Justizvollzugsanstalt Landshut
 
				
			
Anschrift:
Berggrub 55 
84036 Landshut 
Telefon: (0871) 47380-0
Postanschrift:
Postfach 1472 
84001 Landshut 
E-Mail: 
poststelle.la<at>jv.bayern.de
Datenschutzbeauftragte/-r:
datenschutz.la<at>jv.bayern.de
 
				
			
Jugendarrestanstalt:
Berggrub 53 
84036 Landshut
Telefon: 0871/47380-1400
E-Mail:
jaa-poststelle.la<at>jv.bayern.de
 
				
			
Jugendarrestanstalt Landau an der Isar:
Hochstraße 17a
94405 Landau a. d. Isar
Telefon:  09951/604768-0
E-Mail:
poststelle.lan<at>jv.bayern.de
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	Eine telefonische Besuchsanmeldung vor dem ersten Besuch des Inhaftierten ist unter 0871/47380-1189 von Montag bis Freitag, jeweils von 08:00 bis 15:00 Uhr möglich. Bei der telefonischen Besuchsvoranmeldung erhält nur derjenige Auskunft, der nachfolgende Angaben macht: - Name des Anrufers
- Name, Vorname und Geburtsdatum des Gefangenen
 Bei Untersuchungsgefangenen ist im Regelfall das Vorliegen eines gültigen Sprechscheins erforderlich. Der Besucher/ die Besucherin hat sich dafür vor dem Besuch mit dem zuständigen Gericht in Verbindung zu setzen. Besuchsregelungen: - Ein Besuch ist nur mit Zustimmung des Inhaftierten möglich.
- Um einen geordneten Ablauf zu gewährleisten, haben sich die Besucher mind. 15 min. vor Besuchsbeginn in der JVA einzufinden.
- Alle Besucher haben sich mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass auszuweisen.
 Die aktuellen Besuchsregeln bzgl. Corona bitte bei Besuchsterminierung erfragen! nach oben
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Uhrzeit von Uhrzeit bis Montag bis Freitag und jedes 3. Wochenende im Monat 
 08:00 Uhr 
 11:00 Uhr 
 12:15 Uhr 15:15 Uhr Letzter Einlass: 14:45 Uhr nach oben
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	Zuständiger Ansprechpartner für Drehgenehmigungen ist die Behördenleitung, erreichbar über die oben genannten Kontaktdaten. nach oben
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	Überweisungen können auf das Konto der Landesjustizkasse Bamberg vorgenommen werden. 
 BayernLB
 IBAN: DE34 7005 0000 0000 0249 19
 BIC: BYLADEMM
 Verwendungszweck unbedingt- Name und Vorname des Gefangenen
- Geburtsdatum des Gefangenen
- Anstaltskennung 7036090053 oder JVA LA
 und zusätzlich den Einzahlungszweck 
 „zwb1“ für Ausgang / Urlaub / Berufsschule / Freizeit (Einzahlung für TV-Gebühren unzulässig)
 „SG 1“ Sondereinkauf (an 3 Zeitpunkten im Jahr)
 „SG 2“ Medizinische Angelegenheiten
 "EG" für Einkauf oder TV-Leihgebühr
 Um die Einzahlung eindeutig zuordnen zu können, sind die Angaben unter „Verwendungszweck“ und „Einzahlungszweck“ zwingend erforderlich!
 Aus datenschutzrechtlichen Gründen werden keine Auskünfte über Kontobewegungen erteilt.
 Bareinzahlungen:
 Bareinzahlungen sind ab 01.01.2015 nicht mehr möglich.
 Dies bedeutet:
 - Bareinzahlungen werden nicht angenommen (Ausnahme: Bezahlung von Geldstrafen/Geldbußen).
- Bargeldeinlagen im Brief stehen künftig dem Gefangenen nicht mehr zur freien Verfügung und werden dem Gefangenen bei der Entlassung ausbezahlt.
 
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	Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten von Dritten durch die Justizvollzugsanstalt Landshut bzw. die Jugendarrestanstalten Landau und Landshut können unter den folgenden Links abgerufen werden: 
 Informationsblatt Datenschutz JVA Landshut
 Informationsblatt Datenschutz JAA Landshut
 Informationsblatt Datenschutz JAA LandauInformationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten von Bewerber/innen durch die Justizvollzugsanstalt Landshut können unter dem folgenden Link abgerufen werden: 
 Informationsblatt für Bewerber/innenInformationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten von Kunden der Arbeitsbetriebe können Sie folgendem Merkblatt entnehmen: 
 Merkblatt Datenschutz für KundenInformationen über die Verarbeitung zur Verarbeitung personenbezogener Daten von Lieferanten der Arbeitsbetriebe können Sie folgendem Merkblatt entnehmen: nach oben
 Merkblatt Datenschutz für Lieferanten
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	Die Kurzübersicht der Anstalt kann unter dem folgenden Link abgerufen werden: nach oben
 Kurzübersicht JVA Landshut
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	Beauftragungen der Justizvollzugsanstalt Landshut im Sinne von Art. 25 Abs. 1 Europäisches Medienfreiheitsgesetz (EMFA) erfolgen gemäß der Allgemeinen Geschäftsordnung für die Behörden des Freistaates Bayern (AGO), den Anforderungen der Bayerischen Haushaltsordnung (BayHO) und den Verwaltungsvorschriften zur Bayerischen Haushaltsordnung (VV-BayHO) in ihrer jeweils geltenden Fassung. Maßgebend sind danach insbesondere die Eignung des Mediendiensteanbieters oder des Anbieters der Online-Plattform, um die regional und/oder thematisch gewünschte Zielgruppe zu erreichen, die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit sowie die übrigen nach dem Vergaberecht zu beachtenden Vergabekriterien. nach oben
