Amtsgericht Neu-Ulm
21.09.2007

Justizministerin Merk: "Regierungsvorlage bietet nicht den erforderlichen Schutz! Verschärfung notwendig!"

Die Bayerische Justizministerin Dr. Beate Merk warb heute in Ihrer Rede im Bundesrat für eine Verschärfung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung zur nachträglichen Sicherungsverwahrung für nach Jugendstrafrecht verurteilte hoch gefährliche Gewalttäter: "Es ist falsch, bereits die formalen Hürden gegenüber dem allgemeinen Strafrecht höher zu ziehen. Damit fallen viele potentiell hochgefährliche Straftäter von vornherein durch das Prüfungsraster." Die Kritik der Ministerin richtete sich insbesondere gegen die Anhebung der Schwelle der erforderlichen Anlassverurteilung von 5 auf 7 Jahre Jugendstrafe und die Herausnahme der Verbrechen gegen die persönliche Freiheit, etwa Freiheitsberaubung mit Todesfolge, Erpresserischer Menschenraub und Geiselnahme sowie des schweren Raubes aus dem Kreis der möglichen Anlasstaten. Merk: "Wie sooft kam der entscheidende Anstoß, eine Sicherheitslücke zu schließen, von den Ländern." Die Ministerin wies darauf hin, dass Bayern bereits im April 2005 einen fertigen Gesetzentwurf vorgelegt hatte. Dieser sieht eine Schwelle von fünf Jahren vor und schließt die oben genannten Verbrechen gegen die persönliche Freiheit ein. Merk: "Leider bietet die Regierungsvorlage nicht das von uns geforderte Schutzniveau. Hier sind dringend Änderungen notwendig, um den bestmöglichen Schutz der Bevölkerung vor Rückfalltaten gefährlicher Gewalttäter zu erhalten."

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