Amtsgericht Neu-Ulm
23.07.2009

Ministerin Merk warnt Verbraucher: „Im Internet bleibt kein Klick unbemerkt. Das Surfverhalten der Internetnutzer wird systematisch aufgezeichnet und zu Werbezwecken ausgenutzt.“

Bayerns Verbraucherministerin Dr. Beate Merk mahnt die Bürgerinnen und Bürger, sorgfältig auf ihre Daten im Netz zu achten: "Im Internet bleibt kein Klick unbemerkt. Das Surfverhalten der Internetnutzer wird systematisch aufgezeichnet und zu Werbezwecken ausgenutzt." Behavioural Targeting nennt die Werbewirtschaft das Marketinginstrument, mit dem das Surfverhalten der Nutzer ausgewertet und für die gezielte Einblendung von zugeschnittener Werbung verwendet wird. Für den Verbraucher klingt es auf den ersten Blick attraktiv, zum Beispiel als Nichtraucher keine Werbung für Nikotinpflaster zu erhalten. Doch Voraussetzung dieser zielgerichteten Onlinewerbung ist eine systematische Aufzeichnung des Surfverhaltens durch das Setzen von sogenannten Cookies.

Durch Cookies kann ausgewertet werden, auf welchen Internetseiten sich der Internetnutzer aufhält und auf was er klickt. Die dadurch ermittelten Interessen werden gespeichert und für die Werbung genutzt. Der Internetnutzer bemerkt die Aufzeichnung seines Surfverhaltens nicht. Dazu Merk: „Behavioural Targeting kann gegen Datenschutzrecht verstoßen, wenn personenbezogene Daten gespeichert, verarbeitet oder genutzt werden. Dass dem Nutzer dann Widerspruchsrechte zustehen, hilft aber nur wenig. Meistens weiß der Nutzer ja gar nicht, welche Daten über ihn bei welchem Unternehmen gesammelt sind."

Die Ministerin empfiehlt den Verbrauchern daher, dem Behavioural Targeting aktiv entgegenzuwirken. In den gängigen Internetbrowsern kann der Internetnutzer zum Beispiel einstellen, dass er jedem Cookie separat zustimmen muss („aktives Akzeptieren“). Man kann Cookies auch manuell löschen oder ein automatisches Löschen der Cookies bei Beendigung des Browsers einstellen. Welche Einstellungen konkret möglich sind, hängt vom verwendeten Internetbrowser ab.

Da Cookies das Surfverhalten nicht nur zu Werbezwecken aufzeichnen, sondern auch Einstellungen speichern, hat die Löschung von Cookies allerdings auch zur Folge, dass die auf der Internetseite vorgenommenen Einstellungen gelöscht werden. Bei einem neuen Besuch der Internetseite müssen dann zum Beispiel persönliche Angaben erneut eingegeben, Waren wieder in den Warenkorb gelegt oder die gewünschte Sprache erneut gewählt werden. Dazu Merk:: "Pure Bequemlichkeit ist hier ein schlechter Ratgeber. Wer sich freiwillig zum gläsernen Internetsurfer macht, zahlt einen hohen Preis für eine Handvoll ersparte Tastendrucke."

Nähere Informationen zum Thema gibt es im Verbraucherinformationssystem Bayern unter http://www.vis.bayern.de.

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