Amtsgericht Neu-Ulm
28.01.2010

Merk warnt vor falschen Verbraucherschützern: "Dreistigkeit bei unerlaubten Telefonanrufen immer schlimmer"

Bayerns Justiz- und Verbraucherschutzministerin Dr. Beate Merk hat davor gewarnt, vermeintlichen "Verbraucherschützern" auf den Leim zu gehen. Dabei handle es sich um eine neue, dreiste Masche, bei der sich Telefonanrufer als Mitarbeiter der Verbraucherzentrale oder auch des Verbraucherschutzes ausgeben und versuchen dem Angerufenen mit diesem Trick das Geld aus der Tasche zu ziehen oder die Preisgabe von persönlichen Daten, wie z.B. die Kontonummer zu veranlassen. Merk: "Es ist eine unerhörte Frechheit, ausgerechnet den guten Namen der Verbraucherschützer zu zwielichtiger Geschäftermacherei zu missbrauchen und den Verbrauchern damit letztlich zu schaden."

Der Verbraucherzentrale Bayern liegen eine ganze Reihe von Beschwerden und Anfragen von betroffenen Bürgern vor. Die Palette der Lügenmärchen ist dabei recht bunt. Auch der Einfallsreichtum beim Kreieren möglichst offiziell klingender Behördennamen kennt keine Grenzen. So gaben sich Anrufer beispielsweise als "Bundeskorrekturabteilung der Verbraucherzentrale" aus mit dem vermeintlichen Auftrag, Löschungen von Datenbeständen zu veranlassen. Bei einem anderen Anruf wurde vorgegeben, dafür sorgen zu können, dass künftig keine falschen Gewinnmitteilungen mehr ergingen. Allen Fällen gemein ist allerdings, dass diese "Serviceleistungen" auch immer etwas kosten sollen. Einmalige "Löschungsgebühren" stellen sich aber kurzerhand als nicht gewollte Aboverträge zum Beispiel bei Gewinnspielfirmen heraus. Besonders unverschämt ging ein Anrufer vor, der sich als Herr Sommer vom Verbraucherschutz ausgab und behauptete, die Unterlagen des Angerufenen rechtlich geprüft zu haben mit dem Ergebnis, dass dieser aus einem Vertrag mit einer Gewinnspielfirma nicht herauskäme und daher zahlen müsse. Einen solchen Vertrag hatte der Angerufene freilich niemals abgeschlossen.

Die Ministerin: "Lassen Sie sich von solchen Anrufen nicht in die Irre führen, weder die Verbraucherverbände in Bayern noch der Verbraucherzentrale Bundesverband beauftragen irgendwelche Offiziellen mit derartigen Anrufen". Zum einen seien solche Telefonanrufe nach der geltenden Rechtslage unerlaubt und könnten mit Bußgeld bis zu 50.000 € geahndet werden. Zum anderen sollten Verbraucher immer hellhörig werden, wenn für eine (nicht erbetene) Leistung Gebühren verlangt oder Daten preisgegeben werden sollten. Wenn Verbraucher von falschen Verbraucherschützern angerufen würden, sollten sie entweder sofort den Hörer auflegen, oder Name, Organisation und Telefonnummer notieren und an die Verbraucherverbände (Verbraucherzentrale Bayern und Verbraucherservice Bayern) melden. Von dort könnten gegebenenfalls weitere Schritte eingeleitet werden.

Dazu Frau von Rhein, Leiterin des Rechtsreferats der Verbraucherzentrale Bayern: "Der Begriff Verbraucherzentrale ist inzwischen markenrechtlich geschützt, so dass wir nun die rechtliche Möglichkeit haben, solche Anbieter abzumahnen. Daher benötigen wir die Hinweise der Verbraucher zu solchen Fällen.“

Informieren können sich Verbraucher zum Thema "unerlaubte Telefonanrufe" sowie bei anderen Verbraucherthemen auch im Verbraucherinformationssystem Bayern (www.vis.bayern.de).

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