Justizvollzugsanstalt Straubing
Anschrift:
Äußere Passauer Straße 90
94315 Straubing
Telefon: (09421) 546-0
Telefax: (09421) 546-200
Postanschrift:
Postfach 565
94305 Straubing
E-Mail:
poststelle.sr<at>jv.bayern.de
Datenschutzbeauftragte/-r:
datenschutz.sr<at>jv.bayern.de
Sicherungsverwahrung:
Steinweg 81
94315 Straubing
Telefon: (09421) 1884-0
Telefax: (09421) 1884-1947
Postanschrift:
Postfach 253
94302 Straubing
E-Mail:
poststelle.sr<at>jv.bayern.de
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Seit dem Jahr 1978 besteht in der Justizvollzugsanstalt Straubing eine Laienspielgruppe, die regelmäßig eine Inszenierung einübt und dann der Öffentlichkeit in mehreren Aufführungen präsentiert. Die Gruppe wird von einem externen Regisseur angeleitet (seit 2019 Herr Sebastian Goller, ab 2025 zusammen mit Stefan C. Limbrunner) und von Mitarbeitern der Justizvollzugsanstalt Straubing organisiert.
Im Jahr 2026 feiert die Theatergruppe der Justizvollzugsanstalt Straubing ihr 50-jähriges Bestehen. Für diesen feierlichen Anlass hat Regisseur Stefan C. Limbrunner extra ein eigenes Stück geschrieben: "Männerwirtschaft". Dieses wird derzeit von den beteiligten Insassen einstudiert und wird ab Mitte April zur Aufführung kommen. Karten werden voraussichtlich ab Mitte März 2026 erhältlich sein (hierzu werden noch weitere Informationen veröffentlicht).
Folgende Aufführungstermine sind vorgesehen:
Freitag, 17.04.2026 um 18.00 Uhr (Uraufführung / Premiere)
Samstag, 18.04.2026 um 18.00 Uhr
Sonntag, 19.04.2026 um 18.00 Uhr
Freitag, 24.04.2026 um 18.00 Uhr
Samstag, 25.04.2026 um 18.00 Uhr
Sonntag, 26.04.2026 um 14.00 Uhr
Die Zufahrt erfolgt über die Äußere Passauer Straße 90 und ist ausgeschildert, Parkplätze sind im Umfeld vorhanden. Der Zugang ist jeweils 1 Stunde vor Aufführungsbeginn über das "Südtor" möglich. Kinder unter 14 Jahren sind nicht zugelassen.
Bitte beachten Sie:
Es erfolgen strenge Sicherheitskontrollen im Eingangsbereich via Detektoren. Der Personalausweis ist vorzuzeigen. Es dürfen nicht eingebracht werden: Taschen, Rucksäcke, Mobiltelefone oder sonstige elektronische Geräte, Messer und spitze Gegenstände jeglicher Art. Personen unter Einfluss von Alkohol, Drogen oder Cannabinoiden wird der Zutritt nicht gestattet.
Weitere Informationen sind auch bei Herrn Regierungsamtsrat Benjamin Schlegl unter 09421/546-145 bzw. Benjamin.Schlegl@jv.bayern.de erhältlich.
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Überweisungen können auf das Konto der Landesjustizkasse Bamberg vorgenommen werden.
BayernLB
IBAN: DE34 7005 0000 0000 0249 19
BIC: BYLADEMMXXX
Verwendungszweck unbedingt- Name und Vorname des Gefangenen
- Geburtsdatum des Gefangenen
- Anstaltskennung 7036090197 oder JVA Straubing
und zusätzlich den Einzahlungszweck
"EG" für Einkauf
„SG 1“ Sondereinkauf (Weihnachten, Ostern, weiterer Zeitpunkt)
„SG 2“ Medizinische Angelegenheiten
Um die Einzahlung eindeutig zuordnen zu können, sind die Angaben unter „Verwendungszweck“ und „Einzahlungszweck“ zwingend erforderlich!
Bareinzahlungen:
Bareinzahlungen sind ab 01.01.2015 nicht mehr möglich.
Dies bedeutet:- Bareinzahlungen werden nicht angenommen (Ausnahme: Bezahlung von Geldstrafen/Geldbußen).
- Bargeldeinlagen im Brief stehen künftig dem Gefangenen nicht mehr zur freien Verfügung und werden dem Gefangenen bei der Entlassung ausbezahlt.
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Besuchern, welche Alkohol, Drogen oder Cannabisprodukte konsumiert haben, ist das Betreten der Justizvollzugsanstalt verboten.
Bitte beachten Sie folgendes Merkblatt zum Besuch
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Besuchstermine können telefonisch unter 09421/546-180 vereinbart werden.
Allgemeine Besuchszeiten ab 1.3.2023:
Uhrzeit von Uhrzeit bis Montag bis Freitag 07:45 Uhr 11:15 Uhr 13:00 Uhr 15:30 Uhr Samstag, Sonntag und Feiertag 09:00 Uhr 11:15 Uhr 13:00 Uhr 15:30 Uhr
Einrichtung für Sicherungsverwahrung:Uhrzeit von Uhrzeit bis Monag bis Donnerstag
08:00 Uhr
11:30 Uhr
13:00 Uhr
15:45 Uhr
Freitag 08:00 Uhr
11:15 Uhr
13:00 Uhr
15:45 Uhr
Samstag, Sonntag und Feiertag
09:00 Uhr
11:15 Uhr
13:00 Uhr
15:45 Uhr
Besuche von Rechtsanwälten:
Für Rechtsanwälte gelten im Einvernehmen mit der Rechtsanwaltskammer folgende Besuchszeiten:Uhrzeit von Uhrzeit bis Montag bis Donnerstag
07:45 Uhr
11.30 Uhr
13:00 Uhr
15:45 Uhr
Freitag 07:45 Uhr
11:15 Uhr
13:00 Uhr
15:45 Uhr
An Samstagen, Sonntagen und Feiertagen sind keine Rechtsanwaltsbesuche möglich.
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Zuständiger Ansprechpartner für Drehgenehmigungen ist die Behördenleitung, erreichbar über die oben genannten Kontaktdaten.
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Das Formular zur Fahrtkostenerstattung kann unter dem folgenden Link abgerufen werden:
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Fahrtkostenerstattung ehrenamtliche Betreuung Straubing
Das Formular zur Vergütung für die Durchführung von Kursen der Gefangenen kann unter dem folgendem Link abgerufen werden:
Kostenerstattung für die Durchführung von Gefangenenkursen -
Für die Besuche von Rechtsanwälten, die als Verteidiger zugelassen sind, gelten hinsichtlich des Einbringens von Notebooks und Laptops folgende Bestimmungen:
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Hinweise Notebooks -
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten von Dritten durch die Justizvollzugsanstalt Straubing können unter dem folgenden Link abgerufen werden:
Informationsblatt DatenschutzInformationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten von Bewerber/innen durch die Justizvollzugsanstalt Straubing können unter dem folgenden Link abgerufen werden:
Informationsblatt für Bewerber/innenInformationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten von Kunden der Arbeitsbetriebe können Sie folgendem Merkblatt entnehmen:
Merkblatt Datenschutz für KundenInformationen über die Verarbeitung zur Verarbeitung personenbezogener Daten von Lieferanten der Arbeitsbetriebe können Sie folgendem Merkblatt entnehmen:
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Merkblatt Datenschutz für Lieferanten -
Die Kurzübersicht der Anstalt kann unter dem folgenden Link abgerufen werden:
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Kurzübersicht JVA Straubing -
Beauftragungen der Justizvollzugsanstalt Straubing im Sinne von Art. 25 Abs. 1 Europäisches Medienfreiheitsgesetz (EMFA) erfolgen gemäß der Allgemeinen Geschäftsordnung für die Behörden des Freistaates Bayern (AGO), den Anforderungen der Bayerischen Haushaltsordnung (BayHO) und den Verwaltungsvorschriften zur Bayerischen Haushaltsordnung (VV-BayHO) in ihrer jeweils geltenden Fassung. Maßgebend sind danach insbesondere die Eignung des Mediendiensteanbieters oder des Anbieters der Online-Plattform, um die regional und/oder thematisch gewünschte Zielgruppe zu erreichen, die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit sowie die übrigen nach dem Vergaberecht zu beachtenden Vergabekriterien.
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