Amtsgericht Neu-Ulm
14.12.2007

Bayerns Justizministerin Beate Merk (CSU) spricht sich entschieden für Kinderrechte im Grundgesetz aus: "Polemik hilft uns in der Diskussion nicht weiter - wir brauchen ein klares Bekenntnis zum Schutz der Kinder !"

Bayerns Justizministerin und stellvertretende CSU-Parteivorsitzende Dr. Beate Merk hat sich in der aktuellen Diskussion um den Schutz von Kindern entschieden dafür ausgesprochen, die Rechte der Kinder in der Verfassung zu verankern. "Wir brauchen ein klares Bekenntnis zu unseren Kindern auch im Grundgesetz. Überzogene Tiraden dagegen sind völlig fehl am Platz, wenn es um den Schutz von Kindern geht. Wenn wir die Rechte von Kindern in der Verfassung verankern, schließt das doch andere Initiativen zum Schutz der Kinder nicht aus ! Das eine tun heißt nicht das andere lassen. Außerdem: Kinder können sich nicht selbst helfen. Deshalb sind sie auf den Schutz des Staates besonders angewiesen. Das unterscheidet sie von anderen jetzt in der Diskussion genannten Gruppen. Schließlich weise ich darauf hin, dass in Bayern der Schutz der Kinder schon seit 1946 in Artikel 125 der Verfassung verankert ist - so ungewöhnlich wie jetzt viele behaupten ist ein solcher Verfassungssatz also keineswegs !"

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Wussten Sie eigentlich …?

… dass die Fachgerichtsbarkeiten, d.h. die Verwaltungs-, Arbeits-, Sozial- und Finanzgerichte in Bayern nicht zum Justizressort, sondern zum Geschäftsbereich der jeweiligen Fachministerien gehören?