Justizvollzugsanstalt Augsburg-Gablingen

Foto: © Hajo Dietz
Anschrift:
Am Fliegerhorst 1
86456 Gablingen
Telefon: (08230) 8590-0
Telefax: (08230) 8590-
199
E-Mail:
poststelle<at>jva-a.bayern.de
Datenschutzbeauftragte/-r:
datenschutz<at>jva-a.bayern.de
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Überweisungen können auf das Konto der Landesjustizkasse Bamberg vorgenommen werden.
Empfänger: Landesjustizkasse Bamberg
IBAN: DE34 7005 0000 0000 0249 19
BIC: BYLADEMM
Bank: Bayerische LandesbankAuf dem Überweisungsformular ist bei Verwendungszweck anzugeben:
- Name, Vorname, Geburtsdatum des Empfängers
- Bst 7036 09028-6
- Geldart (Eigengeld, Zweckbindung oder Sondergeld)
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Beachten Sie die Informationen zu erforderlichen Maßnahmen der Justizvollzugsanstalt Augsburg-Gablingen im Hinblick auf die Ausbreitung des neuartigen Coronavirus:
Besucher-Informationsblatt CoronavirusAnsonsten (wenn die aufgrund der Corona-Pandemie ergriffenen Sondermaßnahmen nicht mehr erforderlich sind) gilt:
Besuche finden grundsätzlich nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung statt. Die telefonische Terminvereinbarung erfolgt montags bis freitags von 11:00 Uhr bis 13:00 Uhr und von 16:30 Uhr bis 18:30 Uhr unter der Telefonnummer 08230/8590822.
Bei einer telefonischen Terminvereinbarung erhält nur derjenige Auskunft, der nachfolgende Angaben macht:
- Name des Gefangenen
- Geburtsdatum des Gefangenen
- Buchnummer des Gefangenen
Zum Besuch von Gefangenen werden nur Personen zugelassen, die in der Besucherkartei des Gefangenen eingetragen sind. Für Besuche von Gefangenen, die der richterlichen Kontrolle unterliegen (Untersuchungsgefangene), benötigen Sie darüber hinaus einen Sprechschein vom zuständigen Gericht.
Zeitgleich können nicht mehr als drei Personen einen Gefangenen besuchen. Kinder ab dem 1. Lebensjahr zählen als eine Person. Es ist nicht zulässig, mehrere Gefangene gleichzeitig zu besuchen. Minderjährige, die noch nicht 14 Jahre alt sind, werden nur in Begleitung Erwachsener zum Besuch zugelassen.
Aus organisatorischen Gründen ist es erforderlich spätestens 30 Minuten vor dem vereinbarten Besuchstermin anwesend zu sein. Sollte ein Besucher erst nach der vereinbarten Zeit erscheinen, kann der Besuch an diesem Tag nicht stattfinden.
Jeder Besucher muss sich über seine Person ausweisen. Hierzu ist ein gültiger, amtlicher Lichtbildausweis vorzulegen. Amtliche Lichtbildausweise sind z.B. der Reisepass sowie der Personalausweis. Die Vorlage eines Führerscheins oder anderweitiger Dokumente (wie z. B. Studenten- / Schülerausweis o.ä.) genügt nicht.
Alkoholisierte oder unter Drogen stehende Personen werden nicht zum Besuch zugelassen. Mitgeführte Gegenstände sind in den dafür vorgesehenen Schließfächern zu verwahren.
Vor jedem Besuch müssen Sie zur Kontrolle einen Metalldetektorrahmen durchschreiten. Darüber hinaus können Kontrollen mit einem Rauschgiftspürhund stattfinden. Unterziehen Sie sich nicht den angeordneten Kontrollen, kann der Besuch untersagt werden.
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Montag bis Donnerstag:
Uhrzeit von Uhrzeit bis 08:00 Uhr 11:00 Uhr 13:15 Uhr 16:00 Uhr Freitag:
nach obenUhrzeit von Uhrzeit bis 08:00 Uhr 11:00 Uhr 13:15 Uhr 14:45 Uhr -
Sollten Sie als Verteidiger, Rechtsanwalt oder Amtsperson elektronische Geräte für das Gespräch mit Ihrem Mandaten benötigen, müssen Sie die folgende Erklärung samt Verpflichtung unterschreiben:
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Information und Erklärung für Rechtsanwälte -
Die Kurzübersicht der Anstalt kann unter dem folgenden Link abgerufen werden:
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Kurzübersicht JVA Augsburg-Gablingen -
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten von Dritten durch die Justizvollzugsanstalt Augsburg-Gablingen können unter dem folgenden Link abgerufen werden:
Informationsblatt DatenschutzHier finden Sie ergänzende Hinweise zur Videoüberwachung:
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Informationsblatt Videoüberwachung -
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten von Bewerber/innen durch die Justizvollzugsanstalt Augsburg-Gablingen können unter dem folgenden Link abgerufen werden:
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Informationsblatt für Bewerber/innen -
Allgemeine Informationen über die Verarbeitung Ihrer Daten können Sie folgendem Merkblatt entnehmen:
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Merkblatt Datenschutz für Kunden -
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Merkblatt Datenschutz für Lieferanten -
Zuständiger Ansprechpartner für Drehgenehmigungen ist die Behördenleitung, erreichbar über die oben genannten Kontaktdaten.
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