Amtsgericht Neu-Ulm
02.04.2007

Justizministerin Dr. Beate Merk kritisiert die Vorschläge zur Reform der Juristenausbildung aus Baden-Württemberg und Sachsen: "Die Folge wäre weniger Qualität für den rechtsuchenden Bürger !"

Mit Unverständnis hat die bayerische Justizministerin Merk auf die heute vorgestellten Vorschläge ihrer Amtskollegen Goll und Mackenroth reagiert, die Juristischen Staatsprüfungen und das Referendariat zugunsten einer einphasigen Juristenausbildung mit Bachelor- und Masterabschlüssen abzuschaffen und die bisherigen Staatsprüfungen zu streichen. Merk: "Unsere Bürgerinnen und Bürger haben einen Anspruch darauf, dass der Rechtsanwalt, der sie berät und der Richter, der ihren Fall verhandelt, ihre Qualifikation in einem verlässlichen und aussagekräftigen Prüfungsverfahren unter Beweis gestellt haben. Dass den Kollegen Goll und Mackenroth bei ihrem Vorschlag nicht wohl ist, zeigt, dass sie eine "staatliche Beteiligung" an der Masterprüfung der Universitäten vorsehen, ohne allerdings auch nur anzudeuten, wie diese beschaffen sein soll." Auch die Abschaffung des juristischen Vorbereitungsdienstes würde zu Lasten der Qualität der Rechtspflege gehen. Merk: "In Europa ist für angehende Richter, Staatsanwälte und Rechtsanwälte ein durchschnittlich zweijähriger Vorbereitungsdienst nach erfolgreichem Abschluss des Studiums Standard." Merk abschließend: "Die Justizministerkonferenz hat erst im November 2005 nach eingehender Prüfung beschlossen, dass eine Umstrukturierung des Jurastudiums auf das Bachelor-Master-System mangels realistischer Berufsperspektiven für die große Mehrheit der Studierenden, die das Studium mit dem Bachelor-Grad abschließen würden, derzeit nicht sinnvoll ist." An diesem Be-fund habe sich bislang nichts geändert. Auch Herr Goll und Herr Mackenroth zeigten keine Perspektiven für juristische Bachelors auf.

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