Justizvollzugsanstalt Eichstätt - Einrichtung für Abschiebungshaft
 
				
	
Anschrift:
Weißenburger Straße 7
85072 Eichstätt
Telefon: (08421) 9795-0
Telefax: (08421) 9795-330
Postanschrift:
Postfach 12 52 
85066 Eichstätt
E-Mail: 
poststelle.ei<at>jv.bayern.de
Datenschutzbeauftragte/-r:
datenschutz.ei<at>jv.bayern.de
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	Besuche sind nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung möglich. 
 Die telefonische Terminvereinbarung ist aus organisatorischen Gründen täglich nur in der Zeit von 17:00 Uhr - 21:00 Uhr möglich.
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 nach obenWochentag Uhrzeit von Uhrzeit bis Montag bis Sonntag 
 09:00 Uhr 
 11:00 Uhr 
 Montag bis Donnerstag 13:00 Uhr 
 15:00 Uhr 
 
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	Sollten Sie als Verteidiger, Rechtsanwalt oder Amtsperson elektronische Geräte für das Gespräch mit Ihrem Mandaten benötigen, müssen Sie die folgende Erklärung samt Verpflichtung unterschreiben: nach oben
 Information und Erklärung für Rechtsanwälte
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	Die Kurzübersicht der Anstalt kann unter dem folgenden Link abgerufen werden: nach oben
 Kurzübersicht JVA Eichstätt
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	Das Formular zur Fahrtkostenerstattung kann unter dem folgenden Link abgerufen werden: nach oben
 Fahrtkostenerstattung ehrenamtliche Betreuung Kaisheim
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	Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten von Dritten durch die Justizvollzugsanstalt Kaisheim können unter dem folgenden Link abgerufen werden: Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten von Bewerber/innen durch die Justizvollzugsanstalt Kaisheim können unter dem folgenden Link abgerufen werden: Informationsblatt Bewerber/innen Hier finden Sie ergänzende Hinweise zur Videoüberwachung: Informationsblatt Videoüberwachung Informationsschild Videoüberwachung nach oben
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	Zuständiger Ansprechpartner für Drehgenehmigungen ist die Behördenleitung, erreichbar über die oben genannten Kontaktdaten. nach oben
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	Wenn Sie einem Inhaftierten Geld überweisen möchten, nutzen Sie bitte die folgenden Daten: nach oben
 Empfänger: Landesjustizkasse Bamberg
 IBAN: DE34700500000000024919
 BIC: BYLADEMM
 Verwendungszweck:
 7036090357 für „Name, Vorname, evtl. Geb.datum“
 SG 1 (für Paket Ostern/Weihnachten/Jahr)
 EG ZWB
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	Beauftragungen der Justizvollzugsanstalt Eichstätt im Sinne von Art. 25 Abs. 1 Europäisches Medienfreiheitsgesetz (EMFA) erfolgen gemäß der Allgemeinen Geschäftsordnung für die Behörden des Freistaates Bayern (AGO), den Anforderungen der Bayerischen Haushaltsordnung (BayHO) und den Verwaltungsvorschriften zur Bayerischen Haushaltsordnung (VV-BayHO) in ihrer jeweils geltenden Fassung. Maßgebend sind danach insbesondere die Eignung des Mediendiensteanbieters oder des Anbieters der Online-Plattform, um die regional und/oder thematisch gewünschte Zielgruppe zu erreichen, die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit sowie die übrigen nach dem Vergaberecht zu beachtenden Vergabekriterien. nach oben
