Amtsgericht Neu-Ulm
20.04.2007

Bayerische Justizministerin Merk kündigt bayerischen Vorschlag zu Online-Durchsuchungen an: "Kein staatliches Hacking, sondern Waffengleichheit zwischen Staatsanwälten und Verbrechern"

Bei einem Festakt im Prunksaal des Landshuter Rathauses unterstrich die bayerische Justizministerin Dr. Beate Merk die Bedeutung von Online-Durchsuchung und Überwachung der Telekommunikation als unentbehrliche Ermittlungsinstrumente, insbesondere im Kampf gegen organisierte Kriminalität, Kinderpornographie und Drogenhandel. Merk: "Bei der Betäubungsmittelkriminalität - und ich meine hier nicht den „Ameisenhandel“ auf der Straße mit ein paar Gramm Haschisch - sind dies oft die einzigen Mittel, um überhaupt an die Hintermänner krimineller Banden heranzukommen." Aufgabe des Gesetzgebers sei es, für Online-Durchsuchungen eine entsprechende Rechtsgrundlage zu schaffen. Und dass dafür Bedarf bestehe, hätten die befragten Praktiker bei Staatsanwaltschaft und Polizei nahezu einhellig bejaht. Da der vorgestern von der Bundesregierung vorgelegte Entwurf eines Telekommunikationsgesetzes bedauerlicherweise keine Grundlage für die Online-Durchsuchung enthalte, werde Bayern daher im Bundesrat zu diesem Gesetz einen entsprechenden Antrag stellen, um nachzubessern.

Merk: "Die in der Öffentlichkeit über die Online-Durchsuchung entstandene Aufregung kann ich nicht nachvollziehen. Wer hier von "staatlichem Hacking" spricht, verkennt die Aufgaben der Strafverfolgungsbehörden, nämlich die Aufklärung von Straftaten. Dazu muss das erforderliche Rüstzeug zur Verfügung stehen." Natürlich müssten solche Maßnahmen auf schwerwiegende Delikte beschränkt sein, für die ein konkreter Tatverdacht bestehe. "Niemand wolle den "gläsernen Menschen" schaffen oder gar einen Orwellschen Überwachungsstaat."

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