Amtsgericht Neu-Ulm
07.12.2007

Anlässlich der Innenministerkonferenz: Justizministerin Merk fordert Debatte über Online-Durchsuchungen nicht nur zur Gefahrenabwehr, sondern auch zur Strafverfolgung !

Anlässlich der heutigen Debatte über die Online-Durchsuchung in der Innenministerkonferenz (IMK) hat Bayerns Justizministerin Beate Merk davor gewarnt, die Online-Durchsuchung allein zur Gefahrenabwehr zu ermöglichen. Merk: "So fundamental wichtig es ist, die Online-Durchsuchung dazu einsetzen zu können, terroristische Anschläge zu verhindern: Wir müssen die Täter dann später im Prozess auch überführen können ! Dazu benötigen wir aber eine gesetzliche Grundlage für die Online-Durchsuchung nicht nur in dem heute in der IMK beratenen BKA-Gesetz, sondern auch im Strafverfahrensrecht ! Sonst können zwar Straftaten verhindert, die Täter aber unter Umständen nicht aus dem Verkehr gezogen werden und ihre terroristischen Pläne später weiter verfolgen." Merk weiter: "Um das zu veranschaulichen, folgendes Beispiel: Ein geplanter terroristischer Anschlag auf den Münchner Hauptbahnhof kann aufgrund von Erkenntnissen aus einer zur Gefahrenabwehr angeordneten Online-Durchsuchung verhindert werden. Wenn ich für die Online-Durchsuchung keine eigene Regelung im Strafverfahrensrecht hätte, könnte ich dann anschließend die Täter aber nicht verurteilen - etwa wegen Verabredung eines Verbrechens oder Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung." Merk abschließend: "Darüber hinaus brauchen wir die Online-Durchsuchung zur Strafverfolgung. um an die Hintermänner von terroristischen Straftaten zu kommen ! Im Interesse der Sicherheit der Menschen in Deutschland ist es konsequent, die Online-Durchsuchung nicht nur einzusetzen, um Straftaten zu verhindern, sondern auch um Straftaten aufzuklären, die Täter und Drahtzieher dingfest zu machen und damit an weiteren Taten zu hindern."

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