Justiz ist für die Menschen da.

Hier finden Sie das zuständige Gericht bzw. die zuständige Staatsanwaltschaft

Hier können Sie das örtlich zuständige Gericht (Amts-, Land- und Oberlandesgericht) für einen Ort der Bundesrepublik Deutschland ermitteln. Bitte beachten Sie, dass aufgrund des Prozessrechts nach dem Streitgegenstand ein anderes Gericht ausschließlich örtlich zuständig sein kann. Die zuständige Staatsanwaltschaft wird zusätzlich angezeigt. Anzugeben sind die entsprechende Postleitzahl und der Ortsname; abgekürzte Angaben genügen. Kann das zuständige Gericht nicht allein aus diesen Angaben ermittelt werden, erfolgt ein entsprechender Hinweis.

Die bundesweite Adressbank wird vom Nordrhein-Westfälischen Justizministerium zur Verfügung gestellt.

Die Gerichtsbezirke in Bayern

Die folgenden Karten zeigen die 3 Oberlandesgerichtsbezirke in Bayern.

Stiftung Opferhilfe

Am 22.10.2012 startete die Stiftung Opferhilfe Bayern. Diese Stiftung soll den Opfern von Straftaten und deren Angehörigen künftig schnell und unbürokratisch helfen.


Weitere Infos finden Sie hier

Wussten Sie eigentlich …?

... dass der Bayerische Verfassungsgerichtshof mit Sitz in München als oberstes Verfassungsorgan der Bayerischen Staatsregierung und dem Bayerischen Landtag gleichgeordnet ist und nicht dem Justizressort untersteht?

Evaluation des Rechts- und Justizstandorts Bayern

Die bayerische Justiz nimmt bundesweit eine Spitzenposition ein. Das belegen nicht nur die verschiedenen Statistiken. Die Ergebnisse einer objektiven und repräsentativen Bewertung durch Bürger, Unternehmen und Rechtsanwälte belegen: Die Justiz in Bayern genießt das für ihre Arbeit unverzichtbare Vertrauen der Menschen und den Rückhalt in der Bevölkerung. Von den Bürgern in Bayern sind 70% mit der Justiz zufrieden.