Justiz ist für die Menschen da - Recht Sicherheit Vertrauen

Justizvollzugsanstalt München

Luftbild Jva München
Justizvollzugsanstalt München


Anschrift:

Stadelheimer Straße 12
81549 München

Telefon: (089) 69922-0
Telefax: (089) 69922-1490

Postanschrift:
Postfach 90 06 55
81506 München

E-Mail:
poststelle.m<at>jv.bayern.de

Datenschutzbeaftragte/-r:
datenschutz.m<at>jv.bayern.de

Jva München Ja
Jugendarrestanstalt und Frauenabteilung


Frauenabteilung:
Schwarzenbergstraße 14
81549 München

Telefon: (089) 6202 198-0
Telefax:
(089) 6202 198-105

Jugendarrestanstalt:
Schwarzenbergstraße 14
81549 München


Telefon:
(089) 6202 198-0
Telefax:
(089) 6202 198-105

Jva Muenchen Freigaenger
Justizvollzugsanstalt München Freigängerabteilung


Freigängerabteilung:
Leonrodstraße 53
80636 München

Telefon: (089) 181625

Bankverbindung für Einzahlungen an Gefangene

Online oder per Überweisung an die:

Landesjustizkasse Bamberg (LJK Bamberg)
IBAN DE34 7005 0000 0000 024919
BIC: BYLADEMM
BayernLB

Im Verwendungszweck ist anzugeben:
- Name, Vorname und Geburtsdatum (des Gefangenen) 
- Bst. 7036 09038-4
- Zweck der Einzahlung (z. B. Sondergeld 1*, 2**, Eigengeld***)

* Sondergeld 1 (für Sondereinkauf)
** Sondergeld 2 (für medizinische Zwecke)
*** Eigengeld (für Einkauf oder Sonstiges)
Ohne Zweckbezeichnung wird das Geld automatisch als Eigengeld gebucht.

Die Gefangenen können dreimal jährlich einen zusätzlichen Sondereinkauf tätigen. Der Zeitpunkt dafür ist vom Gefangenen frei wählbar, jedoch nur einmal im Monat.

Geldzusendungen im Brief oder Bareinzahlungen sind unzulässig!

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Besuchsinformationen

Aktuelle Informationen für Besucher von Gefangenen in der Justizvollzugsanstalt München:

Für einen Besuch in dem gesetzlich vorgesehenen Mindestumfang werden in der Justizvollzugsanstalt München maximal drei Personen zugelassen. Beim Besuch eines Gefangenen muss ein gültiger amtlicher Ausweis oder Reisepass vorgelegt werden, der eine Identitätsfeststellung ermöglicht. Führerscheine, Fahrzeugpapiere und aufenthaltsrechtliche Papiere genügen nicht.

Ansonsten gilt: Besuche finden grundsätzlich nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung statt. Die Voranmeldung muss bis spätestens einen Werktag vor dem Besuchstermin erfolgen.

Aus organisatorischen Gründen sowie an Feiertagen und Brückentagen können sich Änderungen ergeben.


Männeranstalt

Telefonische Auskünfte und Voranmeldung für Rechtsanwälte, Polizei, Bewährungshilfe, Jugendgerichtshilfe und andere Amtspersonen unter:

Sachbearbeiter A - K: 089 / 699 22 - 9301
Sachbearbeiter L - Z: 089 / 699 22 - 9311
Telefax Besuch: 089 / 699 22 - 1278 oder
E-Mail: besuch.m<at>jv.bayern.de

Wochentag Uhrzeit von Uhrzeit bis
Montag bis Donnerstag
07:30 Uhr
11:15 Uhr
12:15 Uhr
15:45 Uhr
Freitag 07:30 Uhr
12:45 Uhr

Telefonische Auskünfte und Voranmeldung von Angehörigen oder Bekannten unter:

Anmeldung nur unter: 089 / 699 22 - 9321 oder
Auskünfte - E-Mail: besuchsvormerkung.m<at>jv.bayern.de

Wochentag Uhrzeit von Uhrzeit bis
Montag bis Donnerstag
08:30 Uhr
11:15 Uhr
12:30 Uhr
15:45 Uhr
Freitag 08:30 Uhr
12:00 Uhr

Bitte geben Sie bei der Anmeldung stets den Familiennamen und das Geburtsdatum des Gefangenen an; zudem den gewünschten Termin.

Besucher benötigen einen gültigen (amtlichen) Ausweis, der eine zweifelsfreie Identitätsfeststellung ermöglicht. Führerscheine, Fahrzeugpapiere und abgelaufene aufenthaltsrechtliche Papiere genügen nicht.


Frauenanstalt

Telefonische Auskünfte und Voranmeldungen unter:
Besuchsbeamtin 089/620 21 98 - 121
Telefax Besuch: 089/620 21 98 - 126
E-Mail: besuch-fr.m<at>jv.bayern.de 

Besuchszeiten für Angehörige oder Bekannte von Inhaftierten nur nach vorheriger Anmeldung:

Anmeldung unter Telefon 089/6202198-121

Wochentag Uhrzeit von Uhrzeit bis
Montag bis Donnerstag
08:00 Uhr
09:00 Uhr
Freitag 11:00 Uhr
12:00 Uhr

Besucher benötigen einen gültigen (amtlichen) Ausweis, der eine zweifelsfreie Identitätsfeststellung ermöglicht. Führerscheine, Fahrzeugpapiere und abgelaufene aufenthaltsrechtliche Papiere genügen nicht.

Einen Besucherantrag können Sie hier herunterladen.

Wichtige Besucherinformationen finden Sie hier.


Jugendarrest

Anmeldung unter Telefon: 089/6202198/202

Nur für Familienangehörige von Arrestanten und Arrestinnen:

Ein Besuch ist erst 2 Wochen nach Antritt des Arrestes und nur für Arrestanten(-innen) möglich, die einen Arrest von mindestens 3 Wochen verbüßen. Alternativ zum Besuch kann ein Telefonat von 30 Minuten erfolgen.

Der Besuch oder das Telefonat kann täglich nach Absprache stattfinden. Hierfür ist eine vorherige Anmeldung mindestens einen Tag vorher notwendig.

Je Besuch werden höchstens 3 Personen zugelassen. Kinder ab 6 Jahren zählen als Person. Besucher benötigen einen gültigen (amtlichen) Ausweis, der eine zweifelsfreie Identitätsfeststellung ermöglichts. Führerscheine, Fahrzeugpapiere und abgelaufene aufenthaltsrechtliche Papiere genügen nicht.

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Besuchszeiten

Männeranstalt

Besuchszeiten für Rechtsanwälte, Polizei, Bewährungshilfe, Jugendgerichtshilfe und andere Amtspersonen:
Einlass:

Wochentag Uhrzeit von Uhrzeit bis
Montag bis Donnerstag
07:30 Uhr
11:15 Uhr
Montag bis Donnerstag
12:30 Uhr
16:00 Uhr
Freitag 07:30 Uhr
13:00 Uhr


Besuchszeiten für Angehörige oder Bekannte von Gefangenen:

Besuch kann nur nach vorheriger Anmeldung (mindestens 1 Tag) im Voraus erfolgen, s. Besuchsinformationen!

Einlass:

Wochentag Uhrzeit von Uhrzeit bis
Montag bis Donnerstag
07:30 Uhr
10:00 Uhr
Montag bis Donnerstag
12:00 Uhr
14:30 Uhr
3. Samstag im Monat
07:30 Uhr
10:00 Uhr
12:00 Uhr
14:00 Uhr

Frauenanstalt

Besuchszeiten für Rechtsanwälte, Polizei, Bewährungshilfe, Jugendgerichtshilfe und andere Amtspersonen:
Einlass:

Wochentag Uhrzeit von Uhrzeit bis
Montag bis Freitag
08:00 Uhr
11:00 Uhr
Montag bis Donnerstag
12:30 Uhr
16:00 Uhr
Freitag 12:30 Uhr
15:00 Uhr


Besuchszeiten für Angehörige oder Bekannte von Inhaftierten:

Einlass:

Wochentag Uhrzeit von Uhrzeit bis
Montag bis Donnerstag
12:45 Uhr
15:30 Uhr
Jeden 3. Samstag im Monat
08:30 Uhr
11:30 Uhr
12:45 Uhr
15:30 Uhr

Jugendarrest

Für Rechtsanwälte, Sozialdienste, Polizei und andere Amtspersonen:
Einlass:

Wochentag Uhrzeit von Uhrzeit bis
Montag bis Freitag
09:00 Uhr
11:00 Uhr


Nur für Familienangehörige von Arrestanten (innen):

Einlass:

Sonntags 08:00 Uhr, 08:30 Uhr, oder 09:00 Uhr

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Drehgenehmigungen

Zuständiger Ansprechpartner für Drehgenehmigungen ist die Behördenleitung, erreichbar über die oben genannten Kontaktdaten.

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Hinweise zum Datenschutz

Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten von Dritten durch die Justizvollzugsanstalt München können unter dem folgenden Link abgerufen werden:
Informationsblatt Datenschutz

Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten von Bewerber/innen durch die Justizvollzugsanstalt Ebrach können unter dem folgenden Link abgerufen werden:
Informationsblatt Bewerber/innen

Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten von Kunden der Arbeitsbetriebe der Justizvollzugsanstalt München können Sie folgendem Merkblatt entnehmen:
Merkblatt Datenschutz für Kunden

Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten von Lieferanten der Arbeitsbetriebe der Justizvollzugsanstalt München können Sie folgendem Merkblatt entnehmen:
Merkblatt Datenschutz für Lieferanten

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Informationen für Ehrenamtliche

Das Formular zur Fahrtkostenerstattung kann unter dem folgenden Link abgerufen werden:

Fahrtkostenerstattung ehrenamtliche Betreuung

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Informationen für Verteidiger und Rechtsanwälte zur Mitnahme elektronischer Geräte

Sollten Sie als Verteidiger oder Rechtsanwalt elektronische Geräte für das Gespräch mit Ihrem Mandaten benötigen, müssen Sie die folgenden Grundsätze bei der Mitnahme und Nutzung elektronischer Geräte (Laptop, Tablet-PC, etc.) in der Justizvollzugsanstalt München beachten.

  • Die Mitnahme und Nutzung elektronischer Geräte sind bei jedem Besuch in der Justizvollzugsanstalt München unaufgefordert anzuzeigen. Es ist jeweils anzugeben, welches/welche elektronische/n Gerät/e in die Justizvollzugsanstalt München mitgenommen und genutzt wird/werden.
  • Laptops, Notebooks oder Tablets werden auf Fremdkörper überprüft. Eine inhaltliche Kontrolle erfolgt nicht.
  • Elektronische Geräte dürfen dem Gefangenen nicht zur Benutzung zugänglich gemacht werden.
  • Die Verwendung von eingebauten Kommunikationseinrichtungen (Internet, Telefonmöglichkeiten, etc.) ist untersagt.
  • die Mitnahme und Nutzung elektronischer Telekommunikationsmittel (Mobiltelefone, Smartwatches, etc.) ist nicht gestattet.
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Kurzübersicht

Die Kurzübersicht der Anstalt kann unter folgendem Link abgerufen werden:

Kurzübersicht der JVA München

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Öffentliche Aufträge

Beauftragungen der Justizvollzugsanstalt München im Sinne von Art. 25 Abs. 1 Europäisches Medienfreiheitsgesetz (EMFA) erfolgen gemäß der Allgemeinen Geschäftsordnung für die Behörden des Freistaates Bayern (AGO), den Anforderungen der Bayerischen Haushaltsordnung (BayHO) und den Verwaltungsvorschriften zur Bayerischen Haushaltsordnung (VV-BayHO) in ihrer jeweils geltenden Fassung. Maßgebend sind danach insbesondere die Eignung des Mediendiensteanbieters oder des Anbieters der Online-Plattform, um die regional und/oder thematisch gewünschte Zielgruppe zu erreichen, die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit sowie die übrigen nach dem Vergaberecht zu beachtenden Vergabekriterien.

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Teams-Videotelefonat

Nutzungsbedingungen und Einverständniserklärung

Dem Gefangenen kann unter Verwendung des Programms „Teams“ jeden Monat für 20 Minuten ein Videotelefonat mit seinen Angehörigen, Freunden und Bekannten gestattet werden.

Wie funktioniert das?
  • Sie benötigen einen PC/Laptop oder ein Smartphone/Tablet, eine gute Internetverbindung, Lautsprecher, Mikrofon, Webcam und einen Microsoft Account mit dem Programm/die App „Teams"- sowie einen gültigen amtlichen Ausweis, der eine zweifelsfreie Identitätsfeststellung ermöglicht.
  • Der Videochat findet nur nach vorheriger Zusendung der Einverständniserklärung und telefonischer Anmeldung statt.

Einverständniserklärung

Das Anfertigen von Bild- und Tonaufnahmen jeglicher Art während des Videoanrufes ist verboten und führt zu sofortigem Verbindungsabbruch! Die allgemein für den Besuch geltenden Vorgaben sind auch beim Teams Video-Chat einzuhalten.

Zuwiderhandlungen führen ausnahmslos zur Beendigung und können zum Ausschluss des Teams-Kontaktes führen.

Die unter folgendem Link abrufbare Einverständniserklärung muss vorab der JVA München zugesendet werden (Postfach 90 06 55, 81506 München oder Fax Männeranstalt: 089/69922-1278 bzw. Fax Frauenanstalt: 089/6202198-126).

Einverständniserklärung Männeranstalt

Einverständniserklärung Frauenanstalt

Männeranstalt

Anmeldung unter 089 / 69922 - 9321

Wochentag Uhrzeit von Uhrzeit bis
Montag bis Donnerstag 08:30 Uhr 11:15 Uhr
und 12:30 Uhr 15:45 Uhr
Freitag 08:30 Uhr 12:00 Uhr


Teams-Videochatzeiten:

Wochentag Uhrzeit von Uhrzeit bis
Montag und Donnerstag 09:00 Uhr 11:30 Uhr
und 13:00 Uhr 15:30 Uhr

Frauenanstalt

Anmeldung unter 089 / 6202189 - 121

Wochentag Uhrzeit von Uhrzeit bis
Montag bis Donnerstag 08:00 Uhr 09:00 Uhr
Freitag 11:00 Uhr 12:00 Uhr


Teams-Videochatzeiten:

Wochentag Uhrzeit von Uhrzeit bis
Freitag 12:30 Uhr 12:50 Uhr
13:00 Uhr 13:20 Uhr
13:30 Uhr 13:50 Uhr
14:00 Uhr 14:20 Uhr
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