Amtsgericht Neu-Ulm
11.02.2008

Justizministerin Merk weist Kritik der EU an deutschem Gleichbehandlungsgesetz zurück/"Ehe und Familie sind etwas Besonderes - und das muss der deutsche Gesetzgeber auch sagen dürfen !"

Bayerns Justizministerin und stellvertretende CSU-Parteivorsitzende Beate Merk hat heute die Kritik der Europäischen Kommission am deutschen Gleichbehandlungsgesetz nachdrücklich zurückgewiesen. "Mit dem Lebenspartnerschaftsgesetz ist der deutsche Gesetzgeber bei der Gleichberechtigung gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaften bereits an die Grenze des Möglichen gegangen. Die noch bestehenden Unterschiede im Beamtenrecht, etwa bei den Familienzulagen und bei der Witwerrente, tragen der in unserem Grundgesetz verbrieften besonderen Stellung der Ehe und Familie Rechnung. Außerdem ist die Ausgestaltung des Beamtenrechts Sache des nationalen Gesetzgebers und darf nicht über die Hintertür des Antidiskriminierungsrechts in Brüssel geregelt werden. Weshalb sich die Europäische Union damit befasst, ist mir schleierhaft."

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