Amtsgericht Neu-Ulm
02.03.2007

Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk empfiehlt bayerische Datenbank "HEADS" als Modell für ein Register haftentlassener Sexualstraftäter

Anlässlich des schrecklichen Mordes an dem kleinen Mitja aus Leipzig hat Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk heute die bayerische Datenbank "HEADS" als Modell für ein Register aus der Haft entlassener Sexualstraftäter empfohlen. "Wir brauchen auch in anderen Bundesländern, wie jetzt von Nordrhein-Westfalen gefordert, eine einzelfallbezogene Überwachung von rückfallgefährdeten Sexualstraftätern aufgrund eines Registers, auf das Justiz, Maßregelvollzug und Polizei zurückgreifen können", so Merk. "In Bayern haben wir diese Notwendigkeit bereits vor einiger Zeit erkannt." Innen- Sozial- und Justizministerium haben zum 1. Oktober 2006 beim Polizeipräsidium München die Datei HEADS (Haft-Entlassen -Auskunfts-Datei-Sexualstraftäter) eingerichtet, durch die der bereits bestehende Informationsfluss zwischen Justiz, Polizei und Maßregelvollzug über die Daten aus der Haft entlassener gefährlicher Sexualstraftäter weiter verbessert wurde. Bei der Haftentlassung besonders rückfallgefährdeter Sexualstraftäter unterrichtet dabei die Staatsanwaltschaft die „Zentralstelle HEADS“ und übermittelt alle für eine polizeiliche Bewertung notwendigen Unterlagen. HEADS erfasst die wesentlichen Daten in einer speziellen Datei und informiert die zuständigen Polizeistellen, die dann die notwendigen polizeilichen Überwachungsmaßnahmen festlegen und mit Führungsaufsicht, Bewährungshilfe, Polizei, Kreisverwaltungsreferaten sowie Jugendämtern koordinieren.

"Es wäre hilfreich, wenn auch andere Länder ein solches Informationsnetz hätten, mit dem wir unser bayerisches System verknüpfen könnten. Denn: Auch Sexualstraftäter ziehen über die Ländergrenzen. Ein Informationsaustausch zwischen den Ländern ist hier von zentraler Bedeutung", so Merk.

Auch eine andere Forderung Nordrhein-Westfalens hat Bayern bereits erledigt. "Sexualstraftäter, die zu mehr als 4 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden sind, erhalten bei uns seit letztem Jahr Haftlockerungen nur noch dann, wenn zwei externe Gutachter dies befürworten", so Merk. "Dies halte ich zum Schutz der Sicherheit der Bevölkerung für unabdingbar !"

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