Amtsgericht Neu-Ulm
19.10.2007

Justizministerin Dr. Beate Merk anlässlich des heutigen BGH-Urteils zur nachträglichen Sicherungsverwahrung von Sexualstraftätern: "Hier gibt es immer noch eine gefährliche Lücke, die der Gesetzgeber schließen muss !"

Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk hat aus Anlass des heutigen Urteils des Bundesgerichtshofs, wonach die Sicherungsverwahrung gegen gefährliche Straftäter nachträglich nur dann angeordnet werden darf, wenn in der Haft neue Tatsachen über die Gefährlichkeit des Täters bekannt wurden, davor gewarnt, dass hier eine gefährliche Lücke beim Schutz der Bevölkerung vor Gewalt- und Sexualstraftätern besteht, die der Gesetzgeber dringend schließen muss: Wenn hochgefährliche Ersttäter, die sich eines Sexual- oder Gewaltdelikts schuldig gemacht haben, bei ihrer Haftentlassung weiterhin gefährlich sind, können sie nur dann in Sicherungsverwahrung genommen werden, wenn sich die Gefährlichkeit erst in der Haft ergeben hat, nicht aber, wenn sie von vornherein klar war. Denn im Ausgangsurteil kann gegen Ersttäter die Sicherungsverwahrung aus Rechtsgründen nicht verhängt werden. Gefährliche Sexualstraftäter müssen also in diesen Fällen sehenden Auges entlassen werden. "Diese Lücke hat das in diesem Jahr verabschiedete Gesetz zur Reform der Sicherungsverwahrung nicht geschlossen. Warum, ist mir völlig unbegreiflich", so Merk. Ein Gesetzentwurf Bayerns, der dieses Sicherheitsrisiko beseitigen würde, liegt seit langem vor. Merk: "Ich hoffe, dass sich hier im Interesse der Sicherheit unserer Bürgerinnen und Bürger bald eine Mehrheit findet."

Dauerausstellung Weiße Rose Saal

Ihren Mut zur Freiheit haben die Geschwister Scholl und vier ihrer Freunde mit dem Leben bezahlt. Wohin es führen kann, wenn die Dritte Gewalt im Staate ihre Unabhängigkeit verliert, zeigt die Dauerausstellung Willkür "Im Namen des Deutschen Volkes".


Weitere Infos finden Sie hier

Wussten Sie eigentlich …?

… dass die Fachgerichtsbarkeiten, d.h. die Verwaltungs-, Arbeits-, Sozial- und Finanzgerichte in Bayern nicht zum Justizressort, sondern zum Geschäftsbereich der jeweiligen Fachministerien gehören?