Amtsgericht Neu-Ulm
26.10.2007

Zweifacher Wechsel an der Spitze der Regensburger Justiz/ Justizministerin Merk lobt Europäische Vertragsreform/ Merk: "Das Strafrecht bleibt auch künftig vorrangig Sache des nationalen Gesetzgebers. Und das ist gut so !"

Die Bayerische Justizministerin Dr. Beate Merk führte heute bei einem Festakt in Regensburg Herrn Dr. Johann Plöd (61) als neuen Präsidenten des Amtsgerichts Regensburg in sein Amt ein. Als dessen Nachfolger im Amt des Leitenden Oberstaatsanwalts in Regensburg begrüßte sie Herrn Günther Ruckdäschel (59), vormals Leiter der Staatsanwaltschaft Weiden. Neben viel Lob und Dank für die beiden neuen Spitzenkräfte der Regensburger Justiz würdigte die Ministerin auch die Verdienste des verstorbenen Direktors des Amtsgerichts Regensburg, Herrn Dr. Helmut Rosenkranz. Dieser erlag unmittelbar vor seiner Erhebung zum Präsidenten im März 2007 einer schweren Krankheit. Sein Nachfolger Dr. Johann Plöd begann vor 32 Jahren als Richter am Amtsgericht Schwandorf. Von dort wechselte er als Richter nach Regensburg, bevor er 1988 zum Staatsanwalt als Gruppenleiter bei der Staatsanwaltschaft Regenburg berufen wurde. Ab diesem Zeitpunkt ging es mit seiner Karriere steil nach oben. 1993 war er Leiter der Zweigstelle Straubing der Staatsanwaltschaft Regensburg, bevor er 1996 zur Generalstaatsanwaltschaft Nürnberg wechselte und schließlich 1999 zum stellvertretenden Leiter und 2003 zum Leiter der Staatsanwaltschaft Regenburg bestellt wurde. Neben seinen breitgefächerten Kompetenzen lobte Merk vor allem die ständige Bereitschaft zur Übernahme zusätzlicher Aufgaben. Merk: "Sie sind eine feste Größe der Regensburger Justiz, einer der Grundpfeiler, auf denen die Rechtspflege dieser Stadt ruht."

Sein Nachfolger Günther Ruckdäschel begann seine Laufbahn als Richter und Staatsanwaltschaft in Regenburg. 1984 wurde er zum Staatsanwalt als Gruppenleiter in Regenburg ernannt, bevor er 1993 Vorsitzender Richter am Landgericht Regensburg wurde. 2001 folgte der Wechsel an das Landgericht Weiden als dortiger Vizepräsident und schließlich 2003 die Bestellung zum Leiter der Staatsanwaltschaft Weiden. Merk: "Sie haben Ihrer Behörde ein Gesicht gegeben, nach außen wie nach innen. Bei der Bevölkerung haben Sie das Ansehen der Justiz und das Vertrauen zu ihr gestärkt. Nicht nur deshalb bin ich sicher, dass Sie die neuen Aufgaben hier in Regensburg souverän meistern werden."

In ihrer Rede würdigte Merk die Europäische Vertragsreform als eine gelungene Balance zwischen nationalen Souveränitätsansprüchen einerseits und dem Bedürfnis nach effektiver Zusammenarbeit auf europäischer Ebene andererseits. Als lobenswertes Beispiel für eine grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Bereich Justiz nannte die Ministerin die beschleunigte Auslieferung von Beschuldigten auf Grundlage des Europäischen Haftbefehls sowie die maßgeblich von Bayern vorangetriebene Rechtssetzungsinitiative zur wechselseitigen Anerkennung und Überwachung von Bewährungsstrafen. Merk: "Dieses Vorhaben ermöglicht eine effektive grenzüberschreitende Kontrolle von Bewährungsstrafen und dient damit der Verbesserung des Opferschutzes."

Allerdings warnte die Ministerin zugleich vor einer Ausweitung der Brüsseler Rechtssetzungskompetenzen im Bereich des materiellen Strafrechts. Merk: "In den Verträgen steht nicht, dass das Strafrecht in Brüssel gemacht wird. Grundsätzlich ist Europa nur zuständig, wenn es um schwere grenzüberschreitende Kriminalität geht. Und das ist gut so. Denn das Strafrecht ist besonders stark durch die kulturellen Werte der einzelnen Mitgliedstaaten geprägt. Ich nenne nur die Themen "Sterbehilfe" und "Drogenkriminalität." Anlass für diese Kritik ist ein äußerst detaillierter Vorschlag der Europäischen Kommission, den vorsätzlichen oder grob fahrlässigen unerlaubten Besitz geschützter wildlebender Pflanzenarten unter Strafe zu stellen.

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