Corona-Virus: Maßnahmen der bayerischen Justiz - Fragen und Antworten
Hier finden Sie aktuelle Informationen zum Umgang der Bayerischen Justiz mit dem Corona-Virus.
Die Corona-Pandemie hat den Justizbetrieb wie alle anderen gesellschaftlichen Bereiche in den letzten zwei Jahren geprägt.
Vor dem Hintergrund des derzeitigen Infektionsgeschehens und des aktuellen Rechtsrahmens entfallen mit Wirkung vom 26. Mai 2022 die landesweit geltenden verpflichtenden Schutzmaßnahmen weitgehend.
Empfohlen wird nach wie vor die Beachtung der allgemeinen Hygieneregeln und ein umsichtiges Vorgehen angesichts des fortbestehenden Infektionsrisikos. So kann beispielsweise das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in bestimmten Situationen, z.B. bei Nichteinhaltung des gebotenen Mindestabstands, auf freiwilliger Basis weiterhin sinnvoll sein. Angezeigt ist es ebenso, bei coronatypischen Krankheitssymptomen oder gar positivem Testergebnis weiterhin nicht an Präsenzterminen teilzunehmen.
Im Bereich der Sitzungssäle bleibt es zudem dabei, dass dort die jeweiligen Vorsitzenden über ggf. notwendige Schutzvorkehrungen in richterlicher Unabhängigkeit entscheiden. Außerdem kann es auch künftig nötig sein, in Einzelfällen Schutzmaßnahmen für bestimmte Personen (z.B. besonders vulnerable Menschen) oder bestimmte Bereiche vorzusehen. Darüber ist aber jeweils vor Ort zu entscheiden.
Die weitere Entwicklung der Pandemie wird die bayerische Justiz eng im Blick behalten, um auf eine veränderte Lage gegebenenfalls rasch reagieren zu können.
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