Justizvollzugsanstalt Kronach
Anschrift:
Festungsstraße 9
96317 Kronach
Telefon: (09261) 6204-0
Telefax: (09261) 6204-29
E-Mail:
poststelle.kc<at>jv.bayern.de
Datenschutzbeauftragte/-r:
datenschutz.kc<at>jv.bayern.de
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Überweisungen können auf das Konto der Landesjustizkasse Bamberg vorgenommen werden.
BayernLB
IBAN: DE34 7005 0000 0000 0249 19
BIC: BYLADEMMXXX
Als Verwendungszweck ist unbedingt anzugeben:- Name und Vorname des Gefangenen
- Geburtsdatum des Gefangenen
- Anstaltskennung 703609015-1 oder JVA Kronach
Weiterhin ist der Einzahlungszweck zu benennen:
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"EG" für Einkauf
„SG 1“ Sondereinkauf (Weihnachten, Ostern, weiterer Zeitpunkt)
„SG 2“ Medizinische Angelegenheiten
Um die Einzahlung eindeutig zuordnen zu können, sind die Angaben unter „Verwendungszweck“ und „Einzahlungszweck“ zwingend erforderlich! -
Ab dem 01.08.2022 werden in der Justizvollzugsanstalt Kronach die Besuche im gesetzlich vorgesehenen Umfang wieder gewährt.
- Es werden für jeden Gefangenen 2 Stunden Besuch pro Monat gewährt. Abweichende Regelungen gelten für junge Untersuchungsgefangene.
- Zum Besuch werden max. 3 Personen zugelassen. Kinder unter 14 Jahren werden nur in Begleitung eines gesetzlichen Vertreters zugelassen.
- Die obengenannten Regelungen gelten unabhängig von den Angaben auf dem Sprechschein.
- Es ist gestattet, den Gefangenen eine Zuwendung vor Ort zu kaufen. Münzgeld ist entsprechend mitzubringen.
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Besuche müssen vorher telefonisch vereinbart werden, dies ist täglich von 18:00 Uhr bis 20:00 Uhr möglich unter der Tel Nr. 09261/62040.
Um einen Besucherandrang zu verhindern, sind die Besuchszeiten versetzt festgelegt.
Um pünktlich die Besuchszeiten wahrnehmen zu können, bitte wir, zehn Minuten früher zu erscheinen.
Ein barrierefreier Zugang über den Haupteingang ist derzeit noch nicht möglich, kann Ihnen jedoch über einen Seiteneingang ermöglicht werden. Bitte informieren Sie uns bei der telefonischen Besuchsvereinbarung über Ihren Bedarf des barrierefreien Zugangs.
Wochentag Uhrzeit von Uhrzeit bis Montag 08:30 Uhr 10:45 Uhr Mittwoch und Donnerstag
13:15 Uhr
15:30 Uhr
Samstag und Sonntag
13:15 Uhr
15:30 Uhr
Sprechzeiten für Verteidiger, Rechtsanwälte, Betreuer und Behörden:
nach obenWochentag Uhrzeit von Uhrzeit bis Montag bis Freitag
08:00 Uhr
11:00 Uhr
12:30 Uhr 15:30 Uhr -
Zuständiger Ansprechpartner für Drehgenehmigungen ist die Behördenleitung, erreichbar über die oben genannten Kontaktdaten.
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Das Formular zur Fahrtkostenerstattung kann unter dem folgenden Link abgerufen werden:
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Fahrtkostenerstattung ehrenamtliche Betreuung Kronach -
Hinsichtlich des Einbringens von Notebooks und Laptops gelten folgende Bestimmungen:
- Es muss glaubhaft mittels vorgefertigter Erklärung dargelegt werden, dass die für das Mandantengespräch erforderlichen Unterlagen auf dem Laptop / Notebook eingespeichert worden sind sowie, dass keine Möglichkeit besteht, mit dem Gerät auf das Internet zuzugreifen oder eine Internetverbindung herzustellen.
- Das Laptop / Notebook wird auf Fremdkörper überprüft. Eine inhaltliche Kontrolle erfolgt nicht. Dieses Gerät darf keinem Gefangenen überlassen werden.
- Aufgrund der schriftlichen Erklärung des Verteidigers/Rechtsanwalts wird der Besuch ohne Trennscheibe als Einzelbesuch durchgeführt. Hiervon ausgenommen sind Besuche bei Gefangenen, die wegen Bildung einer terroristischen Vereinigung (§ 129 a StGB bzw. § 129 b StGB) inhaftiert sind.
- Tablet-PC´s und Mobiltelefone sind unabhängig von ihrer Größe nicht zugelassen.
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Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten von Dritten durch die Justizvollzugsanstalt Kronach können unter dem folgenden Link abgerufen werden:
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Informationsblatt Datenschutz
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten von Bewerber/innen durch die Justizvollzugsanstalt Kronach können unter dem folgenden Link abgerufen werden:
Informationsblatt Bewerber/innen
Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten von Kunden der Arbeitsbetriebe können Sie folgendem Merkblatt entnehmen:
Merkblatt Datenschutz für Kunden
Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten von Lieferanten der Arbeitsbetriebe können Sie folgendem Merkblatt entnehmen:
Merkblatt Datenschutz für Lieferanten -
Die Kurzübersicht der Anstalt kann unter dem folgenden Link abgerufen werden:
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Kurzübersicht JVA Kronach -
Beauftragungen der Justizvollzugsanstalt Kronach im Sinne von Art. 25 Abs. 1 Europäisches Medienfreiheitsgesetz (EMFA) erfolgen gemäß der Allgemeinen Geschäftsordnung für die Behörden des Freistaates Bayern (AGO), den Anforderungen der Bayerischen Haushaltsordnung (BayHO) und den Verwaltungsvorschriften zur Bayerischen Haushaltsordnung (VV-BayHO) in ihrer jeweils geltenden Fassung. Maßgebend sind danach insbesondere die Eignung des Mediendiensteanbieters oder des Anbieters der Online-Plattform, um die regional und/oder thematisch gewünschte Zielgruppe zu erreichen, die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit sowie die übrigen nach dem Vergaberecht zu beachtenden Vergabekriterien.
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Nachrichtempfang per E-Mail für Strafgefangene der Justizvollzugsanstalt Kronach
Hinweise für die Nutzung des Angebotes eines elektronischen Nachrichtempfangs (E-Mail) für Strafgefangene der Justizvollzugsanstalt Kronach
Sie haben im Rahmen eines Pilotprojektes ab August 2026 zusätzlich zum Briefverkehr die Möglichkeit, per E-Mail an inhaftiertenpost.kc@jv.bayern.de Nachrichten an Strafgefangene zu versenden, die in der Justizvollzugsanstalt Kronach inhaftiert sind.
Für Untersuchungsgefangene und Personen, bei denen aufgrund eines bestehenden Haftbefehls beschränkende Maßnahmen bezüglich der Briefüberwachung angeordnet sind, ist diese Art der Informationsübermittlung ausgeschlossen. Für sie bestimmte Nachrichten oder Nachrichten an Gefangene, welche nicht in der Justizvollzugsanstalt Kronach inhaftiert sind, werden ohne Aushändigung und Benachrichtigung gelöscht. Es erfolgt in diesem Fall keine gesonderte Information an den Absender.
Beachten Sie bei der Erstellung Ihrer E-Mail bitte Folgendes:
- Die E-Mail einschließlich der Anhänge darf eine Größe von 3 MB nicht überschreiten.
- Pro E-Mail dürfen maximal vier Anhänge angefügt werden, achten Sie bitte bei der Erstellung der Anhänge auf die vorgenannte Maximalgröße von insgesamt 3 MB.
- Anhänge übermitteln Sie bitte als pdf-Dokument oder als jpeg-Datei. E-Mails mit Animationen, Filmen oder Dateien in sonstigen Formaten werden nicht bearbeitet und ohne Ausdruck gelöscht.
- Geben Sie bitte im Betreff der E-Mail die Buchnummer und den Namen der inhaftierten Person an, damit eine Zuordnung erfolgen kann.
- Es wird darum gebeten, keine Terminsachen mit kurzen Fristen zu übersenden, Fristen können nicht berücksichtigt werden, die entsprechenden E-Mails werden nicht bevorzugt bearbeitet.
Die E-Mails werden täglich im Zeitraum zwischen 18:00 Uhr und 22:00 Uhr ausgedruckt, danach eingehende E-Mails werden am nächsten Tag gedruckt.
Ihre E-Mail wird zeitnah nach dem Ausdrucken gelöscht.
Nachrichten ohne Buchnummer und Namen im Betreff oder mit falscher Buchnummer werden ohne Aushändigung und ohne Benachrichtigung gelöscht. Die Eingabe der zutreffenden und vollständigen Buchnummer sowie des Namens ist zwingend erforderlich, um eine Zuordnung zu ermöglichen. Bitte erfragen Sie diese Nummer im Vorfeld bei der Person, die Sie erreichen wollen.
Bitte beachten Sie, dass der Inhalt der E-Mail im Posteingang angezeigt wird, zudem ist wie bei Briefen auch eine Überwachung des Schriftverkehrs nach Art. 32 BayStVollzG möglich. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Schriftwechsels analog.
Es wird darum gebeten, im Rahmen des Pilotprojekts verantwortungsbewusst mit der neuen Möglichkeit umzugehen und nur Nachrichten zu schicken, die Ihnen ansonsten auch eine Briefmarke wert wären.
Sollte es zu großen Massen an E-Mails kommen, müsste in der Konsequenz der monatliche Empfang und das Ausdrucken von E-Mails pro Gefangenem zahlenmäßig begrenzt werden.
Schriftverkehr auf dem Postweg kann selbstverständlich im Sinne des Art. 31 Abs. 1 BayStVollzG parallel weiter unbeschränkt erfolgen.
Die beim E-Mail-Versand eingegebenen Daten werden im Rahmen des elektronischen Nachrichtempfanges für Gefangene elektronisch verarbeitet und gespeichert.
Nähere Informationen entnehmen Sie bitte den Hinweisen zum Datenschutz.
Mit dem Absenden Ihrer Nachricht per E-Mail an die Adresse inhaftiertenpost.kc@jv.bayern.de bestätigen Sie, die Informationen und Hinweise zum Datenschutz zur Kenntnis genommen zu haben und erklären gleichzeitig Ihr Einverständnis dazu.
Sollten sich im Verlauf des Pilotprojektes erhebliche Probleme ergeben, behält es sich die Justizvollzugsanstalt Kronach vor, einzelne Strafgefangene und deren Schriftpartner vom E-Mail-Empfang auszuschließen bzw. das Projekt zu beenden. In diesem Fall ist der gesetzlich vorgesehene Schriftverkehr auf dem Postweg natürlich weiter möglich.
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