Justizvollzugsanstalt Kaisheim

Anschrift:
Abteistraße 10
86687 Kaisheim
Telefon: (09099) 999-0
Telefax: (09099) 999-300
E-Mail:
poststelle<at>jva-kais.bayern.de
Datenschutzbeauftragte/-r:
datenschutz<at>jva-kais.bayern.de
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Maßnahmen der JVA Kaisheim anlässlich der Corona-Pandemie
Beachten Sie die Informationen zu erforderlichen Maßnahmen der Justizvollzugsanstalt Kaisheim im Hinblick auf die Ausbreitung des neuartigen Coronavirus:
Besucher-Informationsblatt CoronavirusBesuche sind nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung möglich.
Ab dem 01.05.2020 wird hierbei aus datenschutzrechtlichen Gründen ein Kennwort abgefragt; ansonsten findet keine telefonische Terminvereinbarung statt.
Die telefonische Terminvereinbarung ist aus organisatorischen Gründen täglich nur in der Zeit von 17:00 Uhr - 21:00 Uhr unter der Telefonnummer 09099 – 999 – 0 möglich.
Sofern nach Abklingen der Corona-Pandemie keine besonderen Maßnahmen bei der Besuchsabwicklung mehr erforderlich sind, kann wieder zum nachfolgend aufgeführten Besuchsablauf zurückgekehrt werden:
Ablauf der Besuche:
Jeder Gefangene kann pro Termin von bis zu drei Personen gleichzeitig besucht werden. Bei jedem Besuch müssen Sie sich durch Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses ausweisen (Führerscheine oder ähnliche Dokumente werden grundsätzlich nicht akzeptiert). Ihr Ausweisdokument wird mittels eines Dokumentenprüfgerätes auf Echtheit geprüft.
Das Mitnehmen von Waffen, Mobiltelefonen, Alkohol, Drogen, Taschen und Armbanduhren sowie Autoschlüssel zum Besuch ist verboten! Auch Leuchtschuhe für Kindern sind mangels Kontrollmöglichkeiten verboten. Es stehen Schließfächer zur Verfügung.
Vor jedem Besuch müssen Sie zur Kontrolle einen Metalldetektorrahmen durchschreiten. Darüber hinaus können Kontrollen mit einem Rauschgiftspürhund stattfinden. Unterziehen Sie sich nicht den angeordneten Kontrollen, kann der Besuch untersagt werden.
Die Besuche finden nur zu den angemeldeten Zeiten statt. Ein Einlass vor der vereinbarten Zeit ist nicht möglich.
Jeder Besucher wird gebeten, sich ca. 30 Minuten vor dem vereinbarten Termin in der Justizvollzugsanstalt Kaisheim einzufinden, um die Kontrollen durchführen zu können.
Sollte ein Besucher erst nach der vereinbarten Zeit erscheinen, kann der Besuch an diesem Tag nicht stattfinden.nach oben
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Besuchszeiten während der Corona-Pandemie
Die Besuchszeiten ab dem 11.01.2021 sind wie folgt:
Wochentag Uhrzeit von Uhrzeit bis Dienstag bis Donnerstag
08:30 Uhr
09:30 Uhr
09:45 Uhr
10:45 Uhr
12:45 Uhr 13:45 Uhr Samstag / Sonntag
09:00 Uhr
10:00 Uhr
12:45 Uhr 13:45 Uhr
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Die Besuchszeiten gelten auch für Amtspersonen, z.B. Rechtsanwälte, Polizei!
Es findet kein Besuch an Feiertagen statt! -
Die Besuchsersatztelefonate (2 x 20 Minuten pro Monat bei Besuch, in den übrigen Fällen 3 x 20 Minuten pro Monat) müssen vorab angemeldet werden.
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Die Hotline erreichen Sie von Montag bis Donnerstag von 14.00 - 18.00 Uhr unter der Nummer 09099 – 999 – 316. -
Sollten Sie als Verteidiger, Rechtsanwalt oder Amtsperson elektronische Geräte für das Gespräch mit Ihrem Mandaten benötigen, müssen Sie die folgende Erklärung samt Verpflichtung unterschreiben:
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Information und Erklärung für Rechtsanwälte -
Die Kurzübersicht der Anstalt wird derzeit überarbeitet und kann bald wieder hier abgerufen werden.
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Das Formular zur Fahrtkostenerstattung kann unter dem folgenden Link abgerufen werden:
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Fahrtkostenerstattung ehrenamtliche Betreuung Kaisheim -
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten von Dritten durch die Justizvollzugsanstalt Kaisheim können unter dem folgenden Link abgerufen werden:
Informationsblatt DatenschutzHier finden Sie ergänzende Hinweise zur Videoüberwachung: Informationsblatt Videoüberwachung
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Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten von Bewerber/innen durch die Justizvollzugsanstalt Kaisheim können unter dem folgenden Link abgerufen werden: Informationsblatt Bewerber/innen
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Zuständiger Ansprechpartner für Drehgenehmigungen ist die Behördenleitung, erreichbar über die oben genannten Kontaktdaten.
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Wenn Sie einem Inhaftierten Geld überweisen möchten, nutzen Sie bitte die folgenden Daten:
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Empfänger: Landesjustizkasse Bamberg
IBAN: DE34700500000000024919
BIC: BYLADEMM
Verwendungszweck:
7036090357 für „Name, Vorname, evtl. Geb.datum“
SG 1 (für Paket Ostern/Weihnachten/Jahr)
EG ZWB