Amtsgericht Neu-Ulm
26.10.2007

Zunahme der strafrechtlichen Ermittlungsverfahren / Merk: "Belastung enorm/Was unsere Staatsanwälte am wenigsten brauchen, sind neue bürokratische Hürden !"

Die Bayerische Justizministerin Dr. Beate Merk hat heute die Justizstatistik in staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren für das erste Halbjahr 2007 bekannt gegeben. In diesem Zeitraum wurden bei den 22 bayerischen Staatsanwaltschaften 296.742 neue Ermittlungsverfahren eingeleitet. Gleichzeitig konnten 298.621 Ermittlungsverfahren abgeschlossen werden. Gegenüber dem 1. Halbjahr 2006 sind die Neuzugänge um 4,0 % und die Erledigungen um 4,6 % gestiegen. Die bei den Staatsanwaltschaften eingegangenen Anzeigen gegen unbekannte Täter haben von 137.639 auf 156.279 zugenommen (+13,5%). Merk: "Die Arbeitsbelastung bei den Staatsanwaltschaften ist enorm. Trotzdem schaffen es unsere Staatsanwälte, zügig und effektiv zu ermitteln. Das erreichte hohe Niveau haben wir der richtigen Mischung aus erfahrenen und jungen, hoch motivierten Kolleginnen und Kollegen zu verdanken. Ich warne aber davor, das als selbstverständlich anzusehen. Bei Arbeitszeiten oft weit über 42 Stunden in der Woche hinaus werden Grenzen erreicht."

Nach Merk steht hier auch der Gesetzgeber in der Pflicht: "Er muss mehr auf praktische Umsetzbarkeit achten. Das ist leider nicht immer der Fall." Als Beispiele nannte die Justizministerin den von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf zur "Verbesserung" der Telekommunikationsüberwachung, der den Strafverfolgungsbehörden unnötige Dokumentations- und Berichtspflichten auferlegt und damit faktisch die Strafverfolgung deutlich erschwert oder gar in Teilbereichen unmöglich macht, ohne dass dem ein wirklicher Mehrwert für die Bürgerrechte gegenüber steht.

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