Amtsgericht Neu-Ulm
18.12.2009

Weihnachtszeit: leider auch die Zeit der unseriösen Mitleidstour

In der Advents- und Weihnachtszeit haben auch Spendensammler Hochkonjunktur. Nicht alle Organisationen, die um Spenden nachfragen, lassen die Gelder allerdings auch tatsächlich karitativen oder gemeinnützigen Zwecken zukommen. Verbraucherschutzministerin Dr. Beate Merk: "Unter die vielen seriösen Organisationen mischen sich Betrüger, die mit der vorweihnachtlichen Spendenbereitschaft lediglich ein Geschäft machen wollen. Leider gibt es schwarze Schafe, die die Nächstenliebe der Bürgerinnen und Bürger schamlos ausnutzen."

Damit Spenden auch wirklich bei Bedürftigen ankommen, empfiehlt Merk, sich vor einer Spende über die Seriosität einer Organisation zu informieren, z.B. durch die Anforderung von Informationsmaterial oder über das Internet. "Denn Vorsicht: Bei Spenden ist der Verbraucher nicht durch ein Widerrufsrecht geschützt!", so Merk. Für Seriosität spricht es z.B., wenn eine Organisation als gemeinnützig anerkannt ist, wenn das Impressum der Organisation vollständig ist (mit Nennung des Vorstandes, vollständige Anschrift / keine Postfach-Adresse) und wenn sie einen Geschäfts- oder Jahresbericht vorlegt mit verlässlichen Auskünften über die ordnungsgemäße Verwendung der anvertrauten Spenden. Seriöse Spendenwerbung wird immer zurückhaltend und sachlich betrieben. Vorsicht ist hingegen bei stark gefühlsbetonter Werbung, die auf Mitleid abzielt, oder auch bei aggressiver Werbung geboten. Einen genauen Blick sollte man auch auf den korrekten Namen der Organisation legen. Betrügerische Geschäftemacher verwenden gerne Namen, die denen seriöser Spendenorganisationen ähneln.

Orientierungs- und Entscheidungshilfen über Spendenorganisationen bieten insbesondere die beiden Spendenberatungseinrichtungen DZI (Deutsches Zentralinstitut für soziale Fragen) und Deutscher Spendenrat e.V. Bei Spendensammlern - einerlei ob an der Haustüre oder am Informationsstand - sollten spendenbereite Menschen auf das DZI-Spendensiegel oder bei Blindenwaren auf das Symbol der zwei erhobenen Hände achten.

Nähere Informationen finden Sie auf den Seiten des Verbraucherinformationssystems Bayern (www.vis.bayern.de) unter http://www.vis.bayern.de/recht/handel/vertragsarten/spenden.htm

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