können Sie folgendem Informationsblatt entnehmen: 
 Merkblatt Datenschutz für LieferantenHier finden Sie ergänzende Hinweise zur Videoüberwachung: nach oben
 Informationsblatt Videoüberwachung
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	Zuständiger Ansprechpartner für Drehgenehmigungen ist die Behördenleitung, erreichbar über die oben genannten Kontaktdaten. nach oben
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	Beauftragungen der Justizvollzugsanstalt Würzburg im Sinne von Art. 25 Abs. 1 Europäisches Medienfreiheitsgesetz (EMFA) erfolgen gemäß der Allgemeinen Geschäftsordnung für die Behörden des Freistaates Bayern (AGO), den Anforderungen der Bayerischen Haushaltsordnung (BayHO) und den Verwaltungsvorschriften zur Bayerischen Haushaltsordnung (VV-BayHO) in ihrer jeweils geltenden Fassung. Maßgebend sind danach insbesondere die Eignung des Mediendiensteanbieters oder des Anbieters der Online-Plattform, um die regional und/oder thematisch gewünschte Zielgruppe zu erreichen, die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit sowie die übrigen nach dem Vergaberecht zu beachtenden Vergabekriterien. nach oben
