Justizvollzugsanstalt Kronach

Anschrift:
Festungsstraße 9
96317 Kronach
Telefon: (09261) 6204-0
Telefax: (09261) 6204-29
E-Mail:
poststelle.kc<at>jv.bayern.de
Datenschutzbeauftragte/-r:
datenschutz<at>jva-kc.bayern.de
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Aktuelle Information für die Besucher von Gefangenen in der Justizvollzugsanstalt Kronach anlässlich der Coronapandemie
Ab dem 6. Juni 2020 werden in der Justizvollzugsanstalt Besuche im gesetzlich vorgesehenen Mindestumfang grundsätzlich wieder gewährt.
Gleichzeitig werden folgende Schutzmaßnahmen getroffen, um Infektionsrisiken zu verringern:
- Es wird für jeden Gefangenen EINE Stunde Besuch pro Monat gewährt. Abweichende Regelungen gelten für junge Untersuchungsgefangene.
- Zum Besuch kann immer nur EINE Person zugelassen werden. Ein zugelassener Besucher darf EIN Kind unter 14 Jahren mitbringen.
- Die obengenannten Regelungen gelten unabhängig von den Angaben auf dem Sprechschein.
- Die Besucher müssen während des gesamten Aufenthalts in der Justizvollzugsanstalt eine Mund-Nasen-Maske tragen. Kinder unter 6 Jahren sind davon ausgenommen.
- Alle Besuche finden unter Verwendung einer Trennscheibenvorrichtung statt.
- Zuwendungen von Getränken und Speisen sind nicht zulässig.
- Der Mindestabstand von 1,5 Meter ist einzuhalten.
- Die Desinfektion der Hände im Vorraum der Besuchsanmeldung ist verpflichtend.
- Vor Gewährung des Zugangs wird bei allen Besuchern die Körpertemperatur mittels eines kontaktlosen Fiebermessgerätes gemessen. Sollte die Körpertemperatur über 37,5 Grad Celsius betragen, muss der Zutritt versagt werden.
Ebenso sind Sie verpflichtet, vor Ort eine Selbstauskunft auszufüllen und per Unterschrift zu bestätigen, ob Sie
- Atemwegsprobleme, Husten oder Halsschmerzen haben
- Geruchs- oder Geschmacksstörungen haben
- in den letzten 14 Tagen Kontakt zu einer Person hatten, bei der eine Covid-19 Erkrankung bestätigt wurde
- in den letzten 14 Tagen Kontakt zu einer Person hatten, bei der eine Verdacht auf eine Covid-19-Erkrankung noch nicht vollständig ausgeräumt wurde
- sich in den letzten 14 Tagen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland aufgehalten haben.
Sollte ein genannter Punkt mit Ja beantwortet werden, muss Ihnen der Zutritt ebenfalls versagt werden.
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Besuche müssen vorher telefonisch vereinbart werden (Telefon: 09261-62040).
Um einen Besucherandrang zu verhindern, sind die Besuchszeiten versetzt festgelegt.
Um pünktlich die Besuchszeiten wahrnehmen zu können, bitten wir, zehn Minuten früher zu kommen.Ein barrierefreier Zugang über den Haupteingang ist derzeit noch nicht möglich, kann Ihnen jedoch über einen Seiteneingang ermöglicht werden. Bitte informieren Sie uns bei der telefonischen Besuchsvereinbarung über Ihren Bedarf des barrierefreien Zugangs.
Wochentag Uhrzeit von Uhrzeit bis Montag bis Donnerstag
12:30 Uhr
15:15 Uhr
Samstag und Sonntag
13:00 Uhr
15:45 Uhr
Sprechzeiten für Verteidiger, Rechtsanwälte, Betreuer und Behörden:
Wochentag Uhrzeit von Uhrzeit bis Montag bis Donnerstag
08:00 Uhr
11:00 Uhr
Freitag
08:00 Uhr
12:30 Uhr11:00 Uhr
15:30 Uhr -
Die Kurzübersicht der Anstalt kann unter dem folgenden Link abgerufen werden:
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Kurzübersicht JVA Kronach -
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten von Dritten durch die Justizvollzugsanstalt Kronach können unter dem folgenden Link abgerufen werden:
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Informationsblatt Datenschutz -
Zuständiger Ansprechpartner für Drehgenehmigungen ist die Behördenleitung, erreichbar über die oben genannten Kontaktdaten.
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