Die elektronische Akte
Die flächendeckende Einführung des elektronischen Rechtverkehrs und der elektronischen Akte führt zu einer spürbaren Beschleunigung der Verfahren. Der vollständig elektronische Workflow vom Nachrichteneingang über die Verfahrensbearbeitung bis zur Zustellung reduziert die Dauer vieler Arbeitsschritte.
Die Verfahren bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften leben von der Kommunikation mit den Verfahrensbeteiligten. Die bei der Zustellung von Papierdokumenten anfallenden Postlaufzeiten entfallen mit dem Umstieg auf die elektronische Kommunikation ebenso wie der Aufwand für den Ausdruck und das Kuvertieren von Papierdokumenten.
Mit der Einführung der elektronischen Akte können mehrere Personen parallel das Verfahren bearbeiten. Die Verfahrensakte steht dem Sachbearbeiter nunmehr auch in den Fällen jederzeit zur Verfügung, in denen sie bisher an Verfahrensbeteiligte z.B. zur Akteneinsicht versandt werden musste.
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Die Einführung der elektronischen Akte bei den bayerischen Gerichten hat mit einer Pilotierung beim Landgericht Landshut in Zivilsachen ab dem 1. Oktober 2016 begonnen. In den darauffolgenden Jahren wurde die elektronische Akte in allen neun Fachbereichen, jeweils nach Pilotierungsprojekten bei ausgewählten Gerichten, sukzessive eingeführt.
Im November 2022 wurde mit den Zivilsachen bei den 22 bayerischen Landgerichten das erste Einführungsprojekt abgeschlossen. Im Laufe des Jahres 2023 erfolgte die Umstellung für alle Zivil- und Familiensachen bei den Oberlandesgerichten sowie die Zivilsachen bei den Amtsgerichten, sodass mit den Zivilsachen der erste Fachbereich in allen Instanzen abgeschlossen war. 2024 wurde die Regeleinführung in fünf weiteren Fachbereichen (Familien-, Immobiliar-, Betreuungs-, Grundbuch- und Insolvenzsachen) vollständig vollzogen. Im Jahr 2025 wurden die Regeleinführungen in Nachlass-, Straf- und Mobiliarvollstreckungssachen erfolgreich zum Abschluss gebracht.
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Hier wird digitalisiert! Für die Bearbeitung der elektronischen
Akten kommt eine Softwarelösung zum Einsatz, die unter der Federführung Bayerns
in einem Verbund mit fünf weiteren Bundesländern entwickelt wurde. Dabei
handelt es sich um das elektronische Integrationsportal (eIP).eIP ermöglicht es, die elektronische Akte im Sinne eines einheitlichen eJustice-Arbeitsplatzes zusammen mit den Fachverfahren, die speziell bei der Justiz im Einsatz sind, und anderen zur Bearbeitung der Akte erforderlichen Anwendungen (z. B. Office-Anwendungen) zu lesen, zu erschließen und zu bearbeiten. In allen Verfahrens- und Fachbereichen der Justiz!
Berücksichtigt sind dabei die Arbeitsabläufe und Anforderungen aller, die in der Justiz mit der elektronischen Akte arbeiten.
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Dort, wo die eAkte in den Gerichten und Staatsanwaltschaften Einzug hält, müssen auch die räumlichen Gegebenheiten auf die neuen Möglichkeiten angepasst werden. Büros und Sitzungssäle werden mit neuer PC- und Medientechnik ausgestattet.