Amtsgericht Neu-Ulm
30.01.2009

Justizministerin Beate Merk: "Scheidungstourismus lohnt sich nicht

Bayerns Justiz- und Verbraucherschutzministerin Beate Merk hat vor einem "Scheidungstourismus" ins Ausland gewarnt. Anlässlich der Bekanntgabe der Statistik über die Anerkennung ausländischer Scheidungsurteile für das Jahr 2008 sagte Merk: "Wer sich in Erwartung eines billigen Verfahrens für eine Ehescheidung ins Ausland begibt, wird häufig enttäuscht. Denn eine ausländische Ehescheidung, bei der jedenfalls einer der Ehepartner deutscher Staatsangehöriger ist, wird in Deutschland im Regelfall erst dann wirksam, wenn sie förmlich anerkannt wird. Diese Anerkennung ist aber bei Scheidungstouristen meistens nicht möglich ! Denn: Das ausländische Gericht ist regelmäßig für eine Ehescheidung nicht zuständig, wenn die Ehepartner keine Beziehung zu dem ausländischen Staat aufweisen. Das ist vielen Paaren nicht bewusst. Folge ist, dass in Deutschland noch einmal ein reguläres Scheidungsverfahren durchgeführt werden muss. Die erste Freude über vermeintlich ersparte Kosten ist dann nur von kurzer Dauer und wird schnell durch den Ärger über höhere, weil doppelt verursachte Kosten abgelöst." In anderen Fällen haben Anträge auf Anerkennung ausländischer Ehescheidungen jedoch regelmäßig Erfolg. Im Jahr 2008 wurden bei dem für ganz Bayern zuständigen Präsidenten des Oberlandesgerichts München insgesamt 1.235 (Vorjahr: 1.396) Anträge auf Anerkennung ausländischer Ehescheidungen gestellt. Seit 1990 hat sich diese Zahl nahezu verdoppelt. Im Jahr 2008 betrafen die meisten Anträge erneut Scheidungsurteile aus den USA (189) und der Türkei (170), ebenfalls erneut stark vertreten sind Jugoslawien (139), Bosnien und Herzegowina (86) sowie die Russische Föderation (81).

Keine gesonderte Anerkennung ist erforderlich, wenn beide Ehegatten ausschließlich Staatsangehörige des Landes sind, in dem das Scheidungsurteil ergangen ist. Auch für nach dem 1. März 2001 ergangene Scheidungsurteile aus EU-Staaten (ohne Dänemark) ist wegen einer EU-Verordnung keine gesonderte Anerkennung mehr nötig.

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