Amtsgericht München

Datenschutzhinweis

Hinweise zum Datenschutz nach Art. 13 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO):

Das Landesjustizprüfungsamt verarbeitet personenbezogenen Daten zur Erfüllung der ihm als Prüfungsbehörde obliegenden gesetzlichen Aufgaben. Rechtsgrundlage hierfür sind Art. 4 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 Bayerisches Datenschutzgesetz (BayDSG) und Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO i.V.m. der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Juristen (JAPO), § 112a Deutsches Richtergesetz (DRiG), der Zulassungs-, Ausbildungs- und Prüfungsordnung für den Justizwachtmeister-, Justizfachwirte-, Gerichtsvollzieher- und Rechtspflegerdienst (ZAPO-J) bzw. der Verordnung zur Regelung der Ausbildungsqualifizierung und der modularen Qualifizierung in der Justiz (QV-J).

Verantwortlicher für die Verarbeitung dieser Daten ist das Bayerische Staatsministerium der Justiz, Prielmayerstraße 7, 80335 München, E-Mail: pruefungsamt@stmj.bayern.de, 089 7 5597-01.

Der Datenschutzbeauftragter dieser Behörde ist unter derselben Anschrift und Telefonnummer sowie über die E-Mail-Adresse datenschutzbeauftragter@stmj.bayern.de erreichbar.

Empfänger von personenbezogenen Daten (Art. 13 Abs. 1 Buchst. e DSGVO):

  • Im Rahmen der Ersten Juristischen Staatsprüfung:

    Zum Vollzug von § 3 Abs. 1 Hochschulstatistikgesetz (HStatG) übermittelt das Landesjustizprüfungsamt die folgenden Daten zu ausschließlich statistischen Zwecken an das Bayerische Landesamt für Statistik: Bezeichnung der Hochschule, Matrikelnummer, Geschlecht, Geburtsmonat und -jahr, Staatsangehörigkeit, Art und Fachrichtung der abgeschlossenen Prüfung, Monat und Jahr des Prüfungsabschlusses, Fachsemester, Prüfungserfolg, Gesamtnote.

    Das Landesjustizprüfungsamt übermittelt personenbezogene Prüfungsdaten außerdem an die Universitäten zur Erfüllung der diesen nach dem Bayerischen Hochschulgesetz (BayHSchG) obliegenden Aufgaben.

    Im Falle einer Bewerbung für die Aufnahme in den Vorbereitungsdienst für Rechtsreferendare in Bayern werden dem jeweiligen Oberlandesgericht und der jeweiligen Regierung zur Erfüllung der ihnen als Ausbildungsstellen für Rechtsreferendare obliegenden Aufgaben personenbezogene Daten übermittelt.
  • Im Rahmen der Zweiten Juristischen Staatsprüfung:

    Den Oberlandesgerichten und nachgeordneten Ausbildungsgerichten sowie den Regierungen werden zur Erfüllung der ihnen als Ausbildungsstellen für Rechtsreferendare obliegenden Aufgaben das Prüfungsergebnis und die Noten mitgeteilt.

    Zum Vollzug der besoldungsrechtlichen Konsequenzen werden dem Landesamt für Finanzen das Prüfungsergebnis (Bestehen bzw. Nichtbestehen) und dessen Datum in Bezug auf die Erstableger und Wiederholer mitgeteilt.
  • Im Rahmen der Eignungsprüfung nach § 112a DRiG:

    Den Oberlandesgerichten als Ausbildungsstellen für Rechtsreferendare werden zur Entscheidung über die Aufnahme von Bewerbern nach § 112a DRiG deren Prüfungsergebnisse mitgeteilt.
  • Im Rahmen der Rechtspfleger und Gerichtsvollzieherprüfung sowie der Qualifikationsprüfung für den Justizfachwirtedienst:

    Den Oberlandesgerichten werden zur Erfüllung der ihnen als Ausbildungsbehörden obliegenden Aufgaben das Prüfungsergebnis und die Noten mitgeteilt.
  • Im Rahmen der Zulassungsprüfungen zur Ausbildungsqualifizierung für den Justizfachwirtedienst und für den Rechtspflegerdienst:

    Der Personalabteilung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz werden zur Entscheidung über die Zulassung zur Ausbildungsqualifizierung das Prüfungsergebnis und die Noten mitgeteilt.

Die Daten bleiben nach der letzten Prüfungsteilnahme 20 Jahre lang gespeichert. Prüfungsergebnisse werden zum Schutz der Prüflinge dauerhaft gespeichert.

Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu:

Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht, Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten, Art. 15 DSGVO. Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu, Art. 16 DSGVO.

Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die öffentliche Stelle, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.

Weiterhin besteht ein Beschwerderecht beim Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz, Postfach 22 12 19, 80502 München.

Erste Juristische Staatsprüfung

Die aktuellen Termine:

2024/1: 6./13.3.24, Meldeschluss 26.12.23
2024/2: 10./17.9.24, Meldeschluss 1.7.24
2025/1: 5./12.3.25, Meldeschluss 25.12.24
2025/2: 10./17.9.25, Meldeschluss 2.7.25
2026/1: 4./11.3.26, Meldeschluss 23.12.25
2026/2: 9./16.9.26, Meldeschluss 30.6.26
Die mündlichen Prüfungen für die März-Termine finden im Juli statt, die für die September-Termine im Januar/Februar des folgenden Jahres.


Ansprechpartner Erste Juristische Staatsprüfung

Irmgard Loschan-Irber


Christine Bachleitner


Zweite Juristische Staatsprüfung

Die aktuellen Termine:

2023/2: 28.11. - 8.12.23
2024/1: 4.6. - 14.6.24
2024/2: 26.11. - 6.12.24
2025/1: 4.6. - 17.6.25
2025/2: 25.11. - 5.12.25
2026/1: 9.6. - 19.6.26
2026/2: 24.11. - 4.12.26
2027/1: 15.6. - 25.6.27
2027/2: 23.11. - 3.12.27
Die mündlichen Prüfungen für die Juni-Termine finden von Mitte Oktober bis Ende November/Anfang Dezember statt, die für die November/Dezember-Termine von Mitte April bis Ende Mai/Anfang Juni des folgenden Jahres.


Ansprechpartner Zweite Juristische Staatsprüfung

Julia Schmidpeter