Fragen und Antworten zum E-Examen in der Ersten Juristischen Staatsprüfung
Diese Übersicht soll die wichtigsten Fragen zum E-Examen in der Ersten Juristischen Staatsprüfung beantworten. Sie erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Es wird darauf hingewiesen, dass Änderungen nicht ausgeschlossen werden können. Die Antworten werden laufend aktualisiert, sofern sich Änderungen oder Neuerungen ergeben. Maßgeblich sind die Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Juristen (JAPO) und die Hilfsmittelbekanntmachung EJS in der jeweils geltenden Fassung.
Die Fragen und Antworten zum E-Examen in der Zweiten Juristischen Staatsprüfung finden Sie hier.
Grundsätzliches zum E-Examen
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Frage: Ab wann kann der schriftliche Teil der Ersten Juristischen Staatsprüfung freiwillig elektronisch abgelegt werden?
Antwort: Der schriftliche Teil der Ersten Juristischen Staatsprüfung kann voraussichtlich erstmals im Termin 2026/2 freiwillig in elektronischer Form abgelegt werden.
Frage: An welchen Prüfungsorten wird eine elektronische Ablegung der Ersten Juristischen Staatsprüfung möglich sein?
Antwort: Die Einführung des freiwilligen E-Examens soll flächendeckend an allen sieben Prüfungsorten (Augsburg, Bayreuth, München, Erlangen-Nürnberg, Passau, Regensburg und Würzburg) erfolgen.
Frage: Muss ich den schriftlichen Teil der Ersten Juristischen Staatsprüfung elektronisch ablegen oder darf ich auch weiterhin handschriftlich schreiben?
Antwort: Die elektronische Ablegung des schriftlichen Teils der Ersten Juristischen Staatsprüfung ist freiwillig. Entsprechend § 5d Abs. 6 Satz 2 Deutsches Richtergesetz (DRiG), der durch eine Anpassung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Juristen (JAPO) umgesetzt werden wird, soll in Bayern jede Prüfungsteilnehmerin und jeder Prüfungsteilnehmer das Wahlrecht zwischen handschriftlicher und elektronischer Anfertigung des schriftlichen Teils der Ersten Juristischen Staatsprüfung haben. Eine Verpflichtung zur elektronischen Anfertigung der Prüfungsarbeiten ist nicht vorgesehen. Das Wahlrecht muss im Vorfeld der Prüfung ausgeübt werden (siehe unter Anmeldung zur elektronischen Prüfung). Die getroffene Wahl ist grundsätzlich unwiderruflich, d.h. es ist danach nicht mehr möglich, sich umzuentscheiden. Insbesondere ist kein Wechsel zwischen handschriftlicher und elektronischer Anfertigung während der laufenden Prüfung möglich. Hiervon ausgenommen sind Fälle des Nachteilsausgleichs, sofern eine elektronische oder handschriftliche Anfertigung aufgrund einer zwischenzeitlich eingetretenen Erkrankung nicht mehr möglich ist und auf die andere Möglichkeit der Anfertigung zurückgegriffen werden muss.
Frage: Wie wird das E-Examen in der Ersten Juristischen Staatsprüfung durchgeführt?
Antwort: Bei der elektronischen Abnahme des schriftlichen Teils der Ersten Juristischen Staatsprüfung kommt das Prüfungssystem eines Dienstleisters (sog. Full-Service-Provider) zum Einsatz. Dieser stellt für die Prüfungsdurchführung sowohl die Soft- und Hardware als auch technisch geschulte Support-Mitarbeiter (technische Betreuung). Im Rahmen einer öffentlichen Auftragsvergabe erhielt Ende November 2025 die Classtime AG den Zuschlag. Das E-Examen wird (wie bisher bei handschriftlicher Anfertigung) in Präsenz im Prüfungssaal abgelegt. Zur elektronischen Klausuranfertigung wird den Prüfungsteilnehmerinnen und Prüfungsteilnehmern ein Prüfungslaptop zur Verfügung gestellt. Dieser Prüfungslaptop ist durch den Dienstleister mit einer besonderen Prüfungssoftware ausgestattet und über ein drahtloses Netzwerk mit dem lokalen Prüfungsserver verbunden, auf dem die elektronische Ausarbeitung gespeichert wird. Die Aufgabentexte werden weiterhin in Papierform zur Verfügung stehen; bei Bedarf wird auch Konzeptpapier ausgegeben. Support-Mitarbeiter des Dienstleisters werden während der Prüfung das Prüfungssystem betreuen und als Ansprechpartner für technische Anliegen zur Verfügung stehen. Alle anderen Tätigkeiten werden wie bisher durch das Landesjustizprüfungsamt, die örtlichen Prüfungsleiterinnen und Prüfungsleiter sowie die vor Ort Aufsichtsführenden wahrgenommen.
Frage: Wie wird das E-Examen vor dem Echtbetrieb erprobt?
Antwort: Das Prüfungssystem für das E-Examen kommt bereits in der Zweiten Juristischen Staatsprüfung im Echtbetrieb zum Einsatz. Durch ergänzende Pilotierungsmaßnahmen werden die uneingeschränkte Funktionsfähigkeit des Prüfungssystems und ein reibungsloser Ablauf an den Prüfungsorten der Ersten Juristischen Staatsprüfung sichergestellt. Wie bei der Zweiten Juristischen Staatsprüfung wird die durchgängige Betriebsbereitschaft der Prüfungslaptops durch ergänzende Maßnahmen abgesichert. Insbesondere stehen Powerbanks zur Verfügung, die durch die Support-Mitarbeiter des Dienstleisters (technische Betreuung) eigenständig angeschlossen werden, sofern sich die Restakkulaufzeit eines Prüfungslaptops im Prüfungsverlauf als nicht ausreichend erweisen sollte.
Frage: Warum wird das freiwillige E-Examen eingeführt?
Antwort: Die Einführung des E-Examens ist Teil der Digitaloffensive der bayerischen Justiz. Die Digitalisierung der Abschlussprüfung trägt den digitalen Realitäten des heutigen Arbeitslebens Rechnung. In der beruflichen Praxis kommt das handschriftliche Abfassen juristischer Texte praktisch nicht mehr vor, Texte werden in aller Regel elektronisch geschrieben.
Frage: Werden schriftliche Aufsichtsarbeiten im Rahmen der Juristischen Universitätsprüfung ebenfalls elektronisch geschrieben werden können?
Antwort: Die Universitäten führen gemäß § 38 JAPO die Juristische Universitätsprüfung selbstständig und in eigener Verantwortung durch, sie regeln die Juristische Universitätsprüfung im Rahmen der §§ 39 ff. JAPO durch Hochschulprüfungsordnungen gemäß Art. 84 BayHIG selbst.
Vorbereitung auf das E-Examen in der Ersten Juristischen Staatsprüfung
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Frage: Kann ich auch in der Examensvorbereitung meine Klausuren elektronisch schreiben?
Antwort: Auch in der universitären Examensvorbereitung soll künftig das elektronische Schreiben von Klausuren möglich sein. Einzelheiten regelt die jeweilige Universität.
Frage: Welches Endgerät kann in der Examensvorbereitung zur Anfertigung von elektronischen Klausuren genutzt werden?
Antwort: Durch das Landesjustizprüfungsamt werden keine Vorgaben zu den bei der Examensvorbereitung verwendeten Endgeräten gemacht. Bitte beachten Sie ggf. die Vorgaben Ihrer Ausbildungseinrichtung.
Frage: Können schon bei der Vorbereitung auf das E-Examen bestimmte externe Tastatur-Modelle genutzt werden, die auch in der Ersten Juristischen Staatsprüfung zugelassen sind?
Antwort: Künftig kann auch in der Ersten Juristischen Staatsprüfung eine selbst mitgebrachte Tastatur mittels USB-Kabel an den Prüfungslaptop angeschlossen werden. Wie in der Zweiten Juristischen Staatsprüfung sind nur bestimmte Modelle gestattet (diese sind der dritten Frage unter dem Abschnitt "Prüfungsablauf" zu entnehmen). Zur Verwendung bei der Examensvorbereitung beachten Sie ggf. die Vorgaben Ihrer Ausbildungseinrichtung.
Frage: Kann ich das im E-Examen verwendete Laptop-Modell vorab erfahren, um an diesem Modell zu üben?
Antwort: Eine Bekanntgabe des durch den Dienstleister in der Ersten Juristischen Staatsprüfung zur Verfügung gestellten Laptop-Modells vor dem jeweiligen Prüfungstermin kann nicht garantiert werden. Die Bildschirmgröße wird mindestens 15 Zoll betragen. In der Zweiten Juristischen Staatsprüfung kamen in der Vergangenheit Geräte der Baureihe TERRA MOBILE 1517 (Wortmann AG) mit einer Bildschirmgröße von 15,6 Zoll zum Einsatz. Zu Übungszwecken können die in der Ersten Juristischen Staatsprüfung zugelassenen externen Tastatur-Modelle (Liste der zugelassenen Modelle ist der dritten Frage unter dem Abschnitt "Prüfungsablauf" zu entnehmen) bereits in der Examensvorbereitung verwendet werden.
Frage: Gibt es eine Möglichkeit, sich in der Examensvorbereitung bereits mit der Prüfungssoftware vertraut zu machen?
Antwort: In Kürze wird ein angepasstes, über den Browser aufrufbares Demo-Portal zur Verfügung gestellt, in dem die Prüfungsoberfläche gezeigt und die Funktionen getestet werden können. Vorläufig können Sie sich am Demo-Portal für die Zweite Juristische Staatsprüfung orientieren. Dieses steht unter folgendem Link zur Verfügung:
https://www.classtime.com/student/bayernDemoportal
Bitte beachten Sie das auf der Startseite des Demo-Portals in jeweils aktueller Fassung hinterlegte Dokument "Anleitung und Begleitinformationen Demoportal".
Zwischen dem Demo-Portal und dem eingesetzten Prüfungssystem kann es zu geringfügigen Abweichungen kommen. Da das Demo-Portal nicht für die Darstellung in mobilen Browsern optimiert ist, empfiehlt sich ein Aufruf am Laptop/PC bzw. im Desktop-Modus des Browsers.
Das Demo-Portal ist nicht für die Anfertigung von Klausuren in der Examensvorbereitung ausgelegt, es weist weder eine Speicher- noch eine Download-Funktion auf.
Frage: Kann ich das Demo-Portal zur Anfertigung von Klausuren in der Examensvorbereitung nutzen?
Antwort: Das Demo-Portal ist nicht für die Anfertigung von Klausuren in der Examensvorbereitung ausgelegt, es weist weder eine Speicher- noch eine Download-Funktion auf. Im Übrigen beachten Sie bei der Anfertigung von Klausuren in der Examensvorbereitung bitte die Vorgaben Ihrer Ausbildungseinrichtung.
Frage: Wie kann ich das Schreiben mit der Tastatur erlernen bzw. mein Können verbessern?
Antwort: Zum Erlernen des Maschinenschreibens existiert eine Vielzahl von Trainingskursen und -programmen. Online sind diverse Selbstlernprogramme verfügbar, die das eigenverantwortliche Erlernen des Schreibens mit der Tastatur ermöglichen. Klassische "Zehn-Finger-Kurse" werden durch eine Vielzahl unterschiedlicher Anbieter angeboten.
Anmeldung zur elektronischen Prüfung / Ausübung des Wahlrechts
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Frage: Wie kann ich als Studentin bzw. Student mein Wahlrecht hinsichtlich der elektronischen oder handschriftlichen Anfertigung der Prüfungsarbeiten in der Ersten Juristischen Staatsprüfung ausüben?
Antwort: Das Wahlrecht zugunsten einer handschriftlichen oder elektronischen Anfertigung ist mit dem elektronisch zu stellenden Antrag auf Zulassung zur Prüfung innerhalb der hierfür bestimmten Frist auszuüben. Aufgrund des erforderlichen Vorlaufs wird der spätestmögliche Zeitpunkt der Anmeldung künftig etwas früher liegen; eine entsprechende Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Juristen (JAPO) erfolgt rechtzeitig.
Frage: Ist es möglich, sich nach Ausübung des Wahlrechts vor oder während der Ersten Juristischen Staatsprüfung umzuentscheiden und die Klausuren doch handschriftlich bzw. elektronisch anzufertigen?
Antwort: Aufgrund des für die Vorbereitung der Prüfung notwendigen zeitlichen Vorlaufs sowie im Interesse der erforderlichen Planungssicherheit ist die getroffene Wahl grundsätzlich bindend und unwiderruflich, d.h. nach Ausübung des Wahlrechts ist eine spätere Umentscheidung grundsätzlich nicht mehr möglich. Insbesondere ist auch kein Wechsel zwischen handschriftlicher und elektronischer Anfertigung in der laufenden Prüfung möglich. Hiervon ausgenommen sind Fälle des Nachteilsausgleichs, sofern eine elektronische oder handschriftliche Anfertigung aufgrund einer zwischenzeitlich eingetretenen Erkrankung nicht mehr möglich ist und auf die andere Möglichkeit der Anfertigung zurückgegriffen werden muss.
Prüfungssoftware
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Frage: Wie sieht die Prüfungsoberfläche aus?
Antwort: Das Bearbeitungsfeld der Prüfungsoberfläche weist große Ähnlichkeit zum Erscheinungsbild eines herkömmlichen Textverarbeitungsprogrammes auf. Prüfungsbedingt sind bestimmte Funktionen nicht oder nur eingeschränkt verfügbar.
Frage: Kann ich mir die Prüfungsoberfläche vor der Prüfung ansehen und die Funktionen testen?
Antwort: Ja, in Kürze wird ein Demo-Portal zur Verfügung gestellt, in dem die Prüfungsoberfläche gezeigt wird und die Funktionen getestet werden können. Weitere Informationen und den Link zum Demo-Portal finden Sie unter der entsprechenden Frage im Abschnitt Vorbereitung auf das E-Examen in der Ersten Juristischen Staatsprüfung.
Frage: Gibt es eine automatische Rechtschreibprüfung bzw. Kontrolle auf Tipp-Fehler?
Antwort: Nein, eine automatische Rechtschreibprüfung bzw. Kontrolle auf Tipp-Fehler wird nicht angeboten. Tippfehler werden durch die Software nicht markiert.
Frage: Kann im Text gesucht oder die Funktion "Suchen und Ersetzen" genutzt werden?
Antwort: Nein, die aus herkömmlichen Textverarbeitungsprogrammen gewohnten Funktionen "Suchen" und "Suchen und Ersetzen" werden nicht angeboten.
Frage: Kann ich den geschriebenen Text gliedern und formatieren?
Antwort: Die voreingestellte Textgröße beträgt 12 pt., die Schriftart ist Arial oder eine vergleichbare Schrift (Sans Serif) und wird in der Schriftfarbe Schwarz dargestellt.
Es sind folgende Formatierungsmöglichkeiten nutzbar:- Vergrößerung der Schriftart bis höchstens 14 pt.
- Verkleinerung der Schriftart bis 11 pt.
- Fett (Strg+B)
- Kursiv (Strg+I)
- Unterstreichen (Strg+U)
- Hervorheben (Strg+H)
- Anordnung als rechtsbündig
- Anordnung als linksbündig
- Anordnung als zentriert
- Anordnung als Blocksatz
- Einzug vergrößern
- Einzug verkleinern
Zum Aufruf dieser Funktionen stehen neben entsprechenden Schaltflächen auch die üblichen Tastaturkürzel zur Verfügung, sofern sie in obenstehender Liste aufgeführt sind.
Zur Verfügung stehen auch das sog. "geschützte Leerzeichen" (Strg+Shift+Leertaste) und der "weiche Zeilenumbruch" (Shift+Enter).
Eine Gliederung kann über die Schaltflächen "Einzug vergrößern" bzw. "Einzug verkleinern" erfolgen. Hierdurch wird der gesamte Absatz eingerückt. Feste Tabstopps (beispielsweise für einfache Tabellen) können per Tabulator-Taste gesetzt werden; die Tabulator-Taste dient nicht zur Einrückung von Absätzen. Tabstopps können mittels Umschalt+Tab (Shift+Tab) oder Rücktaste (Backspace) entfernt werden. Eine Gliederungs- bzw. Listenfunktion oder eine Übersicht im Sinne eines automatisierten Indexes werden nicht angeboten.
Frage: Können im Text Markierungen vorgenommen werden?
Antwort: Ja, mittels der Funktion "Hervorheben" (Bedienung über Schaltfläche oder Strg+H) kann eine farbliche Markierung des Textes vorgenommen werden. Die auf dem Bildschirm in gelber Farbe dargestellten Hervorhebungen werden in einem späteren Ausdruck der Bearbeitung in grauer Farbe dargestellt.
Frage: Kann bereits geschriebener Text in der Prüfungsarbeit verschoben werden?
Antwort: Ja, innerhalb der Schreiboberfläche sind folgende Funktionen nutzbar:- Kopieren von Text in die Zwischenablage
- Ausschneiden und Kopieren von Text in die Zwischenablage
- Einfügen von Text aus der Zwischenablage
Zum Aufruf dieser Funktionen stehen neben entsprechenden Schaltflächen auch die üblichen Tastaturkürzel (Strg+C, Strg+X, Strg+V) bzw. das Kontext-Menü zur Verfügung.
Zudem kann der Text per "Drag and Drop", also durch Markieren des Textes und Ziehen des Cursors an eine andere Stelle, verschoben werden.
Frage: Kann ich Eingaben oder Löschungen rückgängig machen?
Antwort: Ja, in der Schreiboberfläche sind die Funktionen Rückgängigmachen der Eingabe und Wiederholen der Eingabe nutzbar. Zum Aufruf dieser Funktionen stehen neben entsprechenden Schaltflächen auch die üblichen Tastaturkürzel (Strg+Z, Strg+Y) bzw. das Kontext-Menü zur Verfügung.
Frage: Kann ich den bereits geschriebenen Text in einer Seitenansicht anzeigen lassen?
Antwort: In der browserbasierten Schreiboberfläche wird der geschriebene Text fortlaufend dargestellt. Eine Vorschau der seitenweisen Druckansicht kann über die Funktion "PDF-Vorschau" aufgerufen werden. Hier ist zu beachten, dass die PDF-Vorschau lediglich zu Ansichtszwecken dient und durch das Prüfungssystem zur Schonung der Server- und Netzwerkressourcen nachrangig behandelt wird. Hierdurch kann es bei Aufruf der PDF-Vorschau zu Verzögerungen bzw. Abbrüchen kommen; auf die Speicherung der Arbeit in der Prüfung hat dies natürlich keinen Einfluss.
Frage: Wird in der Prüfungsoberfläche ein Countdown mit der verbleibenden Bearbeitungszeit oder eine Uhr angezeigt?
Antwort: Ein Countdown mit der verbleibenden Bearbeitungszeit oder eine Uhr werden in der Prüfungsoberfläche nicht angezeigt.
Frage: Kann der geschriebene Text in der Schreiboberfläche mittels eines Bildschirmzooms vergrößert werden?
Antwort: Nein, es wird grundsätzlich keine Funktion zur Vergrößerung der Ansicht angeboten.
Prüfungsablauf
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Frage: Wie läuft ein Prüfungstag in der Ersten Juristischen Staatsprüfung ab Einführung des E-Examens ab?
Antwort: Sofern die Prüfungsteilnehmerin oder der Prüfungsteilnehmer die elektronische Anfertigung der Prüfung gewählt hat, wird der Arbeitsplatz im Vorfeld des Beginns der Bearbeitungszeit mit einem Prüfungslaptop versehen. Vor Beginn der Bearbeitungszeit erhalten die Prüfungsteilnehmerinnen und Prüfungsteilnehmer eine technische Einweisung durch die Support-Mitarbeiter des Dienstleisters (technische Betreuung). Ergänzend liegt am Arbeitsplatz eine Kurzanleitung zur Prüfungssoftware aus, die den Prüfungsteilnehmerinnen und Prüfungsteilnehmern vorab im Downloadbereich für Prüflinge (https://www.justiz.bayern.de/landesjustizpruefungsamt/downloadprueflinge/) zur Verfügung gestellt wird. Im Anschluss an die technische Einweisung erfolgt die Belehrung und Festsetzung der Bearbeitungszeit durch die Prüfungsaufsicht. Die Support-Mitarbeiter des Dienstleisters verbleiben während der gesamten Bearbeitungszeit vor Ort und überwachen die Funktionsfähigkeit des Prüfungssystems und die Aktivitäten auf den Prüfungslaptops. Sie stehen als Ansprechpartner für die Prüfungsteilnehmerinnen und Prüfungsteilnehmer bei technischen Fragen und Problemen zur Verfügung. Anderweitige Anliegen können bei der Prüfungsaufsicht vorgebracht werden. Nach Beendigung der Prüfung werden die Laptops für den Einsatz am nächsten Tag aufgeladen und die Hardware wird gewartet.
Frage: Auf welchem Laptop wird das E-Examen geschrieben?
Antwort: Die Prüfung wird auf speziellen Prüfungslaptops geschrieben, die vom Dienstleister zur Verfügung gestellt werden. Ein Mitbringen eigener Geräte ist nicht möglich. Zum Laptop-Modell siehe die entsprechende Frage unter "Vorbereitung auf das E-Examen in der Ersten Juristischen Staatsprüfung".
Frage: Ist es möglich eine eigene externe Tastatur mitzubringen und diese am Prüfungslaptop anzuschließen?
Antwort: Zur elektronischen Klausuranfertigung kann grundsätzlich die im Laptop verbaute Tastatur verwendet werden. Es ist jedoch auch möglich, eine selbst mitgebrachte Tastatur mittels USB-Kabel an den Prüfungslaptop anzuschließen. Die Tastatur kann dann auf der Tischfläche vor dem Laptop platziert werden. Nach der geplanten Änderung der Hilfsmittelbekanntmachung EJS dürfen nur die folgenden Modelle jeweils mit deutschem Tastaturlayout ("QWERTZ-Layout") mitgebracht werden:- CHERRY KC 1000 (ohne Zusatz "SC")
- Logitech K280e (auch mit Zusatz "Pro" bzw. "for Business")
Bei der Auswahl wurde darauf geachtet, dass die Tastatur einen geräuscharmen Anschlag besitzt, ergonomisch geeignet ist und kostengünstig erworben werden kann.
Frage: Ist es möglich, eine eigene Computermaus mitzubringen und diese am Prüfungslaptop anzuschließen?
Antwort: Nein. Jeder Prüfungsteilnehmerin und jedem Prüfungsteilnehmer wird standardmäßig eine kabelgebundene Computermaus (vsl. Logitech B100 mit üblicher Tastenbelegung) zur Verfügung gestellt. Es ist nicht möglich, ein eigenes Modell mitzubringen und anzuschließen.
Frage: Kann ich ein eigenes Mousepad bzw. eine eigene Handballenablage mitbringen?
Antwort: Ja, es wird empfohlen zur Prüfung ein eigenes Mousepad mitzubringen. Ebenfalls ist es zulässig, eine Handballenablage oder eine Kombination aus Mousepad und Handballenablage mitzubringen.
Frage: Kann ich einen Laptopständer oder eine Laptoperhöhung mitbringen?
Antwort: Nein, dies ist nicht gestattet, da die Erhöhung des Bildschirms die Gefahr einer Einsichtnahme durch andere Prüflinge birgt. Ebenso ist es nicht zulässig, den Prüfungslaptop anderweitig zu erhöhen - etwa durch die Positionierung auf Gesetzestexten, die als zulässige Hilfsmittel mitgeführt werden.
Frage: Darf ich die Position des Prüfungslaptops auf dem Tisch verändern oder ihn vom Tisch entfernen?
Antwort: Grundsätzlich darf die Position des Prüfungslaptops auf der Tischfläche nach Belieben verändert werden. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass der Bildschirm nicht zu anderen Prüflingen gedreht werden darf. Ein Entfernen des Prüfungslaptops vom Tisch ist nicht gestattet.
Frage: Erhalte ich den Aufgabentext auf Papier oder wird dieser auf dem Bildschirm angezeigt?
Antwort: Der Aufgabentext wird weiterhin in Papierform ausgegeben. Eine Anzeige am Bildschirm ist nicht vorgesehen.
Frage: Werden die Hilfsmittel auch elektronisch zur Verfügung gestellt?
Antwort: Nein, die zugelassenen Hilfsmittel werden nicht in elektronischer Form zur Verfügung gestellt. Diese sind auch weiterhin gemäß der jeweils gültigen Hilfsmittelbekanntmachung von den Prüfungsteilnehmerinnen und Prüfungsteilnehmern selbst mitzubringen.
Frage: Wie sieht es mit der Lautstärke aus?
Antwort: Bei der Auswahl der Prüfungslaptops und der zugelassenen externen Tastaturen wurde auf die Verwendung geräuscharmer Modelle geachtet. Bei Geräuschempfindlichkeit ist - wie auch bisher - die Nutzung von geräuschdämpfenden Hilfsmitteln wie Ohrstöpseln möglich. Bitte beachten Sie jedoch, dass die Verwendung elektronischer Kopfhörer bzw. Ohrstöpsel mit Sende- und/oder Empfangsfunktion unzulässig ist.
Frage: Kann ich handschriftliche Notizen machen?
Antwort: Ja, es wird weiterhin Konzeptpapier zur Anfertigung von handschriftlichen Notizen ausgegeben.
Frage: Kann ich mein handschriftliches Konzeptpapier am Ende der Bearbeitungszeit abgeben?
Antwort: Nein, das handschriftliche Konzeptpapier kann nicht abgegeben werden und darf von den Aufsichten nicht angenommen werden. Dies ist aber auch bei einer handschriftlichen Anfertigung der Prüfung nicht möglich.
Frage: Was passiert, wenn während der Prüfung technische Probleme auftreten?
Antwort: Während der gesamten Bearbeitungszeit sind Support-Mitarbeiter des Dienstleisters vor Ort, die technische Probleme umgehend beheben (technische Betreuung). Da der aktuelle Bearbeitungsstand automatisch in kurzen Zeitintervallen auf dem Server gespeichert wird, kann selbst bei einem Komplettausfall des Endgeräts nahezu unterbrechungsfrei mit einem Ersatzgerät weitergearbeitet werden. Ersatzgeräte werden in ausreichender Zahl vorgehalten. Zusätzlich wird die Energieversorgung durch geeignete Maßnahmen abgesichert.
Frage: Was passiert bei einem Ausfall des Prüfungslaptops?
Antwort: Durch die automatische Zwischenspeicherung auf dem Prüfungsserver ist sichergestellt, dass selbst bei einem Komplettausfall eines Prüfungslaptops nahezu unterbrechungsfrei mit einem Ersatzgerät weitergearbeitet werden kann. Der Akku des Prüfungslaptops ist ausreichend dimensioniert, um eine durchgängige Bearbeitung während der gesamten regulären Arbeitszeit zu gewährleisten. Die tatsächliche Akkubetriebsdauer der Prüfungslaptops (zehn Stunden laut Herstellerangabe) wurde durch den Dienstleister optimiert und wird zusätzlich durch geeignete Maßnahmen abgesichert. Es stehen ergänzend Powerbanks zur Verfügung, die durch die Support-Mitarbeiter (technische Betreuung) eigenständig angeschlossen werden, sofern sich die Restakkulaufzeit eines Prüfungslaptops im Prüfungsverlauf als nicht ausreichend erweisen sollte. Sollte ein Austausch des Prüfungslaptops wegen eines technischen Defekts erforderlich werden, ist durch die automatische Zwischenspeicherung in kurzen Zeitintervallen sichergestellt, dass die Bearbeitung in kurzer Zeit an einem anderen Prüfungslaptop mit gleichem Speicherstand fortgesetzt werden kann.
Frage: Wie ist meine Klausurbearbeitung vor Datenverlust geschützt?
Antwort: Der Bearbeitungsstand wird in kurzen Zeitintervallen verschlüsselt über ein eigens aufgesetztes drahtloses Netzwerk an einen lokalen Server übermittelt und dort gespeichert. Bei diesem mobilen Prüfungsserver handelt es sich um einen redundant aufgebauten Hochverfügbarkeitsserver. Nach Prüfungsende werden die Daten zentral gespeichert.
Frage: Wie werden Unterschleif und Manipulation verhindert?
Antwort: Zur Verhinderung von Täuschungsversuchen und Manipulationen kommt eine spezielle Prüfungssoftware zum Einsatz. Ein Anschließen von Speichermedien oder nicht zugelassenen Geräten über Schnittstellen oder mittels drahtloser Verbindung wird unterbunden. Es können ausschließlich die zugelassenen Tastaturmodelle (die Liste der zugelassenen Modelle finden Sie in der dritten Frage in diesem Abschnitt) sowie die zur Verfügung gestellte Computermaus an den Prüfungslaptop angeschlossen werden. Die Prüfungslaptops verfügen über keine Internetverbindung, sondern sind mit einem vor Ort befindlichen mobilen Prüfungsserver verbunden. Das drahtlose Netzwerk zur Verbindung zwischen Server und Laptop ist gegen einen Zugriff von Außenstehenden gesichert. Während der Prüfung kann die Prüfungsoberfläche auf dem Laptop nicht verlassen werden. Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass alle Aktivitäten auf dem Prüfungslaptop in einer Log-Datei erfasst werden. Technischer Unterschleif oder Manipulationsversuche können so erkannt und nachvollzogen werden.
Frage: Werde ich auf das Ende der Bearbeitungszeit hingewiesen?
Antwort: Ja, 15 Minuten vor dem Ende der regulären Bearbeitungszeit erfolgt ein Hinweis durch die Prüfungsaufsicht vor Ort. Ein Countdown mit der verbleibenden Bearbeitungszeit oder eine Uhr werden in der Prüfungsoberfläche nicht angezeigt.
Frage: Was passiert nach dem Ende der Bearbeitungszeit?
Antwort: Die Prüfungsaufsicht weist auf das Ende der Bearbeitungszeit hin und fordert die Prüfungsteilnehmerinnen und Prüfungsteilnehmer dazu auf, jegliches Schreiben sofort einzustellen. Die Abgabe der Klausur muss sodann durch einen Klick auf die entsprechende Schaltfläche durch die Prüfungsteilnehmerinnen und Prüfungsteilnehmer selbst ausgelöst werden, eine automatische Abgabe der Klausur erfolgt nicht. Die Abgabe hat unverzüglich nach Ende der Bearbeitungszeit zu erfolgen. Die Support-Mitarbeiter des Dienstleisters (technische Betreuung) überwachen die ordnungsgemäße Beendigung und Abgabe der Prüfung. Ein Weiterschreiben bzw. eine verspätete Abgabe können systemseitig festgestellt werden.
Frage: Was geschieht nach Abgabe der Klausur?
Antwort: Nach Beendigung der Bearbeitungszeit wird die elektronische Klausur in ihrer Endfassung auf dem mobilen Server abgespeichert. Am Ende des Prüfungstages werden die gegen Veränderungen gesicherten Klausurdaten mittels einer verschlüsselten Verbindung vom mobilen Prüfungsserver auf einen ebenfalls gesicherten Zentralserver überführt. Von dort werden die Klausuren durch das Landesjustizprüfungsamt abgerufen und in ausgedruckter Form an die Prüferinnen und Prüfer zur Korrektur übersandt.
Frage: Welche Möglichkeiten des Nachteilsausgleichs bei krankheitsbedingten Beeinträchtigungen kommen speziell bei elektronischer Anfertigung in Betracht?
Antwort: Bei krankheitsbedingten Beeinträchtigungen bei der Anfertigung der Prüfungsarbeiten kommen grundsätzlich alle Möglichkeiten des Nachteilsausgleichs in Betracht, die auch bei handschriftlicher Anfertigung möglich sind. Soweit erforderlich, ist bei elektronischer Anfertigung auch die Verwendung eines anderweitigen Eingabemediums möglich, etwa bei blinden Prüfungsteilnehmerinnen bzw. Prüfungsteilnehmern die Gestattung der Verwendung eines eigenen Laptops mit integrierter oder hieran anschließbarer Braille-Tastatur.
Die aktuellen Termine:
2025/1: 5./12.3.25, Meldeschluss 25.12.24
2025/2: 10./17.9.25, Meldeschluss 2.7.25
2026/1: 4./11.3.26, Meldeschluss 23.12.25
2026/2: 9./16.9.26, Meldeschluss 30.6.26
2027/1: 3./10.3.27, Meldeschluss: 22.12.26
2027/2: 8./15.9.27, Meldeschluss: 29.6.27
2028/1: 8./15.3.28, Meldeschluss: 28.12.27
2028/2: 6./13.9.28, Meldeschluss: 27.6.28
2029/1: 7./14.3.29, Meldeschluss: 26.12.28
2029/2: 29.8./5.9.29, Meldeschluss: 19.6.29
Die mündlichen Prüfungen für die März-Termine finden im Juli statt, die für die September-Termine im Januar/Februar des folgenden Jahres.
Die aktuellen Termine:
2024/2: 26.11. - 6.12.24
2025/1: 4.6. - 17.6.25
2025/2: 25.11. - 5.12.25
2026/1: 9.6. - 19.6.26
2026/2: 24.11. - 4.12.26
2027/1: 15.6. - 25.6.27
2027/2: 23.11. - 3.12.27
2028/1: 8.6. - 21.6.28
2028/2: 28.11. - 8.12.28
2029/1: 5.6. - 15.6.29
2029/2: 27.11. - 7.12.29
Die mündlichen Prüfungen für die Juni-Termine finden von Mitte Oktober bis Ende November/Anfang Dezember statt, die für die November/Dezember-Termine von Mitte April bis Ende Mai/Anfang Juni des folgenden Jahres.