Justizvollzugsanstalt Ansbach
Anschrift:
Brauhausstraße 20
91522 Ansbach
Telefon: 0981/2036-3850
E-Mail:
poststelle.an@jv.bayern.de
Datenschutzbeauftragte/-r:
datenschutz.an@jv.bayern.de
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Beachten Sie die Informationen zu erforderlichen Maßnahmen der Justizvollzugsanstalt Ansbach im Hinblick auf die Corona-Pandemie:
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Eine telefonische Voranmeldung der Besuche ist zwingend erforderlich und kann werktags in der Zeit von 18.00 bis 20.00 Uhr unter der Telefonnummer 0981 / 2036385-0 erfolgen.
Besucher werden gebeten, 5 Minuten vor dem Besuchstermin in der Justizvollzugsanstalt einzutreffen. Im Falle von Verspätungen muss die Besuchszeit entsprechend gekürzt werden.
Besuchszeiten für Gefangene:
Wochentag Uhrzeit von Uhrzeit bis Montag bis Donnerstag
13:00 Uhr
16:00 Uhr
Freitag 08:00 Uhr
11:00 Uhr
An Wochenenden und Feiertagen findet kein Besuch statt.
Sonstiger Parteiverkehr:
Wochentag Uhrzeit von Uhrzeit bis Montag bis Donnerstag 08:00 Uhr
13:00 Uhr12:00 Uhr
16:00 UhrFreitag 08:00 Uhr 12:00 Uhr -
Die Mitnahme und Nutzung elektronischer Kleingeräte (Notebook, Laptop, Tablet etc.) in die Justizvollzugsanstalt Ansbach ist Rechtsanwälten/Verteidigern, Polizei- und Justizbediensteten sowie anderen hoheitlich tätigen Amtspersonen (m/w/d) zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben gegen Unterzeichnung einer Belehrung gestattet.
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Das Gerät darf nur zu dem den Verteidiger-/Sonderbesuch begründeten Zweck eingesetzt werden.
Eine entsprechende Erklärung muss beim ersten Besuch unterzeichnet werden.
Jedes eingebrachte Gerät muss bei jedem Besuch der Justizvollzugsanstalt Ansbach selbstständig an der Torwache schriftlich oder mündlich angemeldet und beim Verlassen der Justizvollzugsanstalt dort unaufgefordert wieder vorgezeigt werden.
Das elektronische Gerät darf dem Gefangenen nicht zur Benutzung überlassen werden. Jede Kontaktaufnahme mittels eines elektronischen Geräts von oder nach außen ist untersagt. Das Gerät darf nicht mit einer SIM-Karte versehen sein.
Eingebaute Kommunikationseinrichtungen (Internet, Telefonmöglichkeiten, Bluetooth etc.) dürfen für die Zeit der Anwesenheit innerhalb der Räumlichkeiten der Justizvollzugsanstalt Ansbach nicht verwendet werden.
Das Einbringen von Mobiltelefonen jeder Art (z.B. Handy, Smartphone) oder anderen elektronischen Kommunikationsmitteln (z.B. Smartwatch) ist nicht gestattet.
Bei Zuwiderhandlungen behält sich die Justizvollzugsanstalt Ansbach den Widerruf der Gestattung sowie die Einleitung standesrechtlicher, zivilrechtlicher sowie ordnungswidrigkeits- und strafrechtlicher Schritte vor. -
Die Kurzübersicht der Anstalt kann unter dem folgenden Link abgerufen werden:
Kurzübersicht JVA Ansbach -
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten von Dritten durch die Justizvollzugsanstalt Ansbach können unter dem folgenden Link abgerufen werden:
Informationsblatt DritteHier finden Sie ergänzende Hinweise zur Videoüberwachung:
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Informationsblatt Videoüberwachung -
Zuständiger Ansprechpartner für Drehgenehmigungen ist die Behördenleitung, erreichbar über die oben genannten Kontaktdaten.
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