Justiz ist für die Menschen da - Recht Sicherheit Vertrauen

Justizvollzugsanstalt Garmisch-Partenkirchen

Jva Garmisch-partenkirchen


Anschrift:

Burgstraße 10
82467 Garmisch-Partenkirchen

Telefon: (08821) 730970-0
Telefax: (08821) 730970-21

E-Mail:
poststelle.gap<at>jv.bayern.de

Datenschutzbeauftragte/-r:
datenschutz.gap<at>jv.bayern.de

Besuchsinformationen

Beachten Sie die Informationen zu erforderlichen Maßnahmen der Justizvollzugsanstalt Garmisch-Partenkirchen im Hinblick auf die Ausbreitung des neuartigen Coronavirus:
Besucher-Informationsblatt Coronavirus

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Besuchszeiten
Wochentag Uhrzeit von Uhrzeit bis

Montag bis Donnerstag

08:00 Uhr

10:00 Uhr

Montag bis Mittwoch zusätzlich

13:00 Uhr

15:00 Uhr

Samstag, Sonntag und Feiertage

08:15 Uhr

10:15 Uhr

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Kurzübersicht

Die Kurzübersicht der Anstalt kann unter dem folgenden Link abgerufen werden:
Kurzübersicht JVA Garmisch-Partenkirchen

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Hinweise zum Datenschutz

Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten von Dritten durch die Justizvollzugsanstalt Garmisch-Partenkirchen können unter dem folgenden Link abgerufen werden:
Informationsblatt Datenschutz

Allgemeine Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten von Kunden der Arbeitsbetriebe können Sie folgendem Merkblatt entnehmen:
Merkblatt Datenschutz für Kunden

Allgemeine Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten von Lieferanten der Arbeitsbetriebe können Sie folgendem Merkblatt entnehmen:
Merkblatt Datenschutz für Lieferanten

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Drehgenehmigungen

Zuständiger Ansprechpartner für Drehgenehmigungen ist die Behördenleitung, erreichbar über die oben genannten Kontaktdaten.

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Öffentliche Aufträge

Beauftragungen der Justizvollzugsanstalt Garmisch-Partenkirchen im Sinne von Art. 25 Abs. 1 Europäisches Medienfreiheitsgesetz (EMFA) erfolgen gemäß der Allgemeinen Geschäftsordnung für die Behörden des Freistaates Bayern (AGO), den Anforderungen der Bayerischen Haushaltsordnung (BayHO) und den Verwaltungsvorschriften zur Bayerischen Haushaltsordnung (VV-BayHO) in ihrer jeweils geltenden Fassung. Maßgebend sind danach insbesondere die Eignung des Mediendiensteanbieters oder des Anbieters der Online-Plattform, um die regional und/oder thematisch gewünschte Zielgruppe zu erreichen, die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit sowie die übrigen nach dem Vergaberecht zu beachtenden Vergabekriterien.

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