Amtsgericht Neu-Ulm
11.12.2007

Verabschiedung Erbschaftssteuerreform im Bundeskabinett: Justizministerin Merk warnt vor Adoptionen aus steuerlichen Gründen / "Einen Adoptionsboom wird es in Bayern nicht geben"

Anlässlich der heute vom Bundeskabinett auf den Weg gebrachten Reform der Erbschaftsteuer warnte Bayerns Justizministerin Beate Merk davor, die Möglichkeit der Adoption zu missbrauchen, um an höhere Erbschaftsteuerfreibeträge zu gelangen: "Den von sog. Experten vorhergesagten Adoptionsboom, um in den Genuss höherer Erbschaftsteuerfreibeträge zu kommen, wird es in Bayern nicht geben", so Merk. Mit der Reform sollen u.a. die Freibeträge für Angehörige erhöht werden, so dass sich der Unterschied zu den nicht verwandten Erben vergrößert. Grundvoraussetzung für eine Adoption ist, dass sie sittlich gerechtfertigt ist. Dazu muss ein Eltern-Kind-Verhältnis bestehen. Merk: "Insbesondere bei Erwachsenen-Adoptionen werden unsere Vormundschaftsgerichte sehr genau darauf achten, ob die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, oder ob die Adoption allein steuerlich motiviert ist. Eine Adoption wird aus sozialen und nicht aus wirtschaftlichen Gründen ermöglicht. Sie ist keine Formalie und wird von den Gerichten auch nicht als solche behandelt. Anwalts- und Gerichtskosten kann man sich sparen, wenn allein finanzielle Gründe den Adoptionswunsch tragen."

Dauerausstellung Weiße Rose Saal

Ihren Mut zur Freiheit haben die Geschwister Scholl und vier ihrer Freunde mit dem Leben bezahlt. Wohin es führen kann, wenn die Dritte Gewalt im Staate ihre Unabhängigkeit verliert, zeigt die Dauerausstellung Willkür "Im Namen des Deutschen Volkes".


Weitere Infos finden Sie hier

Wussten Sie eigentlich …?

… dass die Fachgerichtsbarkeiten, d.h. die Verwaltungs-, Arbeits-, Sozial- und Finanzgerichte in Bayern nicht zum Justizressort, sondern zum Geschäftsbereich der jeweiligen Fachministerien gehören?