Justizpalast München, erbaut zwischen 1890 und 1897, Dienstgebäude des bayerischen Staatsministeriums der Justiz sowie des Landgerichts München I

Handlungskonzept gegen Rechtsextremismus

Das Handlungskonzept der Bayerischen Staatsregierung gegen Rechtsextremismus wird im Rahmen der interministeriellen Zusammenarbeit zwischen dem federführenden Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration, dem Bayerischen Staatsministerium der Justiz, dem Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus, dem Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst und dem Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales unter Einbeziehung neuer Entwicklungen und Herausforderungen im Bereich des Rechtsextremismus regelmäßig fortgeschrieben.

Es stellt die staatlichen Strukturen, Vorgehensweisen und Maßnahmen in Bayern, die in den drei Säulen Vorbeugen–Unterstützen–Eingreifen konzeptionell eingebettet sind, umfassend dar. Neben den verschiedenen Erscheinungsformen des Rechtsextremismus werden die staatlichen Akteure und Anlaufstellen im Bereich der drei Säulen vorgestellt sowie die ressortübergreifende Zusammenarbeit und Vernetzung mit zivilgesellschaftlichen Akteuren aufgezeigt.

Das Bayerische Handlungskonzept gegen Rechtsextremismus richtet sich vorrangig an die Politik, ein Fachpublikum sowie interessierte Bürgerinnen und Bürger, die sich detailliert mit der Gesamtstrategie der Bayerischen Staatsregierung im Kampf gegen den Rechtsextremismus befassen wollen. Für die breite Öffentlichkeit, aber auch für Betroffene, die sich über die vielfältigen Beratungsangebote informieren wollen, wurde begleitend eine Broschüre erstellt (Kurzfassung hier).

Das Handlungskonzept der Staatsregierung gegen Rechtsextremismus sowie weitere Informationsmaterialien können über den nachfolgenden Link bezogen werden:


Das Handlungskonzept der Staatsregierung gegen Rechtsextremismushttps://www.bestellen.bayern.de/shoplink/verfassungsschutz.htm

Innerhalb des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz sind zwei Referate thematisch mit dem Phänomenbereich Rechtsextremismus befasst und somit Akteure im Handlungskonzept der Bayerischen Staatsregierung gegen Rechtsextremismus:

  1. Das Referat Extremismus-und Terrorismusbekämpfung, Staatsschutzsachen ist u. a. mit Grundsatzfragen des Strafrechts in diesem Themenbereich befasst.
  2. Das Referat für Extremismusbekämpfung im Justizvollzug befasst sich u. a. mit Maßnahmen gegen Rechtsextremismus im Justizvollzug. Hierfür werden Handlungsstrategien für den Justizvollzug im Umgang mit sich radikalisierenden oder bereits radikalisierten Gefangenen fortgeschrieben. Darüber hinaus unterstützt das zuständige Referat die Justizvollzugsanstalten in ihren Anstrengungen, rechtsextremistische Tendenzen zu bekämpfen (u. a. durch Wissensmanagement, Bewertungen, Informationsaustausch).

KONTAKT:
              
zu 1)      Telefon: 089 5597-01
               E-Mail: poststelle@stmj.bayern.de 
zu 2)      Telefon: 089 5597-01
               E-Mail: extremismusbekaempfung-im-justizvollzug@stmj.bayern.de

Dauerausstellung Weiße Rose Saal

Ihren Mut zur Freiheit haben die Geschwister Scholl und vier ihrer Freunde mit dem Leben bezahlt. Wohin es führen kann, wenn die Dritte Gewalt im Staate ihre Unabhängigkeit verliert, zeigt die Dauerausstellung Willkür "Im Namen des Deutschen Volkes".


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Wussten Sie eigentlich …?

... dass die Justizministerkonferenz eine ständige Einrichtung ist, die die Justizpolitik der Bundesländer koordiniert? Es gibt jedes Jahr eine Frühjahrs- und eine Herbstkonferenz.