Justizpalast München, erbaut zwischen 1890 und 1897, Dienstgebäude des bayerischen Staatsministeriums der Justiz sowie des Landgerichts München I

Projekt "Geldverwaltung statt Vollstreckung von Ersatzfreiheitsstrafen"

Ersatzfreiheitsstrafen treten an die Stelle uneinbringlicher Geldstrafen. Ihre Vollstreckung belastet den Justizvollzug. Gleichzeitig entgehen dem Staatshaushalt Einnahmen, da die Geldstrafe durch die Verbüßung der Ersatzfreiheitsstrafe getilgt wird. Deshalb hat die bayerische Justiz ihr Programm zur Vermeidung von Ersatzfreiheitsstrafen erweitert - mit dem seit 16. September 2019 bayernweit ermöglichten Projekt "Geldverwaltung statt Vollstreckung von Ersatzfreiheitsstrafen". Ziel des Projekts ist es, dass Ersatzfreiheitsstrafen in Bayern möglichst nicht vollstreckt werden müssen.

Eine Geldverwaltung kommt in Betracht, wenn der Betroffene regelmäßige Einkünfte oder Transferleistungen wie Arbeitslosengeld II oder Sozialleistungen in ausreichender Höhe bezieht. Auf Antrag kann die Staatsanwaltschaft die Geldverwaltung durch einen externen Träger bewilligen. Dieser lässt sich den Anspruch auf die Bezüge teilweise abtreten und übernimmt die Ratenzahlung. So wird die Zahlung der Geldstrafe sichergestellt - und die Vollstreckung der Ersatzfreiheitsstrafe vermieden.

Der bayernweiten Einführung der Geldverwaltung ging eine knapp einjährige Pilotierung voraus. Das Projekt wurde ab September 2018 bei der Staatsanwaltschaft München I in Kooperation mit der Münchner Zentralstelle für Straffälligenhilfe erfolgreich erprobt, bereits ab September 2019 bayernweit ausgedehnt und seither beständig durch die Gewinnung weiterer externer Träger ausgebaut. 

Das Projekt ist Teil eines Gesamtansatzes der bayerischen Justiz zur Vermeidung von Ersatzfreiheitsstrafen. Mit dem Programm "Schwitzen statt Sitzen" werden in Bayern seit Jahren erfolgreich Ersatzfreiheitsstrafen durch Ableisten gemeinnütziger Arbeit vermieden. Das Projekt Geldverwaltung bietet eine sinnvolle Ergänzung - etwa bei Betroffenen, die wegen physischer Einschränkungen nicht arbeiten können. Auch ein Wechsel zwischen beiden Programmen ist möglich, wenn sich die Lebensumstände ändern. Unnötige Bürokratie wird vermieden: Das neue Projekt wird an die bereits eingerichteten Fachstellen zur Vermittlung gemeinnütziger Arbeit angebunden - beide Angebote werden aus einer Hand vermittelt.

Durch die Haftvermeidungsprogramme der bayerischen Justiz konnten im Jahr 2021 insgesamt 45.974 Hafttrage vermieden werden. 42.438 im Zusammenhang mit der Vermittlung in gemeinnützige Arbeit, 3.536 mit Hilfe einer Geldverwaltung.

Dauerausstellung Weiße Rose Saal

Ihren Mut zur Freiheit haben die Geschwister Scholl und vier ihrer Freunde mit dem Leben bezahlt. Wohin es führen kann, wenn die Dritte Gewalt im Staate ihre Unabhängigkeit verliert, zeigt die Dauerausstellung Willkür "Im Namen des Deutschen Volkes".


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