Amtsgericht Neu-Ulm
18.10.2007

Justizministerin Dr. Beate Merk fordert die Bundesjustizministerin auf, endlich einer Rechtsgrundlage für die Online-Durchsuchung von Computern zuzustimmen: "Frau Zypries, nehmen Sie sich Ihre österreichische Kollegin zum Vorbild !"

Justizministerin Dr. Beate Merk hat heute ihre Bundeskollegin aufgefordert, endlich ihren Widerstand gegen eine Rechtsgrundlage für die Online-Durchsuchung von Computern aufzugeben: "Frau Zypries, orientieren Sie sich an Ihrer österreichischen Amts- und Parteikollegin !", so Merk. Die österreichische Bundesministerin für Justiz Maria Berger, SPÖ, hatte gestern im Rahmen der dortigen großen Koalition der Einführung einer Rechtsgrundlage für die Online-Durchsuchung in Österreich zugestimmt. Merk stellte die Forderung im Rahmen einer teilweise heftig geführten Debatte im Bayerischen Landtag auf, bei der sie Angriffe der Opposition gegen ihre Haltung zur Online-Durchsuchung entschieden zurückwies: "Meine Damen und Herren von der Opposition, Sie ignorieren die Fakten: Die Sicherheitslage hat sich durch die weltweiten Terroranschläge seit dem 11. September 2001 dramatisch verändert. Die jüngsten Anschlagspläne in Deutschland haben gezeigt, dass potentielle Attentäter hochkonspirativ arbeiten und modernste Technik nutzen, um sich systematisch gegen den Zugriff der Sicherheitsbehörden abzuschotten. Das kann man nicht einfach ausblenden !" Hier gelte es, auf Augenhöhe mit den Terroristen zu bleiben. "Das kann man aber nur, wenn man ebenfalls über zeitgemäße Instrumentarien wie die Online-Durchsuchung verfügt. Eine solche Forderung hat weder etwas mit "staatlichem Hacking" noch mit dem "gläsernen Bürger" zu tun. Online-Durchsuchungen müssen selbstverständlich verfassungsrechtlich einwandfrei, d.h. nur beim Verdacht schwerwiegender Delikte, nach richterlicher Anordnung und unter strikter Wahrung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes möglich sein", so Merk.

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