Justizvollzugsanstalt Schweinfurt
Anschrift:
Hadergasse 29
97421 Schweinfurt
Telefon: (09721) 47670-0
Telefax: (09721) 47670-19
E-Mail:
poststelle.sw<at>jv.bayern.de
Datenschutzbeauftragte/-r:
datenschutz.sw<at>jv.bayern.de
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Überweisungen können auf das Konto der Landesjustizkasse Bamberg vorgenommen werden.
BayernLB
IBAN: DE34 7005 0000 0000 0249 19
BIC: BYLADEMMXXXAuf dem Überweisungsformular ist bei Verwendungszweck anzugeben:
- Name und Geburtsdatum des Empfängers
- Bst. 7036090133
- Verwendungszweck der Einzahlung
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Besuche finden nur nach telefonischer Vornanmeldung statt.
Ein gültiger Lichtbildausweis ist zwingend erforderlich!
Die gesetzlich geregelte Besuchsdauer beträgt 2 Stunden monatlich für Strafgefangene und 2 Stunden im Monat für Untersuchungsgefangene.
Zum Besuch von Strafgefangenen werden nur Personen zugelassen, die in der Besucherkartei des Gefangenen eingetragen sind.
Für Besuche von Gefangenen, die der richterlichen Kontrolle unterliegen (U-Gefangene), benötigen Sie einen Sprechschein vom zuständigen Gericht.
Zum Besuch werden max. 3 Personen zugelassen. Kinder unter 14 Jahren werden nur in Begleitung eines gesetzlichen Vertreters zugelassen.
Es können nur Besuchstermine für max. 3 Wochen (im Voraus) und frühestens für den nächsten Tag beantragt werden.
Um längere Wartezeiten zu vermeiden, kommen Sie ca. 15 Minuten früher zu Ihrem Termin.
An gesetzlichen Feiertagen findet kein Parteiverkehr statt.
Die Voranmeldung ist unter der Telefon-Nr. 09721 / 47670-0 zu folgenden Zeiten möglich:
nach obenWochentag Uhrzeit von Uhrzeit bis Montag bis Freitag 17:00 Uhr 20:00 Uhr -
Besuche nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung.
Wochentag Uhrzeit von Uhrzeit bis Montag bis Donnerstag
13:00 Uhr
16:00 Uhr
Zusätzlich für Strafgefangene:Wochentag Uhrzeit von Uhrzeit bis 1. Samstag im Monat
13:00 Uhr
16:00 Uhr
Montag bis Donnerstag 9:00 Uhr 12:00 Uhr
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An Feiertagen findet kein Besuch statt. -
Zuständiger Ansprechpartner für Drehgenehmigungen ist die Behördenleitung, erreichbar über die oben genannten Kontaktdaten.
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Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten von Dritten durch die Justizvollzugsanstalt Schweinfurt können unter dem folgenden Link abgerufen werden:
Informationsblatt Datenschutz
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten von Bewerber/innen durch die Justizvollzugsanstalt Schweinfurt können unter dem folgenden Link abgerufen werden:
Informationsblatt Bewerber/innen
Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten von Kunden der Arbeitsbetriebe können Sie folgendem Informationsblatt entnehmen::
Informationsblatt Datenschutz für Kunden
Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten von Lieferanten der Arbeitsbetriebe können Sie folgendem Informationsblatt entnehmen:
Informationsblatt Datenschutz für Lieferanten
Hier finden Sie ergänzende Hinweise zur Videoüberwachung:
Informationsblatt Videoüberwachung
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Die Kurzübersicht der Anstalt kann unter dem folgenden Link abgerufen werden:
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Kurzübersicht JVA Schweinfurt -
Beauftragungen der Justizvollzugsanstalt Schweinfurt im Sinne von Art. 25 Abs. 1 Europäisches Medienfreiheitsgesetz (EMFA) erfolgen gemäß der Allgemeinen Geschäftsordnung für die Behörden des Freistaates Bayern (AGO), den Anforderungen der Bayerischen Haushaltsordnung (BayHO) und den Verwaltungsvorschriften zur Bayerischen Haushaltsordnung (VV-BayHO) in ihrer jeweils geltenden Fassung. Maßgebend sind danach insbesondere die Eignung des Mediendiensteanbieters oder des Anbieters der Online-Plattform, um die regional und/oder thematisch gewünschte Zielgruppe zu erreichen, die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit sowie die übrigen nach dem Vergaberecht zu beachtenden Vergabekriterien.
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