Amtsgericht Neu-Ulm
20.06.2007

Bayerische Justizministerin Merk zu den neuen Gesetzesvorschlägen zur Patientenverfügung: "Beim Zöller-Faust-Vorschlag stimmt die Weichenstellung. Der Wille des Patienten steht im Mittelpunkt !"

Die Bayerische Justizministerin Dr. Beate Merk hat heute in München den vom stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden der CDU/CSU-Fraktion Wolfgang Zöller und dem Bundestagsabgeordneten Hans Georg Faust präsentierten Gesetzentwurf zu Patientenverfügungen als einen guten Weg bezeichnet, um dem Patientenwillen zum Durchbruch zu verhelfen. Merk: "Zusammen mit dem am Dienstag vorgelegten Gesetzentwurf der Abgeordneten der SPD, der Grünen, der FDP und der Linken und dem Gesetzentwurf des stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden Bosbach und des Abgeordneten Röspel liegt mittlerweile eine Vielzahl von Gesetzesanträgen zu dieser schwierigen Frage vor. Das macht es für den Bürger in dieser schwierigen Materie nicht gerade leichter zu verstehen, worum es eigentlich geht. Deshalb dürfen wir das Zentrale nicht aus den Augen verlieren: wir müssen sicherstellen, dass ein frei geäußerter, aktueller Patientenwille vom Arzt umgesetzt wird ! Dazu müssen wir nicht mehr und nicht weniger tun als die schon jetzt geltende Rechtslage in ein Gesetz umzugießen. Genau das tut der Gesetzentwurf von Zöller und Faust", so Merk.

Merk: "Der Zöller-Faust-Vorschlag zeigt, dass die in Sachen Patientenverfügung geleistete Überzeugungsarbeit fruchtet. Ich orientiere mich dabei an den Wünschen und Bedürfnissen der Menschen. Ihrer Sorge, in eine Situation zu geraten, in der die dafür getroffene Vorsorge nicht beachtet wird und ihr Wille nicht zählt. Eine gesetzliche Regelung muss Rechtssicherheit für die Angehörigen, Ärzte und Pflegekräfte schaffen und den Willen des Einzelnen zur Geltung bringen."

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