Amtsgericht Neu-Ulm
23.01.2009

Bayerns Verbraucherschutzministerin Beate Merk warnt Hinterbliebene vor betrügerischer Abzocke: "Mancher versucht mit skrupellosen Tricks, aus dem Tod eines Menschen Kapital zu schlagen"

Bayerns Justiz- und Verbraucherschutzministerin Beate Merk hat Angehörige von Verstorbenen vor skrupellosen Abzockmethoden gewarnt. "So schwer es fallen mag - man sollte auch beim Tod eines nahen Angehörigen kühlen Kopf bewahren, wenn dubiose Schreiben und Rechnungen an den Verstorbenen ins Haus flattern, und diese genau prüfen", so Merk. Zuletzt erregten Fälle Aufsehen, in denen Hinterbliebene Zahlungsaufforderungen für die Eintragung auf der Homepage eines so genannten "Bundesanzeigers für Bestattungen" erhielten. Wenn man diese Schreiben nur oberflächlich las, konnte der falsche Eindruck entstehen, man sei verpflichtet, ein Entgelt für diese Eintragung zu entrichten. Merk: "Das ist aber nicht der Fall. Wenn Sie diesen Dienst nicht in Anspruch nehmen wollen, müssen Sie selbstverständlich nicht zahlen und sollten das Schreiben in den Papierkorb werfen. Es ist unerhört und dreist, die schmerzvolle Situation der Trauernden derart pietätlos auszunutzen."

Neben diesen Vorfällen kursieren weitere Abzock-Varianten:

Zum Beispiel erhalten Witwen ab und an Rechnungen für die Bestellung von Pornoheften, welche weder geordert noch je geliefert worden sind. Oder Gen-Labore versenden an gerade verstorbene Personen Mahnbriefe für angebliche DNA-Tests und drohen bei Nichtbezahlung mit gerichtlichen Schritten. Eingeschüchterte Hinterbliebene sollen so zur Zahlung bewegt werden. Merk: "Betroffene sollten sich alle nach einem Trauerfall ins Haus flatternden Rechnungen genau ansehen. Bei unbegründeten Forderungen keinesfalls bezahlen, und gegebenenfalls Strafanzeige erstatten!"

Darüber hinaus erweisen sich billige Pauschalangebote von "Discountbestattern" oft als Mogelpackung: Selbstverständlichkeiten müssen als Extraleistung teuer bezahlt werden. Merk rät deshalb, sich über ein zu beauftragendes Bestattungsunternehmen gut zu informieren: "Der Bundesverband Deutscher Bestatter e. V. vergibt Gütesiegel an qualifizierte, seriöse Bestatter. Ich empfehle, unbedingt einen Kostenvoranschlag einzuholen und undurchsichtige Pauschalangebote zu meiden. Nach Vertragsschluss sollte man sich eine Auftragsbestätigung aushändigen lassen".

Auch für die eigene Vorsorge zu Lebzeiten hat die Verbraucherschutzministerin wertvolle Hinweise: "Bei Sterbegeldversicherungen sollte man die Vertragsbedingungen genau unter die Lupe nehmen. Monatliche Prämien sind in der Regel niedrig, auf der anderen Seite sind aber auch die Auszahlungen oft nur gering. Immer wieder zahlen Versicherungsnehmer Beiträge ein, die über der Versicherungssumme liegen! Vorsicht auch vor dubiosen Vorsorgeverträgen von zweifelhaften Bestattern, insbesondere in Pflegeheimen! Leider gibt es unseriöse Bestattungsunternehmen, die den größten Teil des Geldes nicht für die Beerdigung, sondern für eigene Zwecke verwenden. Beim Abschluss von Vorsorgeverträgen ist darauf zu achten, dass fällige Vorauszahlungen auf ein Sparbuch mit Sperrvermerk oder ein Treuhandkonto angelegt werden, um das Vermögen vor Missbrauch oder Insolvenz des Bestatters zu schützen. Bevor man sich in die Fänge eines unseriösen Bestatters begibt, kann es sinnvoller sein, selbst rechtzeitig Geld für Beerdigungskosten auf ein eigenes Konto anzusparen."

Weitere wichtige Verbrauchertipps erhalten Sie auf der Homepage des Verbraucherinformationssystems Bayern unter http://www.vis.bayern.de/

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Wussten Sie eigentlich …?

… dass die Fachgerichtsbarkeiten, d.h. die Verwaltungs-, Arbeits-, Sozial- und Finanzgerichte in Bayern nicht zum Justizressort, sondern zum Geschäftsbereich der jeweiligen Fachministerien gehören?