Justizvollzugsanstalt Traunstein
				
	
Anschrift:                            Rosenheimer Straße 2 
83278 Traunstein
Telefon: (0861) 98657-0
Telefax: (0861) 98657-54
E-Mail:
poststelle.ts<at>jv.bayern.de
Datenschutzbeauftragte/-r:
datenschutz.ts<at>jv.bayern.de
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Überweisungen über die:
Landesjustizkasse Bamberg
IBAN: DE 34 7005 0000 0000 0249 19
BIC BYLADEMMEinzahlungen müssen immer folgende zwei Angaben aufweisen:
- Name und Vorname des Empfängers
 - Anstaltskennung: 70360903369
 
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Der Besuch der Gefangenen ist nur nach telefonischer Voranmeldung möglich. Die telefonische Terminvereinbarung erfolgt unter der Rufnummer 0861/98657-0 und ist zu folgenden Zeiten möglich: Montag bis Freitag von 07.00 Uhr bis 08.00 Uhr sowie von 18.00 Uhr bis 21.00 Uhr.
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Wochentag Uhrzeit von Uhrzeit bis Montag bis Donnerstag
und
08:00 Uhr
13:00 Uhr
11:00 Uhr
16:00
Freitag 08:00 Uhr 
11:00 Uhr 
Nur für Rechtsanwälte:Wochentag Montag Freitag Freitag 13:00 Uhr 
16:00 Uhr 
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Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten von Bewerber/innen durch die Justizvollzugsanstalt Traunstein können unter dem folgenden Link abgerufen werden:
Informationsblatt Bewerber/innen
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten von Dritten durch die Justizvollzugsanstalt Traunstein können unter dem folgenden Link abgerufen werden:
Informationsblatt DatenschutzInformationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten von Kunden der Arbeitsbetriebe der Justizvollzugsanstalt Traunstein können Sie folgendem Merkblatt entnehmen:
Merkblatt Datenschutz für KundenInformationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten von Lieferanten der Arbeitsbetriebe der Justizvollzugsanstalt Traunstein können Sie folgendem Merkblatt entnehmen:
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Merkblatt Datenschutz für Lieferanten - 
	
Die Kurzübersicht der Anstalt kann unter dem folgenden Link abgerufen werden:
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Kurzübersicht JVA Traunstein - 
	
Das Formular zur Fahrtkostenerstattung kann unter dem folgenden Link abgerufen werden:
Fahrtkostenerstattung ehrenamtliche Betreuung Traunstein - 
	
Hinweise für Rechtsanwälte und Amtspersonen zum Einbringen von Laptops, Tablet-PCs oder ähnlichen Geräten können unter dem folgenden Link eingesehen werden:
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Hinweise Notebooks - 
	
Zuständiger Ansprechpartner für Drehgenehmigungen ist die Behördenleitung, erreichbar über die oben genannten Kontaktdaten.
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Beauftragungen der Justizvollzugsanstalt Traunstein im Sinne von Art. 25 Abs. 1 Europäisches Medienfreiheitsgesetz (EMFA) erfolgen gemäß der Allgemeinen Geschäftsordnung für die Behörden des Freistaates Bayern (AGO), den Anforderungen der Bayerischen Haushaltsordnung (BayHO) und den Verwaltungsvorschriften zur Bayerischen Haushaltsordnung (VV-BayHO) in ihrer jeweils geltenden Fassung. Maßgebend sind danach insbesondere die Eignung des Mediendiensteanbieters oder des Anbieters der Online-Plattform, um die regional und/oder thematisch gewünschte Zielgruppe zu erreichen, die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit sowie die übrigen nach dem Vergaberecht zu beachtenden Vergabekriterien.
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