Amtsgericht Neu-Ulm
06.02.2008

Justizministerin Merk anlässlich des Passauer Urteils: "Das Urteil zeigt, dass unsere Gerichte auch im Jugendstrafrecht den Strafrahmen ausschöpfen!"

Anlässlich des Urteils im Prozess um den Raubmord an einer Passauer Studentin, in dem gegen einen nach Jugendstrafrecht verurteilten Heranwachsenden mit 9 Jahren 6 Monaten annähernd die im Jugendstrafrecht derzeit vorgesehene Höchststrafe von 10 Jahren verhängt wurde, hat Bayerns Justizministerin Beate Merk das von den Gegnern einer Erhöhung des Strafrahmens im Jugendstrafrecht vorgebrachte Argument, das Jugendstrafrecht reiche aus, werde aber von den Gerichten nicht ausgeschöpft, heftig kritisiert: "Hier haben wir ein weiteres Beispiel dafür, dass es auch im Bereich des Jugendstrafrechts schwerste Gewalttaten gibt, bei denen unsere Richter den Strafrahmen durchaus ausschöpfen. Junge Kriminelle, die schwerste Straftaten begehen, sind eben keine Einbildung verängstigter Menschen oder aktionistischer Politiker, sondern brutale Wirklichkeit."

Dauerausstellung Weiße Rose Saal

Ihren Mut zur Freiheit haben die Geschwister Scholl und vier ihrer Freunde mit dem Leben bezahlt. Wohin es führen kann, wenn die Dritte Gewalt im Staate ihre Unabhängigkeit verliert, zeigt die Dauerausstellung Willkür "Im Namen des Deutschen Volkes".


Weitere Infos finden Sie hier

Wussten Sie eigentlich …?

… dass die Fachgerichtsbarkeiten, d.h. die Verwaltungs-, Arbeits-, Sozial- und Finanzgerichte in Bayern nicht zum Justizressort, sondern zum Geschäftsbereich der jeweiligen Fachministerien gehören?