Justizpalast München, erbaut zwischen 1890 und 1897, Dienstgebäude des bayerischen Staatsministeriums der Justiz sowie des Landgerichts München I

Informationen zur Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Das Bayerische Staatsministerium der Justiz hat das Ziel, seine Website im Einklang mit der Bayerischen Verordnung über die elektronische Verwaltung und die barrierefreie Informationstechnik (Bayerische E-Government-Verordnung – BayEGovV) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.justiz.bayern.de.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist mit den Vorgaben der Bayerischen Verordnung über die elektronische Verwaltung und die barrierefreie Informationstechnik (Bayerischen E-Government-Verordnung – BayEGovV) teilweise vereinbar. Der aktuelle Stand der Barrierefreiheit wird derzeit überprüft.

Nicht barrierefreie Inhalte

Der aktuelle Stand der Barrierefreiheit wird derzeit überprüft.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 25. März 2021 erstellt.

Feedback und Kontaktangaben

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten von www.justiz.bayern.de aufgefallen? Oder haben Sie Fragen zum Thema Barrierefreiheit? Dann können Sie sich gerne bei uns per E-Mail melden unter GESAMTREDAKTEUR@stmj.bayern.de .

Informationen über von der Anwendung der Richtlinie ausgenommene Inhalte können Sie unter GESAMTREDAKTEUR@stmj.bayern.de einholen.

Zuständig für die barrierefreie Zugänglichkeit und die Bearbeitung der im Rahmen des Feedback-Mechanismus eingehenden Mitteilungen ist:

Bayerisches Staatsministerium der Justiz
Prielmayerstraße 7
80335 München
E-Mail: GESAMTREDAKTEUR@stmj.bayern.de


Durchsetzungsverfahren

Bleibt Ihre Anfrage innerhalb von sechs Wochen ganz oder teilweise unbeantwortet, so haben Sie die Möglichkeit, bei der Durchsetzungsstelle online einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu stellen.

Auch können Sie sich an nachfolgende Kontaktadresse der Durchsetzungsstelle wenden:

Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München
E-Mail: bitv@bayern.de
www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html