Justizvollzugsanstalt Augsburg-Gablingen
Foto: © Hajo Dietz
Anschrift:
Am Fliegerhorst 1
86456 Gablingen
Telefon: (08230) 8590-0
E-Mail:
poststelle.a@jv.bayern.de
Datenschutzbeauftragte/-r:
datenschutz.a@jv.bayern.de
-
Überweisungen können auf das Konto der Landesjustizkasse Bamberg vorgenommen werden.
Empfänger: Landesjustizkasse Bamberg
IBAN: DE34 7005 0000 0000 0249 19
BIC: BYLADEMM
Bank: Bayerische LandesbankAuf dem Überweisungsformular ist bei Verwendungszweck anzugeben:
- Name, Vorname, Geburtsdatum des Empfängers
- Bst 7036 09028-6
- Geldart (Eigengeld, Zweckbindung oder Sondergeld)
-
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- Richtlinien und Hinweise für Besucher
- Antrag auf Zulassung zum Besuch -
Montag bis Donnerstag:
Uhrzeit von Uhrzeit bis 08:00 Uhr
10:45 Uhr
13:15 Uhr
16:00 Uhr
Freitag:
nach obenUhrzeit von Uhrzeit bis 08:00 Uhr
10:45 Uhr
13:15 Uhr
14:45 Uhr
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Zuständiger Ansprechpartner für Drehgenehmigungen ist die Behördenleitung, erreichbar über die oben genannten Kontaktdaten.
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Das Formular zur Fahrtkostenerstattung kann unter dem folgenden Link abgerufen werden:
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Fahrkostenerstattung Ehrenamtliche Augsburg-Gablingen -
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten von Dritten durch die Justizvollzugsanstalt Augsburg-Gablingen können unter dem folgenden Link abgerufen werden:
Informationsblatt DatenschutzHier finden Sie ergänzende Hinweise zur Videoüberwachung:
Informationsblatt VideoüberwachungInformationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten von Bewerber/innen durch die Justizvollzugsanstalt Augsburg-Gablingen können unter dem folgenden Link abgerufen werden:
Informationsblatt für Bewerber/innenInformationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten von Kunden der Arbeitsbetriebe der Justizvollzugsanstalt Augsburg-Gablingen können unter dem folgenden Link abgerufen werden:
Merkblatt Datenschutz für KundenInformationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten von Lieferanten der Arbeitsbetriebe der Justizvollzugsanstalt Augsburg-Gablingen können unter dem folgenden Link abgerufen werden:
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Merkblatt Datenschutz für Lieferanten -
Sollten Sie als Verteidiger, Rechtsanwalt oder Amtsperson elektronische Geräte für das Gespräch mit Ihrem Mandaten benötigen, müssen Sie die folgende Erklärung samt Verpflichtung unterschreiben:
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Information und Erklärung für Rechtsanwälte -
Die Kurzübersicht der Anstalt kann unter dem folgenden Link abgerufen werden:
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Kurzübersicht JVA Augsburg-Gablingen -
Beauftragungen der Justizvollzugsanstalt Augsburg-Gablingen im Sinne von Art. 25 Abs. 1 Europäisches Medienfreiheitsgesetz (EMFA) erfolgen gemäß der Allgemeinen Geschäftsordnung für die Behörden des Freistaates Bayern (AGO), den Anforderungen der Bayerischen Haushaltsordnung (BayHO) und den Verwaltungsvorschriften zur Bayerischen Haushaltsordnung (VV-BayHO) in ihrer jeweils geltenden Fassung. Maßgebend sind danach insbesondere die Eignung des Mediendiensteanbieters oder des Anbieters der Online-Plattform, um die regional und/oder thematisch gewünschte Zielgruppe zu erreichen, die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit sowie die übrigen nach dem Vergaberecht zu beachtenden Vergabekriterien.
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