Amtsgericht Neu-Ulm
21.09.2007

Bayerische Justizministerin Merk: "Klares Signal gegen Doping fehlt! Noch kein Schlusspunkt für den Gesetzgeber."

Die bayerische Justizministerin Dr. Beate Merk kritisierte heute in ihrer Rede im Bundesrat den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Verbesserung der Bekämpfung des Dopings im Sport. Merk: "Es ist enttäuschend, dass sich die Koalition nicht dazu durchringen konnte, ein Gesamtkonzept mit effektiven strafrechtlichen Regelungen vorzulegen, wie es Bayern in seinem Entwurf eines Anti-Doping-Gesetzes getan hat." "Das Gesetz leidet schon deswegen an gravierenden Defiziten, weil es – wie das geltende Recht – weiterhin beim Arzneimittelgesetz ansetzt und kein eigenständiges Anti-Doping-Gesetz normiert. Wenn wir wirklich wollen, dass die Ermittlungsbehörden nachhaltig gegen Doping vorgehen können, müssen wir ihnen die dazu notwendigen rechtlichen Möglichkeiten bieten. Erfolge können wir aber nur erzielen, wenn bereits der Besitz kleinster Mengen jedweder Dopingsubstanzen strafbar wird." Das vorgesehene Gesetz beschränkt die Besitzstrafbarkeit auf bestimmte, „besonders gefährliche Arzneimittel“ in nicht geringer Menge und überlässt die besonders schwierige Bestimmung der „nicht geringen Menge“ einer noch zu erstellenden Rechtsverordnung. Außerdem fehlt der Tatbestand des Sportbetrugs.

Merk: "Eine positive Dopingprobe begründet noch nicht den Verdacht, dass der dopende Sportler auch im Besitz einer nicht geringen Menge von Dopingmitteln ist oder war. Den Ermittlungsbehörden werden nach wie vor die Hände gebunden sein. Es ist daher absehbar, dass das Gesetz noch nicht den Schlusspunkt der gesetzgeberischen Maßnahmen gegen Doping darstellen wird. Das klare Signal gegen Doping fehlt."

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