Amtsgericht Neu-Ulm
14.12.2010

Keine Weihnachtsamnestie für Gefangene in Bayern - Justizministerin Beate Merk: "Gnade ist keine Frage der Jahreszeit"

Für Gefangene in Bayern wird es keine Weihnachtsamnestie geben. Justizministerin Dr. Beate Merk erklärte heute in München, dass der Freistaat auch in diesem Jahr nicht entsprechenden Übungen anderer Länder folgen wird. Dort werden teilweise Gefangene, deren Strafe um die Weihnachtszeit herum bzw. zum Jahreswechsel abläuft, bereits ab Oktober im Rahmen einer Weihnachtsamnestie entlassen. Merk: "Gnade darf nicht von der Jahreszeit abhängen. Das wäre aber bei einer Weihnachtsamnestie der Fall: Sie bevorzugt Gefangene, deren Haftende zufällig in die Weihnachtszeit fällt. Derjenige aber, dessen Haftende z.B. im Sommer und nicht am Ende des Jahres liegt, der guckt in die Röhre. Eine solche Ungleichbehandlung halte ich nicht für gerechtfertigt", so Merk.

Der besonderen Bedeutung des Weihnachtsfests wird aber auch im bayerischen Strafvollzug Rechnung getragen. So kann geeigneten Gefangenen zu Weihnachten Ausgang oder Urlaub gewährt werden, sofern keine Flucht- oder Missbrauchsgefahr besteht. Außerdem sieht das Bayerische Strafvollzugsgesetz vor, dass Gefangene unter bestimmten Voraussetzungen am vorhergehenden Werktag entlassen werden können, wenn das Strafende in die Zeit vom 22. Dezember bis zum 6. Januar fällt.

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Wussten Sie eigentlich …?

… dass die Fachgerichtsbarkeiten, d.h. die Verwaltungs-, Arbeits-, Sozial- und Finanzgerichte in Bayern nicht zum Justizressort, sondern zum Geschäftsbereich der jeweiligen Fachministerien gehören?