Großes Staatswappen des Freistaates Bayern

Justiz in BayernService

Tastaturzugriff: [ ALT ] + [ 1 ][ 2 ][ 3 ][ 4 ][ 5 ][ 6 ]

1. - Allgemeine Informationen

Zum Portal | Inhalt | Suchen | Hilfe |  Impressum


Tastaturzugriff: [ ALT ] + [ 1 ][ 2 ][ 3 ][ 4 ][ 5 ][ 6 ]

2. - Themengebiete des Portals

Ministerium | Gerichte | Staatsanwaltschaften | Justizvollzug | Landesjustizprüfungsamt | Service | Rechtsprechung


Tastaturzugriff: [ ALT ] + [ 1 ][ 2 ][ 3 ][ 4 ][ 5 ][ 6 ]

3. - Navigation im Bereich Bürgerservice

Service | Juristische Fach­informationen + |
Verfahrens­informationen | Juristisches Lexikon | Merkblätter |
Formulare | Elektronischer Rechtsverkehr + | Online - Dienstleistungen + |
Register Online | Mahnverfahren Online | Insolvenz­bekannt­machungen | Grundbuch Online |
Dolmetscher und Übersetzer | Link-Sammlung | Broschüren |



Tastaturzugriff: [ ALT ] + [ 1 ][ 2 ][ 3 ][ 4 ][ 5 ][ 6 ]

4. - Links zu anderen Projekten

BAYERN DIREKTBAYERN | DIREKT - die gemeinsame Servicestelle der Bayerischen Staatsregierung. | Aufbruch BayernAufbruch Bayern … Ihr Vorschlag zählt. | Verwaltungsportal der Bayerischen StaatsregierungVerwaltungsportal der Bayerischen Staatsregierung | Datenbank Bayern - RechtDatenbank BAYERN - RECHT | Bayerischer BehördenwegweiserInformationen über Behörden und behördliche Leistungen. | YouTube-Kanal der Bayerischen StaatsregierungYouTube-Kanal der Bayerischen Staatsregierung | BayernInfoBayernInfo - Verkehrs - Informationen für Bayern. |


Tastaturzugriff: [ ALT ] + [ 1 ][ 2 ][ 3 ][ 4 ][ 5 ][ 6 ]

5. - Orientierungszeile

Portal > Service > Fachinfos > Lexikon - Letzte Änderung: 10.01.2007


Tastaturzugriff: [ ALT ] + [ 1 ][ 2 ][ 3 ][ 4 ][ 5 ][ 6 ]

6. - Seiteninhalt

Beratungshilfe

Wer die für eine Rechtsberatung erforderlichen Mittel nach seinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht aufbringen kann, erhält unter bestimmten Voraussetzungen Beratungshilfe nach dem Gesetz über Rechtberatung und Vertretung für Bürger mit geringem Einkommen (Beratungshilfegesetz).

Beschreibung

Auch der finanziell weniger gutgestellte Bürger soll die Möglichkeit haben, sich durch einen Rechtsanwalt seines Vertrauens in Rechtsfragen beraten zu lassen. Nach dem Beratungshilfegesetz wird daher für die Beratung außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens kostenlose Beratungshilfe gewährt, wenn

Wenn Sie Beratungshilfe nach dem Beratungshilfegesetz in Anspruch nehmen wollen, wenden Sie sich am besten an die Rechtsantragstelle Ihres Amtsgerichts. Sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, stellt Ihnen die Rechtsantragstelle einen Berechtigungsschein für die Beratung beim Rechtsanwalt aus. Mit dem Berechtigungsschein können Sie einen Anwalt Ihres Vertrauens aufsuchen. Für die Beratung durch den Rechtsanwalt müssen Sie dann nur eine Schutzgebühr von 10 € bezahlen. Wenn Sie mit besonders wenig Geld auskommen müssen, kann der Rechtsanwalt auch diese Gebühr ermäßigen oder ganz erlassen.

Erforderliche Unterlagen

Die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Rechtsuchenden sind bei der Antragstellung glaubhaft zu machen. Es empfiehlt sich daher, entsprechende Unterlagen (Einkommensnachweise etc.) vorzulegen.

Kosten

Das Verfahren vor der Rechtsantragstelle ist kostenfrei.

Rechtsgrundlagen

Beratungshilfegesetz



Stand
08.01.2007