Amtsgericht München

Die wichtigsten Informationen zum Landesjustizprüfungsamt auf einen Blick

Wichtiger Hinweis zu Änderungen bei der Anmeldung zu den juristischen Staatsprüfungen ab den Terminen EJS 2026/2 und ZJS 2026/2

1. Änderung der Frist zur Anmeldung zur Ersten Juristischen Staatsprüfung

Die Meldefrist für den Termin EJS 2026/2 endet am 8. Mai 2026.

Im Hinblick auf die geplante Einführung des freiwilligen E-Examens in der Ersten Juristischen Staatsprüfung mit dem Prüfungstermin 2026/2 endet die Meldefrist ab diesem Termin bereits vier Monate vor Beginn der Prüfung. Eine entsprechende Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Juristen (JAPO) wird demnächst veröffentlicht werden.

2. 
Einführung einer Gebühr für die Wiederholung der juristischen Staatsprüfungen zur Notenverbesserung ab den Terminen EJS und ZJS 2026/2

Für die Wiederholung der juristischen Staatsprüfungen zur Notenverbesserung wird eine Gebühr eingeführt. Eine entsprechende Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Juristen (JAPO) wird demnächst veröffentlicht werden. Die Entrichtung der Notenverbesserungsgebühr (350 Euro für die Erste Juristische Staatsprüfung und 650 Euro für die Zweite Juristische Staatsprüfung) wird ab den jeweiligen Prüfungsterminen 2026/2 Voraussetzung für die Zulassung zum Notenverbesserungsversuch sein. Ein Nachweis der Entrichtung der Notenverbesserungsgebühr ist bei der elektronischen Anmeldung zur Prüfung als pdf-Datei hochzuladen (EJS) bzw. an das Landesjustizprüfungsamt zu senden (ZJS). Nähere Informationen darüber, wie die Notenverbesserungsgebühr zu entrichten ist, finden Sie unter der jeweiligen Rubrik Informationen zur Notenverbesserung zur Ersten bzw. Zweiten Juristischen Staatsprüfung.

E-Examen in der Ersten Juristischen Staatsprüfung

Voraussichtlich ab dem Prüfungstermin 2026/2 wird es möglich sein, die schriftliche Prüfung der Ersten Juristischen Staatsprüfung freiwillig in elektronischer Form abzulegen. Eine entsprechende Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Juristen (JAPO) erfolgt rechtzeitig. Weitere Informationen zur Einführung des freiwilligen E-Examens finden Sie in der FAQ-Rubrik zum E-Examen in der Ersten Juristischen Staatsprüfung.

Anschriften

Gebäudeanschrift
(kein Briefkasten und keine Postanschrift - Vorsprachen nur nach vorheriger Anmeldung)

Bayerisches Staatsministerium der Justiz
Landesjustizprüfungsamt
Thomas-Wimmer-Ring 1
80539 München
Postanschrift
Bayerisches Staatsministerium der Justiz
Landesjustizprüfungsamt
Prielmayerstraße 7
80335 München

für Briefpost auch möglich:
Bayerisches Staatsministerium der Justiz
Landesjustizprüfungsamt
80097 München

Erreichbarkeit

Geschäftsstelle: Zimmer 104 / I. Stock
Vorsprachen nur nach vorheriger Anmeldung:
Telefon: 089 / 5597-1987 oder 089 / 5597-2591
Telefax: 09621 / 96241 0175
E-Mail: pruefungsamt@stmj.bayern.de

Barrierefreier Zugang

Der Zugang zum Gebäude ist nicht barrierefrei. Fordern Sie gegebenenfalls Hilfe unter 089 / 5597 - 2601, -1981, -1987 oder -2585 an.

Anfahrt

Haltestelle: Isartor (S-Bahn)

Berücksichtigen Sie bitte bei Ihrer Zeitplanung, dass beim Betreten des Gebäudes aus Sicherheitsgründen Eingangskontrollen stattfinden. Das Betreten des Gebäudes mit Waffen oder anderen gefährlichen Gegenständen ist verboten.

Impressum für den Bereich Landesjustizprüfungsamt

Die Internetseiten des Landesjustizprüfungsamtes sind Teil des Internetportals der Bayerischen Justiz. Für die redaktionellen Inhalte der Seiten des Landesjustiz-prüfungsamtes und für die hier veröffentlichten Presseerklärungen ist verantwortlich:

Die Leiterin des Landesjustizprüfungsamtes
Christine Freifrau von Massenbach

Gebäudeanschrift:
(kein Briefkasten und keine Postanschrift - Vorsprachen nur nach vorheriger Anmeldung)

Bayerisches Staatsministerium der Justiz
Landesjustizprüfungsamt
Thomas-Wimmer-Ring 1
80539 München

Postanschrift:
Bayerisches Staatsministerium der Justiz
Landesjustizprüfungsamt
Prielmayerstraße 7
80335 München

für Briefpost auch möglich:
Bayerisches Staatsministerium der Justiz
Landesjustizprüfungsamt
80097 München

Telefax: 09621 / 96241 0175
E-Mail: pruefungsamt@stmj.bayern.de

Hinweis: Die E-Mail-Adresse eröffnet keinen Zugang für formbedürftige Erklärungen in Rechtssachen.

Erste Juristische Staatsprüfung

Die aktuellen Termine:

2026/1: 4./11.3.26, Meldeschluss 23.12.25
2026/2: 9./16.9.26, Meldeschluss 8.5.26
2027/1: 3./10.3.27
, Meldeschluss 2.11.26
2027/2: 8./15.9.27
, Meldeschluss 7.5.27
2028/1: 8./15.3.28
, Meldeschluss 7.11.27
2028/2: 6./13.9.28
, Meldeschluss 5.5.28
2029/1: 7./14.3.29
, Meldeschluss 6.11.28
2029/2: 29.8./5.9.29
, Meldeschluss 28.4.29
Hinweis zum Meldeschluss:
Im Hinblick auf die geplante Einführung des E-Examens mit dem Prüfungstermin 2026/2 wird die Meldefrist ab dem Termin 2026/2 bereits vier Monate vor Beginn der Prüfung enden.

Die mündlichen Prüfungen für die März-Termine finden im Juli statt, die für die September-Termine im Januar/Februar des folgenden Jahres.

Ansprechpartner Erste Juristische Staatsprüfung

Irmgard Loschan-Irber


Christine Bachleitner


Zweite Juristische Staatsprüfung

Die aktuellen Termine:

2025/2: 25.11. - 5.12.25
2026/1: 9.6. - 19.6.26
2026/2: 24.11. - 4.12.26
2027/1: 15.6. - 25.6.27
2027/2: 23.11. - 3.12.27
2028/1: 8.6. - 21.6.28
2028/2: 28.11. - 8.12.28
2029/1: 5.6. - 15.6.29
2029/2: 27.11. - 7.12.29
Die mündlichen Prüfungen für die Juni-Termine finden von Mitte Oktober bis Ende November/Anfang Dezember statt, die für die November/Dezember-Termine von Mitte April bis Ende Mai/Anfang Juni des folgenden Jahres.


Ansprechpartner Zweite Juristische Staatsprüfung

Julia Schmidpeter