Amtsgericht Neu-Ulm
08.06.2007

Bayern im Bundesrat für Online-Durchsuchungen / Justizministerin Merk: "Staatsanwälte leiden unter der schleichenden Entwertung ihrer Möglichkeiten Verbrechen aufzudecken"

Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk warb heute im Bundesrat für den Vorschlag der bayerischen Staatsregierung, eine gesetzliche Grundlage für die sogenannte Online-Durchsuchung zu schaffen. Anlass waren die Beratungen zum Entwurf eines Telekommunikationsüberwachungsgesetzes der Bundesregierung, der bisher eine Regelungen zur Online-Durchsuchung nicht vorsieht. Merk: "Die Staatsanwälte leiden unter der schleichenden Entwertung ihrer Möglichkeiten, Verbrechen aufzudecken. Die Welt verändert sich! Selbstverständlich bedienen sich auch Straftäter der modernen Kommunikationsmöglichkeiten. Etwa Kinderpornographie hat dadurch eine neue Dimension erhalten. Gleichzeitig wird von den Strafverfolgern verlangt, Pädophilen-Ringe mit den Mitteln von gestern zu zerschlagen. Mit der Möglichkeit der Online-Durchsuchung werden Ermittlungsbefugnisse nicht unkontrolliert ausgeweitet, sondern gezielt an die sich verändernden Umstände angepasst." Der bayerische Gesetzesvorschlag sieht vor, die Online-Durchsuchung auf schwerwiegende Delikte zu beschränken. Weitere Voraussetzungen sind ein konkreter Tatverdacht und eine richterliche Anordnung. Merk: "Der unbescholtene Bürger ist nicht tangiert. Die Online-Durchsuchung wird in einzelnen Fällen bei schwerwiegenden Delikten zur Anwendung kommen, wenn die herkömmlichen Mittel nicht ausreichen. Niemand will den "gläsernen Menschen" schaffen oder gar einen Orwellschen Überwachungsstaat, sondern es geht darum, organisierte Kriminalität mit den Mitteln bekämpfen zu können, die den Kriminellen schon seit langem zur Verfügung stehen."

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