Amtsgericht Neu-Ulm
27.02.2007

Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk warnt vor Lücke im Lückenschluß: "Die Bundesjustizministerin hat jetzt endlich erkannt, dass bei der nachträglichen Sicherungsverwahrung dringend nachgebessert werden muss. Halbe Vorschläge lassen nach wie vor Sicherheitslücken, die wir uns nicht erlauben können. Dabei liegt die Lösung längst auf dem Tisch!"

Im bayerischen Justizministerium ist jetzt ein Vorschlag der Bundesjustizministerin bekannt geworden, wie eine seit langem bekannte und von Bayern immer wieder angeprangerte gefährliche Gesetzeslücke beim Schutz der Bevölkerung vor Gewalt- und Sexualstraftätern geschlossen werden soll. Dieser Vorschlag enthält aber seinerseits eine gefährliche Lücke. Er erfasst nämlich nicht hochgefährliche "Ersttäter". Dazu die bayerische Justizministerin Dr. Beate Merk: "Wenn ich den Vorschlag lese, den Frau Zypries nun unmittelbar in den Bundestag einspeisen möchte, reibe ich mir verwundert die Augen: Danach soll die Lücke zwar geschlossen werden, aber nicht bei Ersttätern. Der Vorschlag ist unzulänglich. Warum das so ist, bleibt rätselhaft. Das ist für mich umso unverständlicher, als ein vollständiger bayerischer Vorschlag dazu bereits seit März 2005 ausformuliert auf dem Tisch liegt !" Derzeit müssen hochgefährliche Sexual- oder Gewaltstraftäter nach Verbüßung ihrer Strafe "sehenden Auges" entlassen werden, wenn die Gründe, aus denen sich ihre Gefährlichkeit ergibt, schon zum Zeitpunkt ihrer Verurteilung vorhanden waren, damals aber noch nicht zur Anordnung der Sicherungsverwahrung führen konnten. Dann kann eine Sicherungsverwahrung auch nachträglich nicht mehr verhängt werden. Ein solcher Fall hatte beispielsweise kürzlich in Potsdam dazu geführt, dass ein nach Ansicht der Gutachter hochgefährlicher Sexualstraftäters "sehenden Auges" aus der Haft entlassen und anschließend polizeilich überwacht werden musste. Die Bundesjustizministerin hatte damals versprochen, die Lücke zu schließen.

Nach ihrem jetzt bekannt gewordenen Vorschlag käme aber gegen hochgefährliche Ersttäter, die bei ihrer Haftentlassung weiterhin gefährlich sind, die Sicherungsverwahrung weiterhin nur dann in Frage, wenn sich die Gefährlichkeit erst in der Haft ergeben hätte, nicht aber, wenn sie von vornherein klar war. "Eine solche Unterscheidung ist für niemanden nachvollziehbar", so Merk. "Einmal wieder - wie bei der Sicherungsverwahrung für die nach Jugendstrafrecht Verurteilten - nimmt sich Frau Zypries erst nach jahrelangem Druck der Sache an, und dann auch noch unzureichend ! Ich fordere Frau Zypries dringend auf, nachzubessern ! Der bayerische Gesetzentwurf enthält die dazu notwendige Formulierung !"

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